Frankreich-Guide · Kapitel 2 von 10

Das kürzeste Kapitel dieses Guides – und das überraschendste. Als deutsche Staatsangehörige brauchst du in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis, und anmelden musst du dich auch nirgends. Was bleibt, ist eine einzige echte Pflicht: das Finanzamt.
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz brauchen für den Zuzug nach Frankreich keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise genügt Personalausweis oder Reisepass. Und anders als in Deutschland gibt es keine allgemeine Meldepflicht: Du meldest dich bei keiner Gemeinde an, es gibt kein Einwohnermeldeamt und keine Meldebescheinigung.
In einigen Gemeinden im Elsass und im Departement Moselle besteht aus historischen Gründen doch eine Anmeldepflicht. Wenn du dorthin ziehst, frag im Rathaus (mairie) deiner Gemeinde nach – das ist der einzige Fall, in dem der Gang zum Rathaus vorgeschrieben sein kann.
Du kannst als EU-Bürger freiwillig eine „carte de séjour“ beantragen. Nötig ist sie nicht. Sinnvoll kann sie sein, wenn du wiederholt Schwierigkeiten hast, deinen Aufenthaltsstatus zu belegen – etwa gegenüber einer Bank oder einem Vermieter, der mit deutschen Papieren nichts anfangen kann. Als Pflichtübung solltest du sie nicht einplanen.
Das ist der Schritt, mit dem du in Frankreich verwaltungstechnisch entstehst. Erst darüber bekommst du deine Steuernummer (numéro fiscal), und die brauchst du für viele Online-Dienste.
Wer in Frankreich lebt und keine Steuererklärung abgibt, ist nicht „unter dem Radar“, sondern säumig. Die Registrierung beim Finanzamt ist kein Angebot, sondern die Pflicht, die an die Stelle der deutschen Anmeldung tritt.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Frankreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.