Kapitel 4 von 11

Steuern
Hier liegt der größte Unterschied zu Portugal – und der teuerste. Spanien besteuert nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen, und es verlangt eine jährliche Meldung deines Auslandsvermögens. Wer die versäumt, zahlt Strafen, die in keinem Verhältnis zum Versäumnis stehen.
Ab wann Spanien dich besteuert
Steuerlich ansässig wirst du, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhältst oder dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt. Dann versteuert Spanien dein weltweites Einkommen.
- Die 183 Tage werden zusammengezählt, nicht am Stück gerechnet
- Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien gelten als Indiz für den Lebensmittelpunkt
- Die Steuererklärung (Declaración de la Renta) läuft von April bis Ende Juni für das Vorjahr
Die Steuersätze
Der IRPF ist progressiv und setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Teil zusammen. Deshalb gibt es keine einheitliche Tabelle für ganz Spanien – wo du wohnst, entscheidet mit.
- Die Spanne reicht von 19 % im Eingangsbereich bis 47 % im Spitzensatz
- In der Comunitat Valenciana liegt der Spitzensatz kombiniert bei bis zu 54 %
- Madrid liegt am unteren Ende, Katalonien und Valencia am oberen
- Kapitalerträge werden getrennt besteuert, mit eigenen Stufen
Das Beckham-Gesetz
Wer als Arbeitnehmer nach Spanien zieht, kann unter Bedingungen sechs Jahre lang pauschal mit 24 % besteuert werden – auf Arbeitseinkommen bis 600.000 € im Jahr. Ausländische Kapitalerträge bleiben dabei weitgehend außen vor.
- Gilt für Zuzugsjahr plus fünf Folgejahre
- Setzt in der Regel ein Arbeitsverhältnis oder eine Entsendung voraus
- Wer darunter fällt, muss das Modelo 720 nicht abgeben
- Für Rentner und reine Kapitaleinkünfte nicht gedacht
Der Antrag (Modelo 149) muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung gestellt werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar – wer sie verpasst, hat das Regime für immer verloren.
Modelo 720: die teuerste Formalie Spaniens
Wenn du im Ausland Vermögen über 50.000 € hast – Konten, Depots, Immobilien, Lebensversicherungen – musst du das jährlich melden. Für Deutsche mit einem Konto und einer Wohnung in Deutschland ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Drei Kategorien: Konten, Wertpapiere, Immobilien. Meldepflicht ab 50.000 € je Kategorie.
Die Strafen sind drastisch: mindestens 10.000 € pro nicht gemeldetem Posten, bei verspäteter Meldung bis zu 150 % des Werts. Der EuGH hat 2022 Teile des Sanktionsregimes gekippt, die Meldepflicht selbst besteht unverändert weiter.
Vermögensteuer – in Deutschland unbekannt
Spanien erhebt eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen. Der Freibetrag liegt bei 700.000 € plus 300.000 € für die selbstgenutzte Hauptwohnung, die Sätze zwischen 0,2 und 3,5 %.
- In Madrid faktisch abgeschafft – die Region gewährt eine Ermäßigung von 100 %
- In Katalonien wird sie voll erhoben
- Gilt für das weltweite Vermögen, nicht nur für das in Spanien
- Zusätzlich gibt es eine Solidaritätsabgabe für sehr große Vermögen
Was auf deutscher Seite zu klären ist
- Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 %
- Deutsche Mieteinkünfte bleiben in Deutschland steuerpflichtig
- Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien von 2011 regelt, wer was besteuern darf
- Letzte deutsche Steuererklärung und Abmeldung beim Finanzamt einplanen
Bei Immobilienbesitz, Firmenanteilen oder größerem Kapitalvermögen ist eine Beratung vor dem Umzug keine Kür. Die Entscheidung, in welche spanische Region du ziehst, hat steuerliche Folgen, die sich danach nicht mehr korrigieren lassen.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanWie es bei anderen lief
Für Spanien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.