Bundesfinanzministerium in Berlin – es verhandelt die Doppelbesteuerungsabkommen
Bundesfinanzministerium in Berlin – es verhandelt die Doppelbesteuerungsabkommen – Foto: A.Savin · Free Art License

Doppelbesteuerungsabkommen: mit welchen Ländern Deutschland eins hat

Ein Abkommen entscheidet, welches Land dein Einkommen besteuern darf. Mit den meisten Auswanderungsländern hat Deutschland eins – mit einigen beliebten Steuerzielen ausgerechnet nicht.

Wer auswandert, hat schnell mit zwei Finanzämtern zu tun. Das neue Land will Steuern, weil du dort wohnst. Deutschland will Steuern, weil du hier vielleicht noch eine Wohnung, eine Rente oder Mieteinnahmen hast. Damit dasselbe Einkommen nicht zweimal voll versteuert wird, schließen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Sie legen fest, welches Land zuerst zugreifen darf und wie das andere das ausgleicht.

Ein Abkommen macht dich aber nicht steuerfrei. Es teilt nur auf, wer was besteuern darf. Und wo es keins gibt, gilt einfach das Recht beider Länder nebeneinander – das betrifft gerade Länder, die mit niedrigen Steuern werben.

Die Liste

Welche Länder ein Abkommen mit Deutschland haben

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beliebten Auswanderungsländern haben ein Abkommen mit Deutschland zu den Steuern vom Einkommen und Vermögen.

BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2026

Ohne Abkommen

Hier gilt das Steuerrecht beider Länder nebeneinander. Was jeweils besteht, steht im nächsten Abschnitt.

Die Lücken

Länder ohne Abkommen: was das heißt

Ohne Abkommen gibt es keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen einem Land den Vorrang gibt. Behältst du in Deutschland eine Wohnung, die du nutzen kannst, bleibst du hier mit deinem gesamten Einkommen steuerpflichtig – auch mit dem, was du im neuen Land verdienst.

  • Vereinigte Arabische Emirate

    Das Abkommen galt bis 31. Dezember 2021 und ist ausgelaufen. Seitdem gibt es nur eine Steuerbefreiung für Schifffahrt und Luftfahrt.

  • Brasilien

    Nur ein Protokoll von 1950 für Schifffahrtsunternehmen. Über ein Abkommen wird verhandelt.

  • El Salvador

    Kein Abkommen.

  • Panama

    Nur ein Abkommen für Schifffahrt und Luftfahrt von 2016.

  • Paraguay

    Nur ein Abkommen für Luftfahrtunternehmen von 1983.

  • Tonga

    Kein Abkommen.

Ausgerechnet die Emirate, Panama und Paraguay sind beliebte Ziele, weil sie wenig oder kein Einkommen aus dem Ausland besteuern. Wer dorthin zieht, muss die deutsche Seite deshalb besonders sauber lösen. Was dabei zählt, steht unter Flaggentheorie und Perpetual Traveler und im Ratgeber Steuerfreie Länder.

Zwei Wohnsitze

Wo du nach dem Abkommen ansässig bist

Hast du in beiden Ländern einen Wohnsitz, prüft das Abkommen der Reihe nach, wo du als ansässig giltst. Das Land, in dem du ansässig bist, darf in der Regel dein weltweites Einkommen besteuern. Das andere nur, was aus seinem Gebiet kommt.

  1. Ständige WohnungHast du nur in einem Land eine Wohnung, die du ständig nutzen kannst, bist du dort ansässig. Die Familienwohnung zählt bis zum Auszug der Familie.
  2. Mittelpunkt der LebensinteressenHast du in beiden eine, zählt das Land, zu dem du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast – Familie, Freunde, Arbeit, Vermögen.
  3. Gewöhnlicher AufenthaltLässt sich das nicht klären, entscheidet, wo du dich gewöhnlich aufhältst.
  4. StaatsangehörigkeitErst danach zählt der Pass. Hilft auch das nicht, einigen sich die Staaten.

Für Arbeitnehmer

Die 183-Tage-Regel

Die oft zitierten 183 Tage stehen nicht im deutschen Gesetz, sondern in den Abkommen – und sie gelten nur für Lohn. Arbeitest du vorübergehend in einem anderen Land, bleibt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzland, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Höchstens 183 Tage

    Du bist im maßgeblichen Zeitraum nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsland. Je nach Abkommen ist das das Kalenderjahr oder jeder beliebige Zeitraum von zwölf Monaten.

