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Eiffel Tower as seen from the Pont Mirabeau, 22 April 2014, frankreich
Foto: DXR · CC BY-SA 2.0

Krankenversicherung und Ärzte

Frankreich versichert jeden, der dort stabil und regulär lebt – aber erst nach drei Monaten. Diese drei Monate sind die einzige echte Lücke im ganzen Umzug, und sie muss geplant werden.

PUMa: die Grundlage

Die „protection universelle maladie“ (PUMa) sichert die Krankenversorgung für alle, die in Frankreich arbeiten oder dort stabil und regulär wohnen. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Der Antrag läuft über die CPAM – die gesetzliche Krankenkasse deines Wohnorts.

Die Drei-Monats-Hürde

Als stabil gilt der Aufenthalt, wenn du bei Antragstellung mehr als drei Monate ununterbrochen in Frankreich gelebt hast; danach werden mindestens sechs Monate im Jahr erwartet. Wer sofort eine Anstellung in Frankreich hat, ist über die Beschäftigung versichert – wer ohne Job kommt, muss diese erste Zeit anders abdecken.

Kläre vor der Abreise verbindlich, wie du in den ersten Monaten versichert bist. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt Urlaubsfälle ab, nicht einen Wohnsitzwechsel – wer sich darauf verlässt, steht im Ernstfall ohne Schutz da.

Die carte vitale

Ist dein Antrag bewilligt, bekommst du deine Rechteübersicht und die „carte vitale“ per Post nach Hause. Sie ist die Chipkarte, mit der beim Arzt direkt abgerechnet wird. Bis sie da ist, zahlst du Behandlungen vor und reichst sie zur Erstattung ein – halte alle Belege zusammen.

Warum fast alle noch eine mutuelle abschließen

Die gesetzliche Versicherung erstattet in Frankreich nur einen Teil der Kosten; der Rest bleibt bei dir. Deshalb schließen die meisten zusätzlich eine „mutuelle“ ab, eine Zusatzversicherung. Bei einer Anstellung ist der Arbeitgeber in der Regel daran beteiligt – frag im Bewerbungsgespräch danach, das gehört dort zum Gehaltspaket.

Rentner und der Weg über das S1

Wer als Rentnerin oder Rentner mit deutscher Rente nach Frankreich zieht, geht in der Regel nicht über PUMa, sondern über die Formularbescheinigung S1 der deutschen Krankenkasse. Damit bleibt Deutschland zuständig, und Frankreich betreut dich vor Ort. Beantrage das Formular vor dem Umzug bei deiner Kasse.

In deinem Plan

Krankenversicherung vergleichen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

Zu meinem Plan

Wie es bei anderen lief

Für Frankreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Zum Vergleich

Krankenversicherung in anderen Ländern

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.