
Absicherung
Krankenversicherung beim Auswandern: welche du wirklich brauchst
Mit der Abmeldung ändert sich, wer zahlt, wenn du krank wirst. Ob deine deutsche Kasse bleibt, ein neues System übernimmt oder du dich selbst versichern musst, hängt an zwei Dingen: wohin du ziehst und ob du dort arbeitest oder Rente beziehst.
Beim Planen stehen Wohnung, Job und Visum meist ganz oben. Die Krankenversicherung kommt oft erst dran, wenn die Kasse nach der Abmeldung schreibt oder wenn man im neuen Land zum ersten Mal einen Arzt braucht. Dann ist es spät: Private Versicherer stellen beim Abschluss Gesundheitsfragen, und wer erst nach einer Diagnose sucht, hat schlechtere Karten.
Die Frage lässt sich in drei Schritten klären. Erst, ob deine deutsche Kasse überhaupt zuständig bleibt. Dann, welche Art von Versicherung du brauchst, falls nicht. Und zuletzt, worauf du im Vertrag achtest. Weißt du noch nicht, wohin es geht, zeigt dir der Länder-Kompass in wenigen Minuten, welche Länder zu dir passen – die Versicherungsfrage hängt am Ziel.
- Bleibt meine Kasse zuständig?Hängt am Zielland – und ob du arbeitest oder Rente beziehst.
- Welche Versicherung brauche ich sonst?Nur eine der vier Arten ist fürs Auswandern gemacht.
- Worauf achte ich im Vertrag?Acht Fragen, bevor du unterschreibst.
Kurz beantwortet
In Europa wechselt das System, außerhalb endet es
In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bist du nie ohne System: Arbeitest du dort, übernimmt das neue Land. Beziehst du eine deutsche Rente, bleibt deine Kasse über das Formular S1 zuständig. Nur wer weder arbeitet noch Rente bekommt, muss sich selbst versichern.
Außerhalb davon endet die gesetzliche Versicherung in der Regel mit dem Wegzug. Dann brauchst du eine internationale Krankenversicherung – und am besten eine Anwartschaft, damit der Weg zurück offen bleibt.
Schritt 1
Wer zahlt, wenn du krank wirst?
Entscheidend ist das Zielland und das, wovon du dort lebst. Die fünf Fälle im Überblick:
EU, EWR oder Schweiz – mit Job
Neues Land übernimmt
Arbeitest du dort, meldest du dich bei der Krankenversicherung dieses Landes an. Die deutsche Kasse gibt ab.
EU, EWR oder Schweiz – mit deutscher Rente
Deutsche Kasse bleibt
Mit dem Formular S1 deiner Kasse wirst du im neuen Land behandelt wie die Versicherten dort. Du lässt es nach der Ankunft vor Ort registrieren.
EU, EWR oder Schweiz – ohne Job und Rente
Selbst nachweisen
Für mehr als drei Monate musst du einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und genug Geld zum Leben nachweisen. Ohne Arbeitgeber kümmerst du dich darum selbst.
Türkei, Serbien, Tunesien und einige andere
Je nach Abkommen
Mit wenigen Staaten hat Deutschland Regeln für den Wohnortwechsel vereinbart – vor allem Rentner bleiben dann bei der deutschen Kasse. Welche Länder das sind, steht unter Sozialversicherungsabkommen.
Alle anderen Länder
Deutsche Kasse endet
Thailand, die USA, Paraguay, Dubai: Mit dem Wegzug endet die gesetzliche Versicherung in der Regel. Hier brauchst du eine private Versicherung, die im neuen Land gilt.
Sonderfälle wie Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber oder Homeoffice aus dem EU-Ausland stehen im Kapitel Krankenversicherung beim Wegzug.
Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte ist für Reisen gedacht, nicht für einen Umzug. Mit der Abmeldung verliert sie ihren Wert, wenn deine Kasse nicht mehr zuständig ist.
