Wegzugsbesteuerung: wenn dir eine Firma gehört

Dieses Kapitel betrifft die wenigsten – und die, die es betrifft, oft mit sechsstelligen Beträgen. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt, wird so behandelt, als hätte er sie am Tag des Wegzugs verkauft. Es fließt kein Geld, die Steuer fällt trotzdem an.

Wen es trifft

Grundlage ist § 6 des Außensteuergesetzes. Er greift bei Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz – also bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, etwa deiner eigenen GmbH.

  • Persönliche Voraussetzung: insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug
  • Bei unentgeltlichem Erwerb zählen auch die Zeiten des Vorgängers mit – geerbte Anteile schützen also nicht
  • Besteuert wird der Wertzuwachs, obwohl nichts verkauft wurde und kein Geld geflossen ist

Das ist die teuerste Einzelvorschrift beim Auswandern. Wer eine GmbH hat, deren Wert seit der Gründung gestiegen ist, muss diesen Wertzuwachs versteuern, ohne dass ein Käufer bezahlt hat. Das Geld muss aus dem Privatvermögen kommen.

Was das Gesetz dagegen vorsieht

  • Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden – zinsfrei; die erste Rate einen Monat nach dem Bescheid, die weiteren jeweils zum 31. Juli
  • Rückkehrregelung: Wer innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird und die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert hat, bei dem entfällt der Steueranspruch
  • Das Finanzamt kann diese Frist um bis zu fünf Jahre verlängern

Die Schritte

2 Schritte
Prüfen, ob du überhaupt betroffen bist

Nur bei Anteilen an Kapitalgesellschaften. Wer angestellt ist, ein Einzelunternehmen führt oder nur Aktien im Depot hat, ist es in der Regel nicht.

Bei Betroffenheit: Steuerberatung mit Auslandsbezug, deutlich vor dem Wegzugsechs bis zwölf Monate vorher

Hier geht es um Gestaltung, und Gestaltung braucht Zeit. Nach dem Wegzug ist der Zeitpunkt vorbei.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.