Frankreich-Guide · Kapitel 6 von 10

Das Finanzamt ist in Frankreich deine eigentliche Anmeldebehörde. Und die erste Steuererklärung ist mehr als eine Pflicht: Sie ist der Vorgang, über den du deine Steuernummer bekommst – ohne die viele Online-Dienste für dich verschlossen bleiben.
Die französische Steuerpflicht knüpft an drei Kriterien an, von denen ein einziges genügt: dein Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Frankreich, deine Haupttätigkeit wird dort ausgeübt, oder dort liegt der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen. Beim Aufenthalt gilt als Anhaltspunkt, ob du mehr als 183 Tage im Jahr im Land bist.
Für Neuzugezogene ist die erste Steuererklärung häufig nur auf Papier möglich, weil du für den Online-Zugang bereits eine Steuernummer bräuchtest – und genau die bekommst du erst über diese Erklärung. Angekreuzt wird dabei das Feld für die Neuansässigkeit, dazu gibst du dein Zuzugsdatum an. Plane dafür Zeit ein und schick die Erklärung nachweisbar los: Sie ist der Schlüssel zu allem Weiteren, was online läuft.
Die Erklärung für die Einkünfte eines Jahres wird im Frühjahr des Folgejahres abgegeben. Für die Einkünfte des Jahres 2025 endete die Frist für die Papierfassung am 19. Mai 2026; online lief sie je nach Departement vom 21. Mai bis zum 4. Juni 2026. Die genauen Termine verschieben sich jedes Jahr leicht – prüfe sie vor deiner ersten Abgabe.
Frankreich zieht die Einkommensteuer seit einigen Jahren direkt vom Gehalt oder von der Rente ab („prélèvement à la source“). Mit der jährlichen Erklärung wird dann abgerechnet: Entweder bekommst du etwas zurück, du zahlst nach, oder es geht auf.
Im Zuzugsjahr bist du einen Teil des Jahres in Deutschland und einen Teil in Frankreich steuerpflichtig. Beide Länder wollen ihren Teil, und das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wer was besteuern darf. Das ist der eine Punkt in diesem Guide, an dem sich professionelle Beratung fast immer rechnet – ein einziger Fehler im Übergangsjahr kostet mehr als das Honorar.
Vergiss die deutsche Seite nicht. Wegzug bedeutet nicht, dass die deutschen Pflichten mit dem Umzugstag enden – für das Zuzugsjahr gibst du in aller Regel in beiden Ländern etwas ab.
Wer in Frankreich wohnt und in Deutschland arbeitet (oder umgekehrt), fällt unter eigene Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Grenzgängerregelung ist an Bedingungen geknüpft und kann bei einem Jobwechsel wegfallen. Wenn das dein Fall ist, kläre es, bevor du unterschreibst – nicht danach.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Frankreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.