Malta · Guide
Der Malta-Guide
Geschrieben für deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft nach Malta ziehen – zum Arbeiten, als Selbstständige oder im Ruhestand. Als EU-Bürgerin brauchst du kein Visum und keine Arbeitserlaubnis, musst dich aber ab dem vierten Monat registrieren. Englisch ist Amtssprache, das nimmt dir den größten Teil des Behördenstresses ab. Aufenthalte unter drei Monaten laufen anders und sind hier nicht beschrieben.
Zusammenfassung öffentlicher Informationen mit Quelle und Prüfdatum an jedem Kapitel – keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Kapitel 1Realistischer ZeitplanMalta ist behördlich eines der einfachsten EU-Ziele: Die Aufenthaltsregistrierung ist kostenlos, läuft über ein Portal und braucht einen einzigen Termin. Der Engpass liegt woanders – bei der Wohnung und beim Bankkonto. Beides dauert länger, als man denkt, und beides braucht man für den Rest.Kapitel 2Aufenthalt: die eResidence-KarteAls EU-Bürgerin darfst du dich drei Monate ohne jede Formalität in Malta aufhalten. Wer länger bleibt, registriert seinen Aufenthalt bei Identità und bekommt ein eResidence-Dokument. Es ist für EU- und EWR-Bürger kostenlos, gilt fünf Jahre und ist damit eine der unkompliziertesten Aufenthaltsregelungen der EU – die Unterlagen unterscheiden sich allerdings danach, warum du kommst.
Kapitel 3Wohnung finden und mietenDer eigentliche Engpass. Malta hat gut eine halbe Million Einwohner auf 316 Quadratkilometern und ist damit eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt – der Mietmarkt ist entsprechend eng und teuer. Dafür ist das Mietrecht seit 2020 klar geregelt, und eine Regel darin schützt dich mehr als jede andere: Ein nicht registrierter Mietvertrag ist nichtig.Kapitel 4KrankenversicherungMalta hat ein staatliches Gesundheitssystem, das für Berechtigte kostenlos ist – Mater Dei in Msida ist das zentrale Krankenhaus, Gozo hat ein eigenes. Wie du hineinkommst, hängt davon ab, warum du hier bist: Wer arbeitet, zahlt ein und ist damit versichert. Wer Rente bezieht, bringt das S1-Formular mit.
Kapitel 5SteuernMalta wird gern als Steuerparadies beschrieben. Das stimmt für manche und für andere gar nicht – und der Unterschied liegt in einer Zahl, die in den Werbeartikeln fehlt: Wer das Non-Dom-Modell nutzt, zahlt seit 2018 eine Mindeststeuer von 5.000 Euro im Jahr, sobald sein Auslandseinkommen 35.000 Euro übersteigt. Auch dann, wenn kein einziger Euro nach Malta fließt.Kapitel 6BankkontoDer Teil, der in Malta am längsten dauert. Die Banken prüfen Neukunden gründlich – zwei Wochen sind schnell, mehrere Monate kommen vor. Wer ohne maltesisches Konto ankommt, sollte ein Übergangskonto dabeihaben, sonst steht er bei der ersten Mietzahlung ohne Zahlungsweg da.
Kapitel 7Was der Rechner nicht zeigtDie Behördenwege in Malta kosten fast nichts – die Aufenthaltsregistrierung ist gratis, das Certificate of Entitlement auch. Teuer wird der Anfang trotzdem, und zwar an einer einzigen Stelle: der Wohnung. Wer nur die Amtsgebühren addiert, unterschätzt den Start um einen vierstelligen Betrag.Kapitel 8Alltag: Führerschein, Auto, SpracheZwei Dinge fallen sofort auf: Man spricht Englisch, und man fährt links. Das erste nimmt dir den größten Teil des Behördenstresses ab – Formulare, Verträge und Arztgespräche laufen auf Englisch. Das zweite ist eine Umstellung, die drei Tage dauert und dann sitzt.
Kapitel 9Anschluss findenMalta ist klein – gut eine halbe Million Menschen, und die deutschsprachige Gemeinde ist überschaubar, aber vorhanden. Der Vorteil gegenüber anderen Zielen: Weil Englisch Amtssprache ist, brauchst du keine Auswanderergruppe als Sprachbrücke. Du kannst von Tag eins mit Nachbarn, Kollegen und Behörden reden.Kapitel 10Die ChecklisteAlles aus den vorigen Kapiteln in der Reihenfolge, in der es abgearbeitet wird. Die ersten drei Punkte hängen voneinander ab – wer sie tauscht, wartet doppelt.
Dieser Guide fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und nennt zu jedem Kapitel Quelle und Prüfdatum. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.