Vista de Arcos de la Frontera, Spanien
Spanien, eines der drei häufigsten Ziele deutscher Auswanderer – Foto: PEPE GADEIRAS · CC BY-SA 4.0

Wohnsitz abmelden beim Auswandern: Frist, Form und was danach passiert

Die Abmeldung ist der kürzeste Behördengang beim Auswandern und der folgenreichste: Mit ihr ändert sich deine Steuerpflicht, meist endet die Krankenkasse – und manches läuft trotzdem weiter, bis du es selbst beendest.

Kurz beantwortet

Zwei Wochen, und es geht auch per Post

Wer aus seiner Wohnung auszieht und in Deutschland keine neue bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Frühestens geht das eine Woche vorher. Die Abmeldung ins Ausland darf schriftlich oder elektronisch erfolgen – du musst dafür nicht ins Bürgeramt.

2 Wochen

nach dem Auszug ist die Frist. Wer sie verpasst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).

§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

Schritt für Schritt

So meldest du dich ab

  1. Zuständig ist die Meldebehörde deines letzten Wohnorts, meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
  2. Formular: Jede Gemeinde hat ihr eigenes, meist als Online-Formular oder PDF auf ihrer Website. Anzugeben sind unter anderem das Auszugsdatum und die neue Adresse im Ausland, soweit du sie schon kennst.
  3. Online: Bei der elektronischen Abmeldung reicht zur Identifizierung auch die Seriennummer deines zuletzt gemeldeten Ausweises oder Passes (§ 23 Abs. 6 BMG).
  4. Bestätigung aufheben: Du bekommst kostenlos eine amtliche Abmeldebestätigung (§ 24 Abs. 2 BMG). Scanne sie ein – Rundfunkbeitrag, Krankenkasse, Bank und Versicherungen wollen sie sehen.

Welche Unterlagen du darüber hinaus beglaubigt mitnehmen solltest, steht unter Dokumente fürs Auswandern.

Die Frage vor der Abmeldung

Wohnung in Deutschland behalten?

Die Abmeldepflicht hängt an der Wohnung, nicht am Pass: Wer eine Wohnung in Deutschland behält, meldet sich nicht ab. Das klingt bequem, hat aber einen Preis. Steuerlich zählt, ob du hier eine Wohnung hast, die du nutzen kannst – dann bleibst du in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn du die meiste Zeit im Ausland lebst.

Die Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht umgekehrt auch nicht: Entscheidend ist, dass du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich aufgibst. Wer das Zimmer bei den Eltern weiter nutzt, hat unter Umständen noch einen Wohnsitz.

Ohne festen Wohnsitz im Ausland, also als digitaler Nomade, ist die Frage schwieriger – dafür gibt es ein eigenes Kapitel: Wohnsitz: abmelden oder nicht.

Was die Abmeldung auslöst

Was danach passiert – und was nicht von selbst

Einkommensteuer
Du wirst beschränkt steuerpflichtig – aber nur, wenn du keine Wohnung in Deutschland behältst. Deutsche Einkünfte bleiben hier steuerpflichtig. Steuern beim Wegzug
Krankenkasse
Endet in der Regel mit dem Wegzug. Rentner behalten sie in EU, EWR und Schweiz über das Formular S1. Frag deine Kasse vor der Abmeldung. Krankenversicherung beim Auswandern
Rundfunkbeitrag
Läuft weiter, bis du ihn selbst abmeldest – online mit Beitragsnummer und der Abmeldebestätigung als Nachweis.
Kindergeld
Entfällt meist mit dem Wegzug. Die Familienkasse musst du selbst und unverzüglich informieren. Kindergeld, Wahlrecht, Ausweis
Wahlrecht
Bleibt, kommt aber nicht mehr von selbst: Vor jeder Bundestagswahl beantragst du die Eintragung ins Wählerverzeichnis deiner letzten Gemeinde.
Pass und Ausweis
Verlängert künftig die deutsche Auslandsvertretung statt des Bürgeramts.

Quellen: Bundesmeldegesetz §§ 17, 23, 24, 54; Bundeswahlgesetz § 12; rundfunkbeitrag.de. Stand Oktober 2026.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Wann muss ich mich beim Auswandern abmelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, wenn du in Deutschland keine Wohnung mehr hast (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Frühestens geht es eine Woche vor dem Auszug. Im Melderegister gilt dann das Datum des Auszugs.

Kann ich meinen Wohnsitz online abmelden?

Ja, die Abmeldung ins Ausland darf schriftlich oder elektronisch erfolgen (§ 23 Abs. 6 Bundesmeldegesetz). Ob deine Gemeinde ein Online-Formular anbietet, siehst du auf ihrer Website. Du musst also nicht persönlich ins Bürgeramt.

Kann ich mich auch noch aus dem Ausland abmelden?

Ja. Weil die Abmeldung ins Ausland schriftlich oder elektronisch gehen darf, kannst du sie auch nach dem Umzug per Post oder online erledigen – die Zwei-Wochen-Frist gilt trotzdem.

Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Bundesmeldegesetz). Dazu kommen praktische Folgen: Post, Rundfunkbeitrag und Behörden gehen weiter von deiner alten Adresse aus.

Muss ich mich abmelden, wenn ich meine Wohnung in Deutschland behalte?

Nein. Die Abmeldepflicht gilt nur, wenn du keine Wohnung im Inland mehr hast. Wer eine Wohnung behält, bleibt gemeldet – und steuerlich in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, egal wo er lebt.

Die Reihenfolge zählt

Was vor der Abmeldung erledigt sein sollte

Steuer, Rente, Krankenkasse und Firmenanteile – was der dauerhafte Wegzug auslöst und woran er teuer werden kann.

Zum Ratgeber „Auswandern für immer“