
Geld und Arbeit
Sozialversicherungsabkommen: alle Länder mit Abkommen
Ob deine Jahre im Ausland für die deutsche Rente zählen und ob deine Krankenkasse dort zahlt, hängt an einer Frage: Hat Deutschland mit dem Land ein Abkommen? Hier stehen alle Länder, sortiert nach dem, was das Abkommen tatsächlich regelt.
Innerhalb Europas regelt das EU-Recht, wie Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengezählt werden. Außerhalb davon braucht es ein eigenes Abkommen zwischen zwei Staaten. Mit vielen beliebten Auswanderungszielen gibt es eins, mit manchen nicht, und mit einigen nur für die Rente.
Die Liste
Welche Regeln für welches Land gelten
Laut Deutscher Rentenversicherung hat Deutschland außerhalb von EU, EWR und Schweiz mit 21 Staaten ein Abkommen, das den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung der Rente ins Ausland regelt.
EU, EWR und Schweiz: EU-Recht
Alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Hier braucht es kein eigenes Abkommen.
Vereinigtes Königreich: Handelsabkommen
Seit 2021 gelten Regeln aus dem Handelsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich, die laut DVKA im Wesentlichen dem EU-Recht entsprechen.
Abkommen mit Rente und Krankenversicherung
Nur mit diesen sechs Staaten umfasst das Abkommen auch Leistungen der Krankenversicherung.
Abkommen für die Rente
Versicherungszeiten zählen für die Rente, die Rente wird ins Land gezahlt. Für die Krankenversicherung gilt das Abkommen nicht.
Nur Entsendung
Mit China gibt es seit 2002 ein Entsendeabkommen: keine doppelten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Entsandte, aber keine Regeln zur Rente selbst.
Kein Abkommen
Beliebte Auswanderungsziele, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat.
Was ein Abkommen bringt
Vor allem für die Rente
- Zeiten zählen zusammen: Versicherungszeiten im anderen Land helfen beim Erwerb von Rentenansprüchen.
- Nichts geht verloren: Einmal erworbene Rentenansprüche bleiben, auch wenn du danach in einem anderen Staat arbeitest.
- Rente ins Ausland: Die Abkommen regeln, dass die Rente in das jeweilige Land gezahlt wird.
- Für fast alle: Die meisten Abkommen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit; Einschränkungen gibt es nur bei Marokko, Tunesien und der Türkei.
Ein Abkommen heißt nicht automatisch, dass die Krankenversicherung mit abgedeckt ist. Regeln für die Krankenversicherung gibt es nur in der EU, im EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und mit den sechs Staaten oben. Überall sonst brauchst du eine Versicherung, die im neuen Land gilt, mehr dazu unter Krankenversicherung.
Ohne Abkommen
Was in Thailand, Neuseeland oder den Emiraten gilt
Ohne Abkommen gibt es keine Verbindung zwischen den Systemen. Für zwei Gruppen heißt das:
- Entsandte: Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt wird, bleibt deutsch versichert, wenn die Entsendung von vornherein zeitlich begrenzt ist (§ 4 SGB IV). Für Selbstständige gilt das entsprechend.
- Auswanderer mit Job vor Ort: Du bist im neuen Land nach dessen Regeln versichert. Was das für deine Rente bedeutet, steht unter Rente.
Was oft gesucht wird
Häufige Fragen
Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen?
Außerhalb von EU, EWR und Schweiz mit 21 Staaten: Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay und USA. Mit China gibt es nur ein Entsendeabkommen.
Was regelt ein Sozialversicherungsabkommen?
Laut Deutscher Rentenversicherung vor allem die Rente: Versicherungszeiten im anderen Land helfen beim Erwerb von Rentenansprüchen, und einmal erworbene Ansprüche gehen nicht verloren, wenn man später in einem anderen Staat arbeitet. Die Krankenversicherung ist nur in den Abkommen mit sechs Staaten einbezogen.
Gilt das Abkommen auch, wenn ich nicht die Staatsangehörigkeit eines der Länder habe?
Bei den meisten Abkommen ja, sie gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Einschränkungen gibt es laut Deutscher Rentenversicherung nur bei den Abkommen mit Marokko, Tunesien und der Türkei.
Was gilt in Ländern ohne Abkommen?
Dann gibt es keine Verbindung zwischen den Systemen. Wer von seinem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt wird, bleibt nur deutsch versichert, wenn die Entsendung von vornherein zeitlich begrenzt ist (§ 4 SGB IV). Wer auswandert und vor Ort arbeitet, ist im neuen Land nach dessen Regeln versichert.
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