The Lone Canoe (Unsplash), Kanada
Kanada, ein beliebtes Ziel für Familien – Foto: Braxton Stuntz braxton (CC0)

Auswandern mit Kind: warum bei gemeinsamer Sorge zwei Unterschriften zählen

Wer allein entscheiden kann, wohin das eigene Leben geht, kann das bei einem minderjährigen Kind selten allein tun. Bei gemeinsamem Sorgerecht braucht ein dauerhafter Umzug ins Ausland die Zustimmung beider Eltern.

§ 1687 BGB

Ein Umzug ins Ausland ist keine Alltagsentscheidung

Stehen beide Eltern in gemeinsamer Sorge und leben sie getrennt, braucht eine Entscheidung „von erheblicher Bedeutung“ das gegenseitige Einvernehmen. Ein dauerhafter Wohnortwechsel ins Ausland zählt dazu – anders als eine kurze Urlaubsreise ins europäische Nachbarland, die als Alltagsentscheidung gilt und ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich ist.

Das Verbringen des Kindes ins Ausland ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, für die das gegenseitige Einvernehmen beider Eltern erforderlich ist.

Wenn keine Einigung zustande kommt

Das Familiengericht entscheidet nach dem Kindeswohl

Kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, ihm allein das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zu übertragen. Das Gericht urteilt dann vor allem nach dem Kindeswohl – ein Umzug gegen den Willen des anderen Elternteils ist nicht ausgeschlossen, etwa wenn berufliche oder familiäre Gründe des umzugswilligen Elternteils überwiegen.

Ein Umzug ohne Zustimmung und ohne gerichtliche Entscheidung ist keine Grauzone, sondern angreifbar – bis hin zur Rückführung des Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Kläre die Zustimmung, bevor Flüge gebucht werden.

Praktisch an der Grenze

Reisevollmacht: kein deutsches Gesetz, aber oft verlangt

Reist du allein mit deinem Kind – etwa weil der andere Elternteil erst später nachzieht –, verlangt Deutschland dafür kein Dokument. Grenzkontrollen im Ausland fragen aber häufig danach, um Kindesentführung vorzubeugen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb eine schriftliche Einverständniserklärung des mitsorgeberechtigten Elternteils mit Angaben zu Kind, beiden Sorgeberechtigten, Begleitperson, Reiseziel, Zeitraum und Zweck der Reise.

In einigen Ländern – darunter Griechenland, Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien – ist eine notariell beglaubigte Fassung sogar Pflicht. Kläre das für dein konkretes Zielland rechtzeitig, nicht erst am Check-in-Schalter.

Wer sich noch nicht sicher ist, wohin die Reise geht, findet im Länderkompass eine erste Orientierung – und in den Geschichten anderer Familien, wie der Umzug mit Kindern in der Praxis lief.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Kann ich mit meinem Kind auswandern, wenn der andere Elternteil dagegen ist?

Bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne Weiteres. Ein dauerhafter Umzug ins Ausland gilt als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB und braucht das Einvernehmen beider Eltern. Ohne Einigung entscheidet das Familiengericht – im Zweifel mit Blick auf das Kindeswohl, nicht automatisch gegen den Umzug.

Was, wenn ich alleiniges Sorgerecht habe?

Dann liegt die Entscheidung bei dir. Das Umgangsrecht des anderen Elternteils bleibt aber bestehen und muss praktisch geregelt werden, etwa über Besuche oder Videotelefonie.

Brauche ich eine Reisevollmacht, wenn ich allein mit meinem Kind reise?

Rechtlich verlangt Deutschland dafür kein Dokument, aber viele Grenzkontrollen im Ausland fragen danach, um Kindesentführung vorzubeugen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb eine schriftliche Einverständniserklärung des mitsorgeberechtigten Elternteils – in einigen Ländern wie Griechenland, Bosnien und Herzegowina oder Nordmazedonien ist eine notariell beglaubigte Fassung sogar Pflicht.

Was gehört in so eine Reisevollmacht?

Angaben zum Kind, zu beiden Sorgeberechtigten und zur Begleitperson, dazu Reiseziel, Zeitraum, Zweck der Reise sowie Kontaktdaten und Unterschrift – bei manchen Zielländern zusätzlich notariell beglaubigt.

Bevor die Flüge gebucht werden

Finde heraus, welches Land zu eurer Familie passt

Der Kompass fragt nach Sprache, Schulsystem und Budget – die Zustimmung des anderen Elternteils bleibt davon unabhängig zu klären.

Zum Länderkompass