  • Arbeitgeber sitzt woanders

    Der Arbeitgeber, der den Lohn wirtschaftlich trägt, ist nicht im Tätigkeitsland ansässig.

  • Keine Betriebsstätte dort

    Der Lohn wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsland getragen.

Gezählt wird die körperliche Anwesenheit: Jeder Tag, an dem du auch nur kurz im Land bist, zählt voll, Ankunfts- und Abreisetag eingeschlossen, mehrere Aufenthalte werden zusammengerechnet. Ob du in Deutschland überhaupt steuerpflichtig bist, entscheidet die Regel nicht – dafür zählt die Wohnung, siehe Beschränkte Steuerpflicht.

Wie Deutschland ausgleicht

Freistellung oder Anrechnung

Darf das andere Land besteuern und du bist in Deutschland ansässig, gleicht Deutschland auf eine von zwei Arten aus:

FreistellungAnrechnung

Was passiert

Deutschland besteuert die Einkünfte nicht
Deutschland besteuert sie, zieht die ausländische Steuer aber ab

Haken

Sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt)
Ist die deutsche Steuer höher, zahlst du die Differenz

Wann

Bei Lohn der Regelfall
In manchen Abkommen und für bestimmte Einkünfte

Die Freistellung setzt in der Regel voraus, dass das andere Land tatsächlich besteuert. Besteuert es nicht, kann das Recht zur Besteuerung an Deutschland zurückfallen.

Rente und Erbe

Was Abkommen bei Rente und Erbschaft regeln

  • Rente

    Ob Deutschland deine Rente nach dem Wegzug weiter besteuert, steht im Abkommen mit deinem Land. Mit Australien, Norwegen, Spanien, der Türkei und Uruguay begrenzt es, wie viel Deutschland auf bestimmte Alterseinkünfte erheben darf. Wie du als Rentner den Grundfreibetrag zurückbekommst, steht unter Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht.

  • Erbschaft und Schenkung

    Eigene Abkommen dafür gibt es nur mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA. Das mit Schweden galt bis Ende 2023. Mit allen anderen Ländern können im Erbfall beide Staaten Steuern verlangen.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Er verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern voll versteuert wird. Deutschland nimmt die Einkünfte dann entweder von der Steuer aus und berücksichtigt sie nur beim Steuersatz, oder es rechnet die ausländische Steuer auf die deutsche an.

Mit welchen Ländern hat Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen?

Unter den beliebten Auswanderungsländern gibt es kein Abkommen zu Einkommen und Vermögen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (ausgelaufen Ende 2021), Brasilien, El Salvador, Panama, Paraguay und Tonga. Mit Panama und Paraguay bestehen nur Abkommen für Schifffahrt oder Luftfahrt (Stand der BMF-Liste: 1. Januar 2026).

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai?

Nicht mehr. Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten galt bis zum 31. Dezember 2021. Seitdem entscheidet bei zwei Wohnsitzen keine Abkommensregel mehr zugunsten der Emirate – wer in Deutschland eine Wohnung behält, bleibt hier mit dem ganzen Einkommen steuerpflichtig.

Was ist die 183-Tage-Regel?

Eine Regel aus den Doppelbesteuerungsabkommen für Arbeitnehmer. Wer in einem anderen Land arbeitet, versteuert den Lohn trotzdem im Wohnsitzland, wenn er sich dort höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum aufhält, der Arbeitgeber nicht in diesem Land sitzt und der Lohn nicht von einer Betriebsstätte dort getragen wird. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Mit der Frage, ob du in Deutschland steuerpflichtig bist, hat sie nichts zu tun.

Wo bin ich steuerlich ansässig, wenn ich in zwei Ländern wohne?

Das Abkommen prüft der Reihe nach: Wo hast du eine ständige Wohnung? Hast du in beiden Ländern eine, zählt der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen – das Land, zu dem du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast. Danach entscheiden der gewöhnliche Aufenthalt und zuletzt die Staatsangehörigkeit.

Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen auch für die Erbschaftsteuer?

Meist nicht. Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer hat Deutschland nur mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA. Das mit Schweden galt bis Ende 2023.

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