Vor dem Wegzug
Auswandern als Selbstständiger: was am Finanzamt hängen bleibt
Wer als Freiberufler oder Einzelunternehmer auswandert, lässt das deutsche Finanzamt selten ganz hinter sich – aber meist anders, als die Schlagworte „Wegzugsteuer“ und „Steuerflucht“ vermuten lassen.
Trifft praktisch jeden
Beschränkte Steuerpflicht bleibt fast immer
Nach dem Wegzug endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht, aber nicht jede. Einkünfte mit Deutschland-Bezug – etwa Vermietungseinkünfte, eine deutsche Rente, Dividenden deutscher Unternehmen oder der Gewinn aus dem Verkauf einer deutschen Immobilie – bleiben nach § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig. Das gilt unabhängig davon, wohin du ziehst.
§ 2 AStG
Die Zehn-Jahres-Falle bei Niedrigsteuerländern
Eine strengere Regel – die erweiterte beschränkte Steuerpflicht – greift nur unter drei Bedingungen gleichzeitig:
- Du warst in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre als Deutscher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Dein neues Wohnsitzland besteuert dich niedrig – die Steuerbelastung liegt mehr als ein Drittel unter der deutschen (bei einem Einkommen von 77.000 Euro), oder du nutzt eine Vorzugsbesteuerung.
- Du hast weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland – etwa inländische Einkünfte über 30 % deines Gesamteinkommens oder 62.000 Euro, oder inländisches Vermögen über 30 % oder 154.000 Euro.
Treffen alle drei zu, gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht.
Die bekanntere Wegzugsteuer nach § 6 AStG zielt auf Gesellschaftsanteile ab einer bestimmten Beteiligungshöhe – etwa an einer GmbH. Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler ohne solche Anteile löst sie normalerweise nicht aus. Verwechsle die beiden Regeln nicht, sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Timing zählt
Gewerbe abmelden statt ruhen lassen
Viele Selbstständige beenden ihre unternehmerische Tätigkeit sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Wegzug vollständig, statt sie nur ruhen zu lassen. Werden dabei keine wirtschaftlichen Werte ins Ausland verlagert, entfällt die Grundlage für eine sogenannte Entstrickungsbesteuerung. Wer parallel den digitalen Nomaden-Weg plant, findet dort die steuerlichen Grundlagen für die Zeit ohne festen Wohnsitz. Für die Kontofrage nach dem Umzug hilft der Kontovergleich.
Was oft gesucht wird
Häufige Fragen
Muss ich als Selbstständiger nach dem Wegzug noch deutsche Steuern zahlen?
Ja, aber nur auf Einkünfte mit Deutschland-Bezug – etwa Vermietung, Rente oder Gewinne aus einem deutschen Immobilienverkauf. Das nennt sich beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG und betrifft praktisch jeden, der Deutschland verlässt, unabhängig vom Zielland.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG?
Eine zusätzliche Regel, die nur greift, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst UND danach in ein Niedrigsteuerland ziehst UND weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast. Sie kann bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug nachwirken.
Betrifft mich die Wegzugsteuer, wenn ich als Freiberufler ohne GmbH auswandere?
In der Regel nicht im klassischen Sinn. Die bekannte Wegzugsteuer nach § 6 AStG zielt auf Gesellschaftsanteile (etwa an einer GmbH) ab einer bestimmten Beteiligungshöhe. Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler ohne solche Anteile löst sie normalerweise nicht aus – wohl aber die beschränkte und gegebenenfalls die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Wann sollte ich mein Gewerbe abmelden?
Viele Selbstständige melden ihr Gewerbe sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Wegzug vollständig ab, statt es ruhen zu lassen. Ohne wirtschaftliche Werte, die dabei ins Ausland verlagert werden, entfällt die Grundlage für eine sogenannte Entstrickungsbesteuerung.
Bevor das Gewerbe abgemeldet wird
Finde heraus, welches Land zu dir passt
Der Kompass zeigt, welche Länder zu deiner Tätigkeit passen – die steuerliche Prüfung ersetzt das nicht, dafür lohnt sich vorab ein Steuerberater mit Auslandserfahrung.
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