Schritt 2
Vier Arten von Versicherung – nur eine ist fürs Auswandern gemacht
Im Netz heißt fast alles „Auslandskrankenversicherung“. Dahinter stecken aber sehr verschiedene Verträge:
Reisekrankenversicherung
Nur für den Urlaub
Die günstige Jahrespolice schützt jede Reise nur bis zu einer Höchstdauer, meist sechs oder acht Wochen. Mit Wohnsitz im Ausland bist du kein Reisender mehr.
Langzeit-Reiseversicherung
Für Monate, nicht für immer
Gedacht für Work & Travel, ein Jahr im Ausland oder den Winter im Süden. Sie ist deutlich teurer als der Urlaubsschutz und endet nach der vereinbarten Zeit.
Internationale Krankenversicherung
Fürs Auswandern gemacht
Ohne festes Ende, für Menschen, die dauerhaft im Ausland leben. Je nach Tarif mit Zahnarzt, Vorsorge und Rücktransport, oft mit Gesundheitsfragen beim Abschluss.
Das System im neuen Land
Je nach Land
Manche Länder nehmen auch Zugezogene in ihre staatliche oder eine örtliche Versicherung auf, teils erst nach einer Wartezeit. Was gilt, steht im Kapitel Krankenversicherung des jeweiligen Länder-Guides.
6–8 Wochen
So lange gilt der Schutz einer üblichen Jahres-Reisepolice pro Reise. Wer länger bleibt, ist ab dann nicht mehr versichert.
Verbraucherzentrale, Februar 2026
Gedacht für
Laufzeit
Wohnsitz im Ausland
Beitrag
Schon privat versichert? Ein Umzug innerhalb der EU ändert an deinem Vertrag nichts. Ziehst du in ein Land außerhalb, endet der Schutz regelmäßig – manche Versicherer bieten dann einen eigenen Tarif für das Zielland an, meist gegen Aufpreis. Frag deinen Versicherer vor dem Umzug.
Schritt 3
Acht Fragen, bevor du unterschreibst
Der günstigste Tarif ist selten der beste. Diese Fragen sollte dir jedes Angebot beantworten:
- Gilt sie ohne Enddatum?Fürs Auswandern brauchst du einen Vertrag ohne feste Laufzeit – sonst stehst du nach einem Jahr wieder ohne da.
- Gilt sie in deinem Land – und in den USA?Manche Tarife schließen die USA aus oder kosten mit USA mehr. Prüf den Geltungsbereich, wenn du dort lebst oder oft hinreist.
- Was ist mit Vorerkrankungen?Beantworte jede Gesundheitsfrage vollständig. Verschweigst du etwas, darf der Versicherer bei deutschen Verträgen zurücktreten – oft merkst du das erst, wenn du die Leistung brauchst.
- Darf der Versicherer kündigen?Frag, ob er den Vertrag beenden oder den Beitrag bei Krankheit erhöhen darf. Wer mit 65 einen neuen Vertrag sucht, hat es schwer.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag, aber du zahlst jeden Arztbesuch bis zu dieser Grenze selbst.
- Sind Zahnarzt, Vorsorge und Schwangerschaft drin?Oft sind das Zusatzbausteine. Wer Kinder plant, achtet auf Wartezeiten.
- Wird ein Rücktransport bezahlt?Die deutsche Kasse zahlt ihn nie. Gut ist ein Tarif, der zahlt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist – nicht erst, wenn er zwingend notwendig ist.
- Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss?Viele Anbieter nehmen ab einem bestimmten Alter niemanden mehr neu auf. Je älter du bist, desto früher solltest du dich kümmern.
An die Rückkehr denken
Die Anwartschaft hält dir den Platz frei
Wer Europa verlässt, denkt selten an den Rückweg. Genau dafür gibt es die Anwartschaftsversicherung: Gegen einen Beitrag hält deine gesetzliche Kasse dir den Platz frei. Leistungen bekommst du in der Zeit keine – die Versicherung im Ausland brauchst du trotzdem. Dafür kommst du bei der Rückkehr sicher zu deiner Kasse zurück, auch wenn sich bis dahin die Gesetze ändern. Auch für die Pflegeversicherung gibt es eine Anwartschaft.
