Spanien-Guide · Kapitel 1 von 10

Spanien verlangt von dir kein Visum, aber eine Anmeldung – und zwar innerhalb von drei Monaten. Der eigentliche Engpass ist kein Formular, sondern der Termin: Ohne cita previa geht bei spanischen Behörden nichts, und in Ballungsräumen wartet man darauf mehrere Wochen.
Geht auch aus Deutschland. Sinnvoll, wenn du vor dem Umzug eine Wohnung mieten oder ein Konto eröffnen willst – beides verlangt die Nummer.
Ohne feste Adresse kein Empadronamiento, ohne Empadronamiento fast nichts anderes. Möbliert und befristet reicht für den Anfang.
Rentner brauchen das Formular S1. Wer weder arbeitet noch Rente bezieht, braucht im ersten Jahr eine private Police – das convenio especial gibt es erst nach zwölf Monaten Wohnsitz.
Die Reihenfolge ist in Spanien weniger streng vorgegeben als in Portugal, aber eine Kette gibt es doch: Adresse, dann Anmeldung, dann alles andere.
Die Registrierung als Resident ist innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug fällig. Der Termin dafür ist in Madrid, Barcelona und auf Mallorca oft zwei bis sechs Wochen im Voraus ausgebucht – buche ihn, sobald du eine Adresse hast, nicht erst kurz vor Fristende.
Wie es bei anderen lief
Für Spanien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.