Lavin bridge, schweiz
Foto: Vid Pogacnik · CC BY-SA 4.0

Schule fürs Kind

In der Schweiz gibt es nur eine einzige ZfA-geförderte Deutsche Auslandsschule – und die liegt bewusst nicht in der Deutschschweiz, sondern in Genf. Das ist kein Zufall: Wo die Schulen ohnehin schon auf Deutsch unterrichten, braucht es keine deutsche Auslandsschule. Ganz ohne Sprachthema ist die Deutschschweiz für ein zugezogenes Kind trotzdem nicht.

Die eine deutsche Schule steht dort, wo Deutsch eine Fremdsprache ist

Die DSG liegt in der französischsprachigen Romandie – dort, wo ein Kind aus Deutschland tatsächlich eine echte Fremdsprache vorfindet, ähnlich wie im italienischsprachigen Tessin. Von der Bundesrepublik Deutschland gefördert, rund 440 Schülerinnen und Schüler aus über 20 Nationen, Altersstufen 3 bis 18 Jahre, Abschluss: Deutsches Internationales Abitur.

Was die Schule kostet

Zahlen direkt aus der offiziellen Gebührenübersicht der Schule für 2026/27, umgerechnet zum EZB-Kurs vom 18. September 2026 (1 Euro ≈ 0,95 Franken).

StufeCHF/JahrUmgerechnet
Kindergarten & Vorschule11.625 CHF≈ 12.290 €
Grundschule (Klassen 1–4)13.200 CHF≈ 13.950 €
Sekundarstufe (Klassen 5–12)15.480 CHF≈ 16.360 €

Die Deutschschweiz: gleiche Sprache, aber nicht ohne Hürde

In Zürich, Bern, Basel und dem Rest der Deutschschweiz unterrichten die öffentlichen Schulen auf Hochdeutsch – ab der 3. Klasse ist Standardsprache die hauptsächliche Unterrichtssprache. Im Kindergarten dagegen läuft der Unterricht im Kanton Zürich laut einem Volksentscheid von 2011 grundsätzlich auf Mundart (Schweizerdeutsch); Standardsprache kommt dort nur bei Liedern, Versen oder dem ersten Lesen vor. Andere Kantone handhaben das im Detail etwas anders.

Auch dort, wo der Unterricht selbst auf Hochdeutsch läuft, bleibt der Pausenhof Schweizerdeutsch – in jeder Klassenstufe, in jedem Kanton der Deutschschweiz. Für ein Kind aus Deutschland ist das anfangs eine echte Verständnishürde, auch wenn es offiziell dieselbe Sprache ist. Das relativiert sich meist innerhalb weniger Monate, sollte aber nicht unterschätzt werden.

Der Zugang zum Schulsystem

Die Bundesverfassung garantiert unentgeltlichen, ausreichenden Grundschulunterricht für alle Kinder (Art. 19 und 62 BV) – zuständig sind aber die 26 Kantone einzeln, es gibt kein einheitliches nationales System. Am Beispiel Kanton Zürich: Kinder werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus sofort in die Volksschule aufgenommen, Eltern müssen sich unverzüglich bei der Schulverwaltung der Wohngemeinde anmelden. Fehlende Deutschkenntnisse rechtfertigen höchstens eine Rückstufung um ein Jahr, nicht mehr.

Wie es bei anderen lief

Für die Schweiz hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.