Rente: die Lücke, die man dreißig Jahre nicht merkt

Das ist das Kapitel, das am leichtesten zu überspringen ist, weil nichts passiert, wenn man es überspringt – jedenfalls nicht in diesem Jahrzehnt. Genau darin liegt das Problem: Solange du angestellt warst, hat jemand für dich eingezahlt. Ab dem Tag der Selbstständigkeit im Ausland tut das niemand mehr, und zwischen dieser Entscheidung und ihrer Folge liegen dreißig Jahre.

Was mit dem passiert, was schon da ist

Erworbene Ansprüche verfallen nicht. Sie bleiben stehen, wo sie sind, und werden später ausgezahlt – auch ins Ausland. Was aufhört, ist der Aufbau: Ohne Beiträge wächst nichts mehr, und die Jahre ohne Einzahlung sind später Lücken in der Berechnung.

  • Für eine Regelaltersrente braucht es mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten. Wer darunter liegt und aufhört einzuzahlen, bekommt später gar nichts – das ist die härteste Schwelle im ganzen System.
  • Zeiten aus EU-Staaten, dem EWR, der Schweiz und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden für diese Wartezeit zusammengerechnet.
  • Zeiten aus Ländern ohne Abkommen zählen nicht mit. Fünf Jahre Thailand sind für die deutsche Rente fünf leere Jahre.

Die Ausnahme, die viele übersehen

Nicht jeder Selbstständige ist frei von der Rentenversicherungspflicht. Für bestimmte Gruppen besteht sie kraft Gesetzes weiter – darunter Lehrende und Erziehende, Pflegekräfte, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Angestellte. Die letzte Gruppe trifft dieses Nomadenleben besonders häufig.

Diese Pflicht endet nicht dadurch, dass man im Ausland sitzt, solange man in Deutschland versicherungspflichtig ist. Sie wird nur oft jahrelang nicht bemerkt – und dann rückwirkend festgestellt.

Was du stattdessen tun kannst

  • Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung: möglich für Deutsche auch im Ausland, in der Höhe frei wählbar zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Das einfachste Mittel, um die fünf Jahre Wartezeit zu erreichen.
  • Eigene Anlage: Wer die Beiträge lieber selbst investiert, sollte es dann auch tun – und zwar automatisiert. Der häufigste Plan ist „ich lege selbst zurück", und der häufigste Verlauf ist, dass es beim Vorsatz bleibt.
  • Eine Renteninformation anfordern, bevor du gehst. Man plant leichter gegen eine Zahl als gegen ein Gefühl.

Was mit der Rente beim Auswandern passiert: „Geld & Recht“

Die Schritte

3 Schritte
Renteninformation und Versicherungsverlauf anfordernDeutsche Rentenversicherungvor dem Aufbruch

Auf dem Verlauf steht schwarz auf weiß, wie viele Beitragsmonate du hast – und ob die fünf Jahre schon erreicht sind.

Prüfen, ob du zu den kraft Gesetzes pflichtversicherten Selbstständigen gehörstDeutsche Rentenversicherung

Besonders bei nur einem Auftraggeber ohne eigene Angestellte. Dieselbe Frage wie bei der Scheinselbstständigkeit in Kapitel 1 – hier mit anderer Rechtsfolge.

Entscheiden: freiwillige Beiträge oder eigener Aufbau – und die Entscheidung einrichten

„Einrichten" heißt Dauerauftrag oder Sparplan. Eine Absicht ohne Buchungstermin ist keine Altersvorsorge.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.