Kapitel 2 von 11

Anmeldung: Schritt für Schritt
Als Deutsche brauchst du weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis – du hast Freizügigkeit. Was du brauchst, ist eine Identifikationsnummer und eine Registrierung. Zwei Dinge, die im Netz ständig verwechselt werden.
- Empadronamientokostenlos
- Certificado de Registro (Modelo 790/012)12 €Stand August 2026, Betrag wird gelegentlich angepasst
- Beglaubigte Übersetzungen30–80 €je Dokument, wenn die Behörde sie verlangt
NIE und Residencia sind nicht dasselbe
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine Nummer – vergleichbar mit einer Steuernummer. Sie sagt nichts darüber aus, ob du in Spanien wohnst. Das Certificado de Registro, umgangssprachlich die „grüne Karte“, ist die Bescheinigung, dass du dich als EU-Bürger hier niedergelassen hast. Wer nur die NIE hat, ist nicht angemeldet.
Die Reihenfolge
Sie ist nicht überall identisch – manche Provinzen verlangen das Empadronamiento vor der Registrierung, andere nicht. Diese Kette funktioniert überall:
Kostenlos. Ohne diese Anmeldung gibt es keine Gesundheitskarte, keinen Schulplatz und bei vielen Banken kein Konto.
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Bei Untermiete: schriftliche Erlaubnis des Hauptmieters
Der eigentliche Engpass. In Ballungsräumen zwei bis sechs Wochen Vorlauf. Termine werden oft nachts freigeschaltet.
Du bekommst ein grünes Papier im Format A4 oder eine Karte im Kreditkartenformat. Die NIE steht darauf – wer sie noch nicht hat, bekommt sie hier.
- Formular EX-18, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass samt Kopie
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichende Mittel: Arbeitsvertrag, Rentenbescheid oder Kontoauszüge
- Zahlungsbeleg der Gebühr (Formular Modelo 790, Código 012)
Was als „ausreichende Mittel“ gilt
Der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Spanien verlangt den Nachweis, dass du dich selbst versorgen kannst – die Höhe orientiert sich am IPREM, dem staatlichen Referenzwert, und die Auslegung schwankt von Behörde zu Behörde.
- Arbeitsvertrag oder Anmeldung als Selbstständiger ist der einfachste Nachweis
- Rentenbescheid wird anerkannt, am besten mit spanischer Übersetzung
- Kontoauszüge oder ein Kontoguthaben werden akzeptiert, aber die geforderte Höhe unterscheidet sich je nach Provinz
- Für Familienangehörige wird jeweils ein Aufschlag verlangt
Nimm mehr Unterlagen mit, als auf der Liste stehen – Übersetzungen, Kopien, Kontoauszüge der letzten Monate. Ein zweiter Termin kostet dich wieder Wochen.
Nach fünf Jahren
Wer fünf Jahre ununterbrochen in Spanien gelebt hat, kann das Certificado de Registro permanente beantragen. Das ist keine Pflicht, macht aber vieles einfacher – bei diesem Nachweis fragt niemand mehr nach ausreichenden Mitteln.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanWie es bei anderen lief
Für Spanien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.