Ohne Anwartschaft ist der Weg meist trotzdem offen: Wer zuletzt gesetzlich versichert war, wird bei der Rückkehr wieder Mitglied. Ab 55 gibt es eine Sperre, die aber vor allem Menschen trifft, die vorher privat versichert oder selbstständig waren. Was sie genau besagt, steht im Ratgeber für Rückkehrer.
Frag deine Kasse nach der Anwartschaft, bevor du dich abmeldest – und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Hilfe bei der Wahl
Makler oder direkt beim Versicherer?
Tarife für das Leben im Ausland sind schwer zu vergleichen: andere Länder, andere Ausschlüsse, andere Grenzen. Ein Versicherungsmakler arbeitet für dich als Kunden, nicht für einen Versicherer, und vergleicht die Angebote mehrerer Gesellschaften. Ein Versicherungsvertreter dagegen verkauft die Tarife der Gesellschaft, für die er arbeitet.
Makler brauchen in Deutschland eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer. Ob jemand sie hat, kannst du im öffentlichen Vermittlerregister nachsehen. Achte darauf, dass er sich mit internationalen Tarifen auskennt – das ist ein eigenes Fachgebiet.
Ganz gleich, wo du abschließt: Lass dir die Bedingungen schriftlich geben und prüfe sie mit den acht Fragen oben.
Was oft gesucht wird
Häufige Fragen
Brauche ich beim Auswandern eine private Krankenversicherung?
Außerhalb von EU, EWR und Schweiz fast immer: Mit dem Wegzug endet die gesetzliche Versicherung in der Regel, Ausnahmen gibt es nur in wenigen Abkommensstaaten wie der Türkei. In der EU brauchst du sie, wenn du dort weder arbeitest noch eine deutsche Rente beziehst – dann musst du für den Aufenthalt einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Bleibe ich in der EU über meine deutsche Krankenkasse versichert?
Als Rentner mit deutscher Rente ja: Mit dem Formular S1 bleibt deine deutsche Kasse zuständig, und du wirst im neuen Land wie die dortigen Versicherten behandelt. Wer im neuen Land arbeitet, wechselt dagegen in dessen Krankenversicherung.
Reicht eine Reisekrankenversicherung zum Auswandern?
Nein. Die übliche Jahrespolice schützt jede Reise nur bis zu einer Höchstdauer, je nach Vertrag sechs oder acht Wochen. Für mehrere Monate gibt es spezielle Langzeitpolicen, aber auch die enden nach der vereinbarten Zeit. Wer dauerhaft im Ausland lebt, braucht eine internationale Krankenversicherung oder die Versicherung des neuen Landes.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaft hältst du dir den Platz bei deiner gesetzlichen Kasse frei, während du außerhalb Europas lebst. Leistungen bekommst du in der Zeit keine, du brauchst also trotzdem eine Versicherung vor Ort. Der Vorteil: Bei der Rückkehr kommst du sicher zu deiner Kasse zurück, auch wenn sich bis dahin die Gesetze ändern. Auch für die Pflegeversicherung gibt es eine Anwartschaft.
Komme ich nach dem Auswandern wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?
Wer zuletzt gesetzlich versichert war und keinen anderen Schutz hat, wird bei der Rückkehr wieder Mitglied (Auffangversicherung, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Ab 55 gilt eine Sperre (§ 6 Abs. 3a SGB V), aber nur für Menschen, die fünf Jahre vor der Rückkehr nicht gesetzlich versichert und davon mindestens die Hälfte der Zeit etwa privat versichert oder selbstständig waren. Für die Auffangversicherung gilt sie nicht.
Zahlt die Krankenkasse den Rücktransport nach Deutschland?
Nein, auch nicht aus dem europäischen Ausland. Die Kosten eines Rücktransports sind laut DVKA über die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen. Dafür brauchst du eine private Versicherung, die ihn ausdrücklich einschließt.
Noch kein Zielland?
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Zehn Fragen, drei Minuten – und du weißt, ob deine Kasse dich ins Wunschland begleitet oder ob du dich selbst versichern musst.
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