Portugal - Algarve - one person walking on the beach from above
Portugal, eines der beliebtesten Ziele deutscher Auswanderer – Foto: muffinn · CC BY 2.0

Auswandern in der Schwangerschaft: was am Elterngeld hängt

Eine Schwangerschaft ist kein Grund, den Umzug zu verschieben – aber drei Dinge hängen enger an deiner deutschen Meldeadresse, als die meisten vermuten: Elterngeld, Mutterschutz und die Frage, wer die Geburt versichert.

Der Punkt mit den meisten Konsequenzen

Elterngeld setzt einen deutschen Wohnsitz voraus

Nach § 1 BEEG braucht Elterngeld einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Meldest du dich vor der Geburt komplett ab, entfällt der Anspruch in der Regel – unabhängig davon, ob du vorher jahrelang eingezahlt hast.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen oder als Beamte ins Ausland entsandt sind. Bei einem Umzug innerhalb der EU/EWR oder in die Schweiz kommt es zusätzlich darauf an, in welchem Land ihr arbeitet und wo das Kind lebt – das entscheidet über deutsches, ausländisches oder gar kein Elterngeld und muss im Einzelfall geprüft werden, am besten bevor die Meldeadresse aufgegeben wird.

Wer den Elterngeldanspruch behalten will, meldet sich erst NACH der Geburt ab, nicht vorher – oder klärt die Ausnahmeregelung vorab mit der Elterngeldstelle.

An den Arbeitgeber gebunden

Mutterschutz gilt selten automatisch mit

Das deutsche Mutterschutzgesetz schützt Beschäftigungsverhältnisse nach deutschem Arbeitsrecht. Bleibst du bei einer Entsendung formal bei deinem deutschen Arbeitgeber angestellt, gilt es meist weiter. Wechselst du zu einem Arbeitgeber im Zielland oder machst dich selbstständig, greift stattdessen das dortige Mutterschutzrecht – und das kann in Dauer, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung ganz anders aussehen als in Deutschland.

Vor der Ausreise klären

Versicherung und die Staatsangehörigkeit des Kindes

Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt akute Behandlung im EU-Ausland ab, aber keine geplante Entbindung. Für die Geburt selbst braucht es in der Regel eine eigene Versicherung im Zielland – kläre das mit deiner deutschen Krankenkasse und der Vergleichsübersicht für Konto und Versicherung, bevor die Reise losgeht.

Unabhängig vom Geburtsort: Ist ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger (§ 4 Abs. 1 StAG), erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Meldet die Geburt trotzdem zeitnah bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung an, sonst gibt es keine deutsche Geburtsurkunde und keinen Pass.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt auswandere?

Elterngeld setzt nach § 1 BEEG einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Meldest du dich vor der Geburt in Deutschland ab, entfällt der Anspruch in der Regel – Ausnahmen gelten unter anderem für Entsandte im deutschen Sozialversicherungsrecht und für Fälle mit EU-Bezug, die individuell geprüft werden müssen.

Gilt der deutsche Mutterschutz auch im Ausland?

Nur, wenn ein deutscher Arbeitgeber dich weiterbeschäftigt und deutsches Arbeitsrecht anwendbar bleibt – etwa bei einer Entsendung. Arbeitest du für einen Arbeitgeber im Zielland oder bist selbstständig, gilt stattdessen das dortige Mutterschutzrecht, das ganz anders aussehen kann.

Wo sollte ich versichert sein, wenn die Geburt im Ausland stattfindet?

Klär das vor der Ausreise mit deiner Krankenkasse – eine deutsche gesetzliche Versicherung deckt eine Geburt im Ausland meist nicht automatisch ab. Innerhalb der EU regelt die Europäische Krankenversicherungskarte nur akute Behandlung, keine geplante Entbindung. Für die dauerhafte Absicherung vor Ort braucht es in der Regel eine eigene Versicherung im Zielland.

Bekommt mein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es im Ausland geboren wird?

Ja, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist (§ 4 Abs. 1 StAG) – unabhängig vom Geburtsort. Melde die Geburt trotzdem zeitnah bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung an, damit Geburtsurkunde und Pass ausgestellt werden können.

Bevor die Meldeadresse aufgegeben wird

Finde heraus, welches Land zu euch passt

Der Kompass zeigt, welche Länder zu eurer Situation passen – die Fragen zu Elterngeld und Versicherung klärt ihr am besten zusätzlich direkt mit der zuständigen Stelle.

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