Wohnsitz: abmelden oder nicht

Das ist die eine Entscheidung, an der alles gleichzeitig hängt: Steuerpflicht, Krankenversicherung, Bankkonto, Führerschein, Wahlrecht. Und es ist die Entscheidung, bei der der verbreitetste Irrtum dieses ganzen Wegs sitzt – nämlich der, dass Abmelden und Steuerfreiheit dasselbe wären. Sie haben nicht einmal dieselbe Behörde.

Zwei Dinge, die ständig verwechselt werden

Die Abmeldung ist Melderecht und läuft über das Einwohnermeldeamt. Die Steuerpflicht ist Steuerrecht und läuft über das Finanzamt. Die beiden lesen unterschiedliche Gesetze und kommen deshalb regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen – man kann abgemeldet und trotzdem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.

AbmeldungSteuerpflicht
Wer entscheidetEinwohnermeldeamtFinanzamt
Grundlage§ 17 Bundesmeldegesetz§ 8 und § 9 Abgabenordnung
Woran es hängtOb du die Wohnung aufgibstOb du über eine Wohnung verfügen kannst oder dich gewöhnlich hier aufhältst
Was ein Formular bewirktDie Abmeldung ist damit erledigtNichts. Es gibt kein Formular, mit dem man die Steuerpflicht beendet.

Was „über eine Wohnung verfügen" wirklich heißt

§ 8 der Abgabenordnung knüpft den Wohnsitz nicht an eine Meldung, sondern an tatsächliche Umstände: Du hast einen Wohnsitz, wenn du eine Wohnung innehast unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Entscheidend ist die Möglichkeit, nicht die Nutzung – und genau daran scheitern die meisten selbstgebauten Konstruktionen.

  • Das eigene Zimmer bei den Eltern, in dem deine Sachen stehen und zu dem du einen Schlüssel hast: reicht regelmäßig für einen Wohnsitz.
  • Die eigene Wohnung, die du untervermietest, aber jederzeit wieder beziehen könntest: ebenfalls.
  • Eine reine Postadresse ohne Wohnmöglichkeit begründet dagegen keinen Wohnsitz – löst aber auch keines der Probleme, für die Menschen sie sich zulegen.
  • Unabhängig davon gilt: Wer sich mehr als sechs Monate zusammenhängend in Deutschland aufhält, ist über den gewöhnlichen Aufenthalt steuerpflichtig (§ 9 AO) – ganz ohne Wohnung.

Halbe Lösungen sind hier die schlechtesten. Wer die Wohnung aufgibt, sich abmeldet, aber „für den Notfall" das Zimmer bei den Eltern behält, hat unter Umständen die deutschen Vorteile verloren und die deutsche Steuerpflicht behalten. Entweder ganz oder bewusst gar nicht.

„Nirgends ansässig" ist kein Zustand, den Ämter kennen

Die Vorstellung, man könne zwischen den Staaten stehen und von keinem erfasst werden, hält der Praxis nicht stand. Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine feste Reihenfolge, nach der genau ein Staat als Ansässigkeitsstaat bestimmt wird: erst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, zuletzt die Staatsangehörigkeit. Am Ende dieser Kette steht immer ein Land – und wenn du sonst nichts vorzuweisen hast, ist es Deutschland.

  • Die viel zitierte 183-Tage-Regel ist kein Freibrief. Sie steht in Doppelbesteuerungsabkommen und regelt, welcher von ZWEI Staaten besteuern darf – sie sagt nirgends, dass man unter 183 Tagen nirgends steuerpflichtig ist.
  • Viele Länder stellen eine Ansässigkeitsbescheinigung aus. Wer eine hat, kann in Deutschland etwas belegen; wer keine hat, argumentiert gegen einen Aktenvermerk.
  • Ziehst du in ein Land mit sehr niedriger Steuer, kann als deutscher Staatsangehöriger für bis zu zehn Jahre die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen (§ 2 AStG).

Was sofort wegfällt, wenn du dich abmeldest

Die Abmeldung ist schnell erledigt und wirkt harmlos. Sie zieht aber eine Reihe von Dingen mit sich, die niemand einzeln ankündigt – und einige davon brauchst du ausgerechnet dann, wenn du unterwegs bist.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung endet. Ohne Anwartschaft ist der Weg zurück später nicht mehr frei wählbar – siehe „Geld & Recht".
  • Viele deutsche Banken kündigen Konten ohne inländische Meldeadresse oder verweigern neue. Das trifft zuerst Dispo, Kreditkarte und Depot.
  • Der Personalausweis bleibt gültig, wird ohne deutschen Wohnsitz aber nur noch über die Auslandsvertretung verlängert – das dauert.
  • Elterngeld, Kindergeld und Wohnungsbauprämie entfallen oder ruhen.
  • Die Kfz-Zulassung hängt am Wohnsitz: ohne inländischen Wohnsitz kein deutsches Kennzeichen.

Die Schritte

6 Schritte
Entscheiden, ob abgemeldet wird – und diese Entscheidung schriftlich begründendrei Monate vor der Abreise

Ein Blatt für dich selbst: Wo wirst du ansässig sein, wo liegt dein Lebensmittelpunkt, was gibst du in Deutschland auf? Wer das nicht in fünf Sätzen sagen kann, hat noch keine Entscheidung getroffen, sondern einen Plan verschoben.

Bankkonten vorher klären, nicht nachhervor der Abmeldung

Frag deine Bank direkt, was ohne deutsche Meldeadresse passiert. Ein zweites Konto bei einer Bank, die Kunden ohne festen Wohnsitz führt, eröffnet sich mit deutschem Wohnsitz noch mühelos – und danach oft gar nicht mehr.

Krankenversicherung und Anwartschaft mit der Kasse besprecheneigene Krankenkassezwei bis drei Monate vorher

Die Anwartschaft wird selten von allein angeboten. Ausdrücklich danach fragen – nach der Abmeldung ist sie nicht mehr möglich.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und Abmeldebescheinigung mitnehmenEinwohnermeldeamtfrühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach

Die Bescheinigung mehrfach ausstellen lassen oder scannen. Sie wird später von Banken, Versicherungen und ausländischen Behörden verlangt, und aus dem Ausland nachzufordern ist mühsam.

Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Abmeldeformular
Nachsendeauftrag einrichten und eine erreichbare Postadresse festlegenvor der Abreise

Behörden und Finanzamt stellen weiter zu. Post, die niemand öffnet, wird nicht ungültig – sie wird bestandskräftig.

Dem Finanzamt den Wegzug mitteilenbisher zuständiges Finanzamt

Formlos, aber schriftlich, mit neuer Anschrift oder Zustellbevollmächtigtem. Für das Jahr des Wegzugs ist in aller Regel noch eine Steuererklärung abzugeben.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.