Krankenversicherung: der Schnitt beim Wegzug

Die gesetzliche Krankenversicherung ist an den Wohnsitz gebunden. Wer Deutschland verlässt, verliert sie – innerhalb der EU wird sie durch das Zielland ersetzt, außerhalb entsteht eine Lücke, die man selbst schließen muss. Und der Fehler, der später am meisten kostet, ist nicht die Lücke, sondern die fehlende Anwartschaft.

Zwei Welten, eine Grenze

Wohin du ziehstWas mit der deutschen Kasse passiertWas du brauchst
EU, EWR oder SchweizDie Zuständigkeit wechselt ins Zielland – die europäischen Regeln koordinieren dasAnmeldung im Zielland; bei Rentenbezug das Formular S1 der deutschen Kasse
Land mit SozialversicherungsabkommenJe nach Abkommen unterschiedlich – viele Abkommen decken nur die Rente, nicht die KrankenversicherungBeim Abkommen nachsehen, was wirklich erfasst ist
Alle übrigen LänderDie Mitgliedschaft endetPrivate Versicherung im Zielland – und die Anwartschaft in Deutschland

Die Anwartschaft – der Punkt, den fast alle übersehen

Eine Anwartschaftsversicherung hält deinen Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung frei, während du weg bist. Sie kostet einen kleinen Beitrag und ist genau für den Fall gedacht, an den beim Auswandern niemand denkt: die Rückkehr.

  • Möglich bei privaten Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten
  • Ausgeschlossen, wenn du in die EU, den EWR oder in einen Staat mit Abkommen in der Krankenversicherung ziehst – dort bist du ohnehin abgesichert
  • Frag deine Kasse VOR der Abmeldung danach, nicht danach

Ohne Anwartschaft kann es passieren, dass du bei einer Rückkehr zwar wieder gesetzlich versichert wirst, deine Krankenkasse aber nicht mehr frei wählen kannst. Wer mit Vorerkrankungen zurückkommt und auf die private Versicherung angewiesen wäre, hat dann ein echtes Problem – und es lässt sich rückwirkend nicht mehr lösen.

Die Schritte

3 Schritte
Bei der eigenen Krankenkasse anrufen und den Wegzug ankündigenzwei bis drei Monate vor dem Umzug

Frag ausdrücklich nach der Anwartschaft und danach, was mit der Pflegeversicherung passiert. Beides wird selten von allein angeboten.

Bei Rentenbezug das Formular S1 beantragen

Gilt für EU, EWR und die Schweiz. Damit überträgt sich dein Anspruch auf das System des Ziellands.

Versicherung im Zielland abschließen, bevor die deutsche endet

Nahtlos, nicht ungefähr. Ein einziger Tag ohne Deckung ist ein Tag, an dem ein Unfall dich fünfstellig kostet.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.