Italien-Guide · Kapitel 2 von 10

Als EU-Bürgerin brauchst du in Italien weder Visum noch permesso di soggiorno. Bis zu drei Monate darfst du dich ohne jede Formalität aufhalten. Wer länger bleibt, muss sich in der Gemeinde melden – und genau bei dieser Meldung wird geprüft, ob dein Aufenthaltsrecht trägt.
Anders als in Österreich oder Polen gibt es keinen zweiten Behördengang bei einer Ausländer- oder Aufenthaltsbehörde. Die Gemeinde erledigt beides gleichzeitig: Sie meldet dich an und prüft dabei die Voraussetzungen.
| Deine Lage | Was du zusätzlich nachweisen musst |
|---|---|
| Angestellt oder selbstständig | die ausgeübte Tätigkeit |
| Ohne Erwerbstätigkeit (auch Rentner) | ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt UND Krankenversicherungsschutz |
| Studium oder Ausbildung | Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung, ausreichende Mittel, Krankenversicherung |
| Familienangehörige | Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses |
Kostenlos, und ein Wohnsitz in Italien ist dafür nicht nötig. Hol ihn dir zuerst – ohne ihn kommst du bei Wohnung, Konto und Verträgen nicht weiter.
Persönlich zu erklären. Rechne mit dem unangekündigten Kontrollbesuch der Gemeindepolizei an deiner Adresse.
Hier wählst du auch deinen Hausarzt (medico di base) und bekommst die tessera sanitaria.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen. Sie ist keine Pflicht, aber der sauberste Nachweis, dass dein Aufenthalt nicht mehr an Arbeit oder Mitteln hängt.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Italien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.