Malta-Guide · Kapitel 5 von 10

Steuern
Malta wird gern als Steuerparadies beschrieben. Das stimmt für manche und für andere gar nicht – und der Unterschied liegt in einer Zahl, die in den Werbeartikeln fehlt: Wer das Non-Dom-Modell nutzt, zahlt seit 2018 eine Mindeststeuer von 5.000 Euro im Jahr, sobald sein Auslandseinkommen 35.000 Euro übersteigt. Auch dann, wenn kein einziger Euro nach Malta fließt.
Wann Malta dich besteuert
Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Malta aufhältst – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Die maltesische Steuerbehörde stellt ausdrücklich klar, dass es eine Tatsachenfrage ist, keine Frage des Papiers.
- Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Malta: steuerlich ansässig
- Zusätzlich prüft Malta den Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Der Aufenthaltsstatus bei Identità begründet für sich genommen keine Steuerpflicht
Die Sätze
| Zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehende) | Satz |
|---|---|
| bis 12.000 € | 0 % |
| 12.001 – 16.000 € | 15 % |
| 16.001 – 60.000 € | 25 % |
| über 60.000 € | 35 % |
Das Non-Dom-Modell und seine Rechnung
Wer in Malta ansässig, aber nicht dort domiziliert ist – das trifft auf Zugezogene in aller Regel zu –, versteuert nur maltesisches Einkommen und dasjenige Auslandseinkommen, das nach Malta überwiesen wird. Auslandsgewinne aus Veräußerungen bleiben grundsätzlich außen vor, auch wenn sie überwiesen werden.
- Maltesisches Einkommen: voll steuerpflichtig zu den Sätzen oben
- Auslandseinkommen: steuerpflichtig, sobald es nach Malta fließt
- Auslandsveräußerungsgewinne: grundsätzlich nicht steuerpflichtig
- Mindeststeuer 5.000 € im Jahr, wenn das Auslandseinkommen 35.000 € übersteigt
Die Mindeststeuer fällt unabhängig davon an, ob du das Geld nach Malta holst. Wer mit 60.000 Euro Auslandseinkommen rechnet, davon nichts überweist und deshalb null Steuern erwartet, zahlt trotzdem 5.000 Euro. Das ist keine Strafe, sondern der Preis des Modells – nur steht er selten dort, wo mit dem Modell geworben wird.
Was Deutschland noch will
Malta besteuert dich nach seinen Regeln - Deutschland hoert deshalb nicht automatisch auf. Beide Seiten pruefen unabhaengig voneinander, und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malta regelt nur, wer am Ende worauf zugreift, nicht ob du dich kuemmern musst.
- Eine weiter verfügbare Wohnung in Deutschland begründet dort meist die unbeschränkte Steuerpflicht – unabhängig davon, wo du lebst
- Deutsche Renten, Mieteinnahmen und Beamtenbezüge bleiben häufig in Deutschland steuerpflichtig
- Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, sollte die Wegzugsbesteuerung vor dem Umzug prüfen lassen
Die Schritte
Ohne Steuernummer läuft weder Gehaltsabrechnung noch Steuererklärung. Arbeitgeber verlangen sie in den ersten Wochen.
- eResidence-Dokument oder Antragsbestätigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Adressnachweis
Die Abmeldung beim Meldeamt ist schnell erledigt. Die steuerliche Seite ist es nicht – wer eine Wohnung, eine Firma oder Beteiligungen behält, sollte sie vor dem Umzug mit einem Steuerberater durchgehen.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Malta hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.