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Kommentar von Günter Kramer
verfasst am 10.04.2009 um 18:48 Uhr
Hi
Was ist wenn man für seine Exfrau Unterhalt bezahlen muß Lebenslänglich.Muß man im Ausland weniger bezahlen oder bleibt der gleiche Satz den man In Deutschland bezahlt.

Gruß Günter


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