Italien-Guide · Kapitel 7 von 10

Steuern: IRPEF und die Zuschläge
Die italienische Einkommensteuer heißt IRPEF und hat drei Stufen. Die zweite ist zum Jahr 2026 gesenkt worden – eine gute Nachricht für mittlere Einkommen. Was in keiner Tabelle steht: Auf den staatlichen Satz kommen Zuschläge von Region und Gemeinde obendrauf.
Der Tarif
- Die Senkung der zweiten Stufe ist für Einkommen über 200.000 Euro neutralisiert – dort wirkt sie sich im Ergebnis nicht aus
- Dazu kommen die addizionale regionale und die addizionale comunale, die je nach Wohnort unterschiedlich hoch sind
| Zu versteuerndes Einkommen | Satz |