Kindergeld, Wahlrecht, Ausweis

Drei Dinge, die man für selbstverständlich hält, bis sie es nicht mehr sind. Kindergeld endet für die meisten mit dem Wegzug. Das Wahlrecht bleibt – aber nur, wenn du dich darum kümmerst. Und der Reisepass wird plötzlich zum wichtigsten Dokument, das du besitzt.

Kindergeld

Deutsches Kindergeld hängt an der deutschen Steuerpflicht, nicht an der Staatsangehörigkeit. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, verliert den Anspruch in der Regel – es sei denn, einer von zwei Fällen trifft zu.

  • Du bleibst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder wirst so behandelt
  • Oder du bist beschränkt steuerpflichtig, aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Im Zielland gibt es meist eigene Familienleistungen – innerhalb der EU wird koordiniert, wer zahlt

Den Wegzug musst du der Familienkasse unverzüglich melden. Wer weiter Kindergeld bezieht, obwohl der Anspruch entfallen ist, muss es zurückzahlen – und das fällt spätestens beim Datenabgleich auf.

Wahlrecht

Deutsche im Ausland dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen. Sie werden aber nicht automatisch eingetragen: Vor JEDER Wahl ist ein schriftlicher Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis der letzten Heimatgemeinde nötig.

  • Der Antrag muss im Original vorliegen – für den Regelfall genügt keine E-Mail
  • Es gibt zwei Formulare: eines für alle, deren Aufenthalt in Deutschland höchstens 25 Jahre zurückliegt, eines für alle anderen
  • Die Frist liegt einige Wochen vor der Wahl – wer sie verpasst, wählt nicht

Ausweis und Pass

  • Reisepass und Personalausweis verlängert die deutsche Auslandsvertretung – das dauert länger als im Rathaus und kostet mehr
  • Der Pass ist im Ausland dein wichtigstes Dokument: Aufenthaltstitel, Bankkonto und Behördengänge hängen daran
  • Eine abgelaufene Ausweispflicht fällt oft erst auf, wenn man ihn braucht – Verlängerung rechtzeitig einplanen
  • Wenn du später eine andere Staatsangehörigkeit annimmst, prüf vorher, was das für die deutsche bedeutet

Die Schritte

3 Schritte
Familienkasse über den Wegzug informierenFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeitunverzüglich zum Umzug
Vor jeder Bundestagswahl die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragenLetzte Heimatgemeinde in Deutschland
Bei der deutschen Auslandsvertretung registrieren

Freiwillig, aber sinnvoll: Im Krisenfall weiß die Botschaft dann, dass du da bist.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.