Geld & Recht · Kapitel 1 von 7
Krankenversicherung: der Schnitt beim Wegzug
Die gesetzliche Krankenversicherung ist an den Wohnsitz gebunden. Wer Deutschland verlässt, verliert sie – innerhalb der EU wird sie durch das Zielland ersetzt, außerhalb entsteht eine Lücke, die man selbst schließen muss. Und der Fehler, der später am meisten kostet, ist nicht die Lücke, sondern die fehlende Anwartschaft.
Zwei Welten, eine Grenze
| Wohin du ziehst | Was mit der deutschen Kasse passiert | Was du brauchst |
|---|---|---|
| EU, EWR oder Schweiz | Die Zuständigkeit wechselt ins Zielland – die europäischen Regeln koordinieren das | Anmeldung im Zielland; bei Rentenbezug das Formular S1 der deutschen Kasse |
| Land mit Sozialversicherungsabkommen | Je nach Abkommen unterschiedlich – viele Abkommen decken nur die Rente, nicht die Krankenversicherung | Beim Abkommen nachsehen, was wirklich erfasst ist |
| Alle übrigen Länder | Die Mitgliedschaft endet | Private Versicherung im Zielland – und die Anwartschaft in Deutschland |
Die Anwartschaft – der Punkt, den fast alle übersehen
Eine Anwartschaftsversicherung hält deinen Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung frei, während du weg bist. Sie kostet einen kleinen Beitrag und ist genau für den Fall gedacht, an den beim Auswandern niemand denkt: die Rückkehr.
- Möglich bei privaten Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten
- Ausgeschlossen, wenn du in die EU, den EWR oder in einen Staat mit Abkommen in der Krankenversicherung ziehst – dort bist du ohnehin abgesichert
- Frag deine Kasse VOR der Abmeldung danach, nicht danach
Ohne Anwartschaft kann es passieren, dass du bei einer Rückkehr zwar wieder gesetzlich versichert wirst, deine Krankenkasse aber nicht mehr frei wählen kannst. Wer mit Vorerkrankungen zurückkommt und auf die private Versicherung angewiesen wäre, hat dann ein echtes Problem – und es lässt sich rückwirkend nicht mehr lösen.
Die Schritte
Frag ausdrücklich nach der Anwartschaft und danach, was mit der Pflegeversicherung passiert. Beides wird selten von allein angeboten.
Gilt für EU, EWR und die Schweiz. Damit überträgt sich dein Anspruch auf das System des Ziellands.
Nahtlos, nicht ungefähr. Ein einziger Tag ohne Deckung ist ein Tag, an dem ein Unfall dich fünfstellig kostet.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
