Digitaler Nomade · Kapitel 3 von 7
Steuern unterwegs: das Land, in dem du gerade sitzt
Kapitel 2 ging um Deutschland – ob es dich loslässt. Dieses geht um die Gegenrichtung: Jedes Land, in dem du dich länger aufhältst, kann selbst einen Anspruch anmelden, und zwar ohne dass du dort etwas beantragt hättest. Das ist der Punkt, an dem das Nomadenleben sich von jedem anderen Auswandern unterscheidet – nicht ein fremdes Steuersystem, sondern mehrere hintereinander, jedes mit eigenen Fristen.
Steuerpflicht entsteht, sie wird nicht beantragt
In fast allen Ländern gilt dieselbe Logik wie in Deutschland: Wer sich dort gewöhnlich aufhält, wird steuerlich ansässig – automatisch, durch Zeitablauf. Häufig liegt die Schwelle bei 183 Tagen im Jahr, aber längst nicht überall, und manche Länder zählen über zwei Jahre hinweg oder stellen auf den Lebensmittelpunkt ab. Wer nach Gefühl plant, überschreitet sie irgendwann, ohne es zu merken.
- Zähle Tage, und zwar von Anfang an. Ein- und Ausreisestempel oder Bordkarten sind später der einzige Nachweis, den du hast.
- Die Schwelle ist nicht überall 183 Tage. Manche Länder rechnen über mehrere Jahre, andere knüpfen an eine gemietete Wohnung an.
- Steuerlich ansässig zu werden ist nicht automatisch schlecht – in vielen Ländern ist es die Voraussetzung dafür, das Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt nutzen zu können.
- Schlecht ist nur, es nicht zu wissen: Die Erklärungspflicht entsteht trotzdem, und Versäumnisse verjähren langsam.
Dein Laptop kann eine Betriebsstätte sein
Für Selbstständige gibt es eine zweite Ebene neben der persönlichen Steuerpflicht: die Betriebsstätte. Eine feste Geschäftseinrichtung im Ausland – und dazu kann ein dauerhaft angemieteter Arbeitsplatz zählen – führt dazu, dass der Gewinn, der ihr zuzurechnen ist, dort besteuert wird. Beim Kaffeehaus-Klischee passiert das nicht, bei einem auf zwölf Monate gemieteten Schreibtisch im Coworking-Space kann es passieren.
- Je fester und länger der Arbeitsplatz, desto eher greift es (§ 12 AO beschreibt die deutsche Sicht; andere Länder haben sehr ähnliche Regeln).
- Ein Hotelzimmer oder ein wechselnder Platz im Café begründet regelmäßig keine Betriebsstätte.
- Ein eigenes Büro, ein fester Mietvertrag oder gar Personal vor Ort tun es sehr wohl.
Umsatzsteuer läuft nach einer eigenen Landkarte
Die Umsatzsteuer folgt nicht deinem Wohnsitz, sondern dem Ort der Leistung – und der bestimmt sich danach, wer dein Kunde ist und wo er sitzt. Das ist die Regel, die Selbstständige unterwegs am häufigsten übersehen, weil sie in Deutschland nie eine Rolle gespielt hat.
| Dein Kunde | Wo die Umsatzsteuer anfällt | Was auf die Rechnung gehört |
|---|---|---|
| Unternehmen in der EU | Beim Kunden – Reverse-Charge | Beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers |
| Unternehmen außerhalb der EU | In der Regel im Land des Kunden | Keine deutsche Umsatzsteuer; die Behandlung richtet sich nach dem dortigen Recht |
| Privatkunden | Deutlich komplizierter – bei elektronischen Leistungen am Wohnsitz des Kunden | Hier lohnt die Beratung; die Schwellenwerte ändern sich regelmäßig |
Reverse-Charge ist keine Befreiung, sondern eine Verlagerung. Wer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nicht prüft (das geht kostenlos über das MIAS-Portal der EU) und der Kunde stellt sich als Privatperson heraus, schuldet die Steuer am Ende selbst.
Was mit Deutschland bleibt
Auch wer erfolgreich aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden ist, bleibt mit bestimmten Einkünften in Deutschland steuerpflichtig – beschränkt, aber eben steuerpflichtig. Das betrifft typischerweise eine vermietete Wohnung, deutsche Kapitalerträge oder Einkünfte aus einer hier verbliebenen Betriebsstätte.
Die Schritte
Eine Tabelle reicht. Der Aufwand ist lächerlich klein gegen den Fall, in dem du drei Jahre später belegen sollst, wo du warst – und es nicht kannst.
„Länger" heißt: alles ab etwa drei Monaten. Darunter ist es fast überall unkritisch, darüber fast nirgends.
Kostenlos, dauert eine Minute, und die Bestätigung lässt sich abspeichern.
Der übliche Steuerberater um die Ecke ist für Doppelbesteuerungsabkommen nicht ausgebildet – das ist kein Vorwurf, es ist ein eigenes Fachgebiet.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.