Rente: sie wandert mit, meistens

Die gute Nachricht zuerst: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Dein Anspruch verfällt nicht, weil du wegziehst – er ist erarbeitet und bleibt. Die Fragen sind andere: in welcher Höhe, unter welchen Bedingungen, und was mit dem passiert, was du noch nicht erreicht hast.

Kurz beantwortet

Nein, pauschal wird die deutsche Rente im Ausland nicht gekürzt. Sie wird in jedes Land in voller Höhe überwiesen – in EU, EWR, Schweiz und Abkommensstaaten ohne Abzüge, seit Oktober 2013 auch in alle übrigen Länder. Dort zählen aber Zeiten ohne Beitrag nur anteilig, und der Zuschuss zur Krankenversicherung entfällt (§§ 111 bis 114 SGB VI).

EU, EWR, Schweiz
volle Höhe, keine Abzüge
Länder mit Sozialversicherungsabkommen
volle Höhe, keine Abzüge
Alle übrigen Länder
volle Höhe – aber Zeiten ohne Beitrag nur anteilig, kein Zuschuss zur Krankenversicherung
Steuern, überall
meist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland, das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet

Was gilt, wo

  • EU, EWR und Schweiz: Ansprüche bleiben erhalten, Versicherungszeiten aus mehreren Ländern werden zusammengerechnet
  • Abkommensstaaten – darunter USA, Kanada, Australien, Japan, Brasilien, Türkei: eigene Regeln je Abkommen, meist mit Zusammenrechnung der Zeiten
  • Länder ohne Abkommen: seit Oktober 2013 wird auch dorthin die volle Rente gezahlt – nur für bestimmte Zeiten, etwa nach dem Fremdrentengesetz, gelten Einschränkungen

Wird die Rente im Ausland gekürzt?

Pauschal nicht mehr. Bis September 2013 bekam, wer in einem Land ohne Abkommen lebte, unter Umständen nur einen gekürzten Teil – diese Regel ist gestrichen. In der EU, im EWR, in der Schweiz und in den Abkommensstaaten wird ohne Abzüge gezahlt. Wer in ein Land ohne Abkommen zieht, muss aber mit drei Einschränkungen rechnen, die im Gesetz stehen:

  • Es zählen vor allem die Beiträge, die nach dem Krieg in Deutschland gezahlt wurden. Zeiten ohne Beitrag, etwa Schul- oder Krankheitszeiten, gehen nur anteilig ein, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz in der Regel nicht (§§ 113, 114 SGB VI)
  • Kein Zuschuss mehr zur Krankenversicherung, den Rentner sonst bekommen, wenn sie freiwillig gesetzlich oder bei einem Versicherer unter deutscher Aufsicht privat versichert sind (§§ 106, 111 SGB VI)
  • Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn sie nicht von der Lage am deutschen Arbeitsmarkt abhängt (§ 112 SGB VI)

Was du noch aufbauen kannst

Wer Deutschland verlässt, bevor die Mindestversicherungszeit erreicht ist, kann unter Umständen freiwillige Beiträge weiterzahlen. Das ist kein Selbstläufer und lohnt sich nicht immer – aber es ist eine Entscheidung, die man treffen sollte, statt sie zu verpassen.

  • Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos und auch aus dem Ausland erreichbar
  • Eine Rentenauskunft vor dem Wegzug zeigt schwarz auf weiß, wo du stehst
  • Erwerbsminderungsrenten, die nicht nur aus medizinischen Gründen gezahlt werden, sondern weil der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen ist, können im Ausland eingeschränkt werden

Die Schritte

2 Schritte
Rentenauskunft anfordernDeutsche Rentenversicherung ↗vor dem Umzug

Kostenlos. Der Stand deines Kontos in Zahlen – die Grundlage für jede Entscheidung über freiwillige Beiträge.

Neue Adresse melden

Ohne aktuelle Anschrift kann die Rentenversicherung dich später nicht erreichen – und Zeiten aus dem Ausland werden nur zusammengeführt, wenn beide Seiten voneinander wissen.

Häufige Fragen

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich ins Ausland ziehe?

In der EU, im EWR, in der Schweiz und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen nicht. In allen anderen Ländern gibt es seit Oktober 2013 ebenfalls keine pauschale Kürzung mehr. Dort können aber Zeiten ohne Beitrag und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz wegfallen oder nur anteilig zählen, und der Zuschuss zur Krankenversicherung entfällt.

Bekomme ich meine Rente im Ausland in voller Höhe?

Ja, die Rente aus deinen deutschen Beiträgen wird in voller Höhe überwiesen – die Rentenversicherung zahlt rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Einschränkungen betreffen nur bestimmte Zeiten und Zuschüsse in Ländern ohne Abkommen.

Ist die deutsche Rente im Ausland steuerfrei?

Nein, nicht automatisch. Nach dem Wegzug bist du mit der deutschen Rente in der Regel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ob Deutschland oder dein neues Land besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, und das ist von Land zu Land verschieden.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.