
Papierkram
Führerschein im Ausland: wann der internationale reicht – und wann nicht
Für den Urlaub reicht oft das graue Heft von der Führerscheinstelle. Wer auswandert, braucht etwas anderes: die Frist, bis zu der der deutsche Führerschein im neuen Land noch gilt. Die ist je nach Land zwei Monate – oder unbegrenzt.
Beim Führerschein gehen zwei Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung für Reisende: ein Heft, das Polizisten in aller Welt lesen können. Wer im Ausland wohnt, hat eine andere Frage zu klären: Ab wann verlangt das neue Land einen eigenen Führerschein?
Die Antwort reicht von „nie“ bis „nach 60 Tagen“. Und es gibt eine Falle, die fast nur Auswanderer trifft: Ist man erst einmal weg, bekommt man den internationalen Führerschein aus Deutschland oft gar nicht mehr.
Das graue Heft
Der internationale Führerschein
- Wo: bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts, mit Kartenführerschein und biometrischem Passfoto, ab 18 Jahren.
- Was er kostet: 11,20 bis 15,30 Euro laut Gebührenordnung, dazu das Foto.
- Wie lange er gilt: drei Jahre für das Muster nach dem Wiener Übereinkommen von 1968, ein Jahr für das ältere nach dem Pariser Abkommen von 1926 – nie länger als dein deutscher Führerschein.
- Was er nicht ist: ein eigener Führerschein. In ihm steht die Nummer deines deutschen Führerscheins, und er gilt höchstens so lange wie dieser. Nimm immer beide mit.
3 Jahre
gilt der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 – gerechnet ab dem Tag, an dem du ihn abholst.
§ 25b Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Falle für Auswanderer: Den Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 stellt Deutschland nur aus, solange du in Deutschland wohnst – oder in einem Land, das dem Übereinkommen nicht beigetreten ist (§ 25a Abs. 1 FeV). Hol ihn also vor der Abmeldung. Das lohnt sich vor allem für Länder, in denen der deutsche Führerschein allein nicht anerkannt wird, wie Thailand.
EU, EWR und Schweiz
In Europa gilt er meistens weiter – mit Ausnahmen
In der EU brauchst du keinen internationalen Führerschein, und nach dem Umzug musst du deinen deutschen meistens nicht umtauschen. Die Ausnahmen betreffen vor allem die alten unbefristeten Führerscheine und einzelne Länder mit eigener Frist:
Gilt weiter, Umtausch nicht vorgeschrieben. Ein neues Dokument – nach Verlust oder Ablauf – stellt künftig Frankreich aus.
Nach 6 Monaten mit festem Wohnsitz umschreiben, ohne Prüfung.
Gilt bis spätestens 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum – die Frist hängt am Dokument, nicht am Umzug.
Gilt als österreichische Lenkberechtigung, für Klasse B musst du nichts tun.
Gilt für seine gesamte Gültigkeitsdauer, Umtausch freiwillig.
Unbefristeter Führerschein: nach zwei Jahren Aufenthalt Pflicht zum Umtausch.
Zwölf Monate nach der Wohnsitznahme zwingend gegen einen Schweizer umtauschen.
Gilt unbeschränkt – außer er ist unbefristet (vor dem 19.01.2013 ausgestellt): dann nach zwei Jahren erneuern lassen.
Eins gilt überall in der EU: Brauchst du nach dem Umzug einen neuen Führerschein, etwa nach einem Verlust, stellt ihn das neue Land aus, nicht mehr Deutschland. Was die Abmeldung sonst noch ändert, steht unter Wohnsitz abmelden.
Außerhalb Europas
Wie lange du mit dem deutschen fahren darfst
Außerhalb Europas läuft fast überall eine Frist. Danach brauchst du einen Führerschein des neuen Landes. In Australien und Kanada regelt das jeder Bundesstaat oder jede Provinz selbst:
Regelt jeder Bundesstaat. In New South Wales drei Monate ab Ankunft, dann umschreiben.
Beim Zuzug unter 67: gültig bis zum 70. Geburtstag, sonst drei Jahre ab Zuzug. Dann umtauschen, ohne Prüfung.
Regelt jede Provinz. In Ontario 60 Tage, dann umschreiben – mit beglaubigter Übersetzung und sichtbarem Ablaufdatum.
Als Tourist bis zu 90 Tage, wer länger bleibt, schreibt um.
Als Tourist 90 Tage mit Übersetzung eines in Paraguay eingetragenen Übersetzers.
Mit internationalem Führerschein bis zwölf Monate, danach Theorieprüfung für den singapurischen.
Der deutsche allein gilt nicht, nur mit internationalem Führerschein. Ab drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich thailändische Fahrerlaubnis.
Die genauen Schritte und die Quelle zu jedem Land stehen im jeweiligen Länder-Guide im Kapitel Alltag.
Solange du noch in Deutschland gemeldet bist
Drei Dinge, die du vor dem Umzug erledigst
- Alten Führerschein tauschen. Ein Führerschein ohne Ablaufdatum macht im Ausland Ärger: Ontario verlangt ein sichtbares Ablaufdatum, Spanien und Portugal setzen alten unbefristeten Führerscheinen eine Frist. Den neuen Kartenführerschein bekommst du bei deiner Führerscheinstelle – solange du noch hier wohnst.
- Internationalen Führerschein holen, wenn dein Zielland ihn verlangt oder du in der ersten Zeit viel reist.
- Übersetzung klären. Kanada, Australien, Argentinien und Paraguay wollen beim Umschreiben eine beglaubigte oder anerkannte Übersetzung. Frag vorher, wer sie anfertigen darf.
Was oft gesucht wird
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den internationalen Führerschein?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) deines Wohnorts. Du brauchst deinen Kartenführerschein und ein biometrisches Passfoto und musst mindestens 18 sein (§ 25a FeV).
Was kostet der internationale Führerschein?
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht dafür 11,20 bis 15,30 Euro vor (Gebührennummer 207). Das Passfoto kommt dazu.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Der Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 gilt drei Jahre, der ältere nach dem Pariser Abkommen von 1926 ein Jahr – jeweils ab Ausstellung und nie länger als dein deutscher Führerschein (§ 25b FeV).
Kann ich den internationalen Führerschein auch nach dem Auswandern beantragen?
Oft nicht. Den Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 stellt Deutschland nur aus, wenn du in Deutschland wohnst oder in einem Land, das dem Übereinkommen nicht beigetreten ist (§ 25a Abs. 1 FeV). Besorg ihn deshalb vor der Abmeldung.
Muss ich meinen Führerschein in einem anderen EU-Land umtauschen?
Meist nicht – ein deutscher Führerschein gilt in der EU weiter. Es gibt aber Ausnahmen: In Spanien und Portugal müssen alte unbefristete Führerscheine nach zwei Jahren erneuert werden, in den Niederlanden zählt das Ausstellungsdatum, und die Schweiz verlangt den Umtausch nach zwölf Monaten.
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