Frankreich-Guide · Kapitel 3 von 10

Hier liegt der eigentliche Kraftakt. Der französische Mietmarkt arbeitet mit einem Bewerbungsdossier, und wer ohne vollständiges Dossier anfragt, bekommt meist gar keine Antwort. Dafür sind die Kautionen gesetzlich gedeckelt – niedriger als in Deutschland.
Wohnungen werden in Frankreich nicht an den vergeben, der zuerst anruft, sondern an den mit dem überzeugendsten Dossier. Erwartet werden in aller Regel Ausweis, Einkommensnachweise der letzten Monate, Arbeitsvertrag, die letzten Steuerbescheide und ein Wohnsitznachweis. Als Neuankömmling hast du mehrere davon noch nicht – rechne damit und leg dar, was du stattdessen bieten kannst.
Viele Vermieter verlangen einen „garant“: eine Person mit französischem Einkommen, die für die Miete einsteht. Wer niemanden in Frankreich kennt, steht hier vor einer Wand. Übliche Auswege sind Bürgschaftsdienste, eine Mietkaution über den Arbeitgeber oder das Angebot, mehrere Monatsmieten im Voraus zu zahlen. Frag danach aktiv – von selbst schlägt es dir kaum jemand vor.
Die Kaution („dépôt de garantie“) ist gesetzlich begrenzt: höchstens eine Monatsmiete ohne Nebenkosten bei einer unmöblierten Wohnung, höchstens zwei Monatsmieten bei einer möblierten. Zurückzugeben ist sie innerhalb eines Monats nach Rückgabe der Schlüssel, wenn das Übergabeprotokoll beim Auszug dem beim Einzug entspricht – andernfalls innerhalb von zwei Monaten.
Beim Ein- und beim Auszug wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das „état des lieux“. Der Vergleich beider Protokolle bestimmt, ob du deine Kaution vollständig zurückbekommst. Nimm dir dafür Zeit, halte jeden Kratzer fest und fotografiere alles. Ein flüchtig unterschriebenes Einzugsprotokoll ist der häufigste Grund, warum die Kaution später gekürzt wird.
Frankreich zieht schlecht gedämmte Wohnungen schrittweise aus dem Mietmarkt. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Wohnungen mit der schlechtesten Energieklasse G nicht mehr neu vermietet oder in bestehenden Verträgen verlängert werden. Die Klasse F folgt 2028, die Klasse E 2034.
Prüfe die Energieklasse (DPE) vor der Unterschrift. Eine F-Wohnung darfst du 2026 noch mieten – aber 2028 endet dort die Vermietbarkeit, und dann stellt sich die Frage nach einem Umzug zu einem Zeitpunkt, den nicht du bestimmst.
Die Unterscheidung zwischen „vide“ (unmöbliert) und „meublé“ (möbliert) ist in Frankreich rechtlich bedeutsam: Sie bestimmt die Mindestlaufzeit des Vertrags, die Kündigungsfristen und die Höhe der Kaution. Möblierte Verträge laufen typischerweise kürzer – bequem für den Anfang, unsicherer auf Dauer.
In deinem Plan
Wohnen: erste Monate sichernDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Frankreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.