Digitaler Nomade · Kapitel 1 von 7
Das Einkommen: die Frage vor allen anderen
„Digitaler Nomade" ist kein Beruf und kein Status, den man beantragen kann. Es ist eine Folge: Zuerst gibt es ein Einkommen, das nicht an einen Ort gebunden ist – und erst danach stellt sich die Frage nach dem Land. Wer die Reihenfolge umdreht, sitzt nach drei Monaten in Lissabon und sucht Kunden. Welcher der drei Wege es wird, entscheidet außerdem über alles, was in den folgenden Kapiteln steht: Sozialversicherung, Steuerpflicht und sogar darüber, ob du dich überhaupt abmelden solltest.
Drei Wege – und sie haben fast nichts gemeinsam
Die meisten Ratgeber behandeln „ortsunabhängig arbeiten" als eine einzige Sache. Aus Sicht von Finanzamt, Krankenkasse und Rentenversicherung sind es drei völlig verschiedene Leben. Such deine Spalte, bevor du weiterliest.
| Erwerbsform | Wer das Problem hat | Der Punkt, der am häufigsten schiefgeht |
|---|---|---|
| Angestellt, remote für einen deutschen Arbeitgeber | Dein Arbeitgeber – mindestens so sehr wie du | Er darf dich womöglich gar nicht dauerhaft im Ausland arbeiten lassen. Sozialversicherung und Betriebsstätte hängen daran, wo du körperlich sitzt. |
| Selbstständig mit eigenen Kunden | Du allein | Ein einziger Hauptkunde macht aus der Selbstständigkeit schnell eine Anstellung – rückwirkend und mit Nachzahlung. |
| Eigene GmbH oder UG | Die Firma, nicht du | Die Firma wandert nicht mit. Wo du sitzt, sitzt unter Umständen auch ihre Geschäftsleitung – und dann ist sie dort steuerpflichtig. |
Angestellt: dein Arbeitgeber entscheidet mit
Das ist der Weg, bei dem am wenigsten in deiner Hand liegt. Arbeitest du für einen deutschen Arbeitgeber im Ausland, verschiebt sich nicht nur dein Wohnort, sondern unter Umständen auch, welches Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gilt – und ob die Firma im Ausland eine Betriebsstätte begründet. Das Letzte ist für sie ein Steuerthema in einem Land, in dem sie nie sein wollte.
- Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz hält die A1-Bescheinigung dich im deutschen Sozialversicherungssystem – sie wird für einen befristeten Einsatz ausgestellt, nicht für unbegrenztes Umherziehen.
- Außerhalb davon greift die sogenannte Ausstrahlung (§ 4 SGB IV): Sie gilt nur, wenn der Einsatz im Voraus zeitlich begrenzt ist. Ohne Befristung endet die deutsche Sozialversicherung.
- Viele Firmen erlauben deshalb pauschal 20 bis 30 Arbeitstage im Jahr im Ausland. Das ist kein Geiz, sondern die Grenze, unterhalb derer ihr Risiko überschaubar bleibt.
- Lass dir die Erlaubnis schriftlich geben, mit Land und Zeitraum. Eine mündliche Zusage schützt dich nicht, wenn die Personalabteilung wechselt.
Wer ohne Absprache dauerhaft aus dem Ausland arbeitet, riskiert nicht in erster Linie ein Visum, sondern den Job. Für den Arbeitgeber ist das kein Formfehler: Es geht um Sozialabgaben, um fremdes Arbeitsrecht und im schlimmsten Fall um eine Steuerpflicht der Firma im Ausland. Das ist der Grund, warum Kündigungen in diesen Fällen schnell kommen.
Selbstständig: der eine große Kunde ist das Risiko
Der häufigste Einstieg in dieses Leben ist auch der rechtlich wackeligste: Man kündigt, arbeitet als Freiberufler weiter – und der frühere Arbeitgeber ist der einzige Kunde. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist das oft keine Selbstständigkeit, sondern ein Angestelltenverhältnis unter anderem Namen. Sie kann das rückwirkend feststellen, und dann werden Sozialabgaben für die gesamte Zeit nachgefordert.
- Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit: nur ein Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Weisungen, die Firmen-E-Mail-Adresse, kein eigenes unternehmerisches Risiko.
- Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0027) klärt das im Voraus – freiwillig, kostenlos und bevor jemand anders die Frage stellt.
- Auch echte Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein, etwa Lehrende und Pflegekräfte (§ 2 SGB VI). Das bleibt es auch im Ausland, solange du in Deutschland ansässig bist.
- Umsatzsteuer: Bei Geschäftskunden im EU-Ausland greift meist das Reverse-Charge-Verfahren – die Steuer schuldet dein Kunde. Das ist keine Befreiung, sondern eine Verlagerung, und sie muss auf der Rechnung stehen.
Die eigene Firma wandert nicht mit
Eine deutsche GmbH oder UG bleibt eine deutsche Gesellschaft, auch wenn ihr einziger Geschäftsführer in Thailand sitzt. Das Problem ist die Umkehrung: Wo die Geschäftsleitung tatsächlich stattfindet – also wo die Entscheidungen fallen –, kann ein zweiter Staat die Firma als bei sich steuerpflichtig ansehen. Dann besteuern zwei Länder dieselbe Gesellschaft, und das aufzulösen ist teuer.
- Für den Ort der Geschäftsleitung zählt der tatsächliche Ablauf, nicht die Adresse im Handelsregister (§ 10 AO).
- Beim Wegzug kann auf Anteile an Kapitalgesellschaften Wegzugsbesteuerung anfallen (§ 6 AStG) – Steuer auf einen Gewinn, den du nie realisiert hast, weil du nichts verkauft hast.
- Das betrifft nicht nur Firmengründer: Auch geerbte oder aus einer Mitarbeiterbeteiligung stammende Anteile können darunterfallen.
Das ist der eine Punkt in diesem Guide, bei dem Selbermachen fast immer teurer ist als die Beratung. Wenn dir Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören, kläre das vor dem Wegzug mit einer Steuerberatung – nachher gibt es keine Gestaltungsmöglichkeit mehr, nur noch einen Bescheid.
Die Schritte
Der Test ist unbequem, aber einfach: Funktioniert die Arbeit auch mit sechs Stunden Zeitverschiebung und ohne dass du jemanden persönlich treffen kannst? Wenn nein, ist es kein ortsunabhängiges Einkommen, sondern ein Job mit Heimatbindung.
Frag ausdrücklich nach der A1-Bescheinigung. Große Firmen haben dafür einen Prozess, kleine oft noch nie davon gehört.
- Geplanter Zeitraum und Land
- Angabe, ob du dort gemeldet sein wirst
Kostenlos. Der unangenehme Teil ist nicht das Verfahren, sondern das Ergebnis – aber es im Voraus zu kennen ist immer besser, als es in vier Jahren mit Nachzahlung zu erfahren.
Vor der Abmeldung, nicht danach. Nach dem Wegzug ist der Sachverhalt verwirklicht und nichts mehr zu gestalten.
Sechs Monate Lebenshaltung. Nicht aus Vorsicht, sondern weil ein Einkommenseinbruch im Ausland teurer ist: Du kannst nicht kurz bei den Eltern wohnen, und Rückflug plus Auflösung kommen obendrauf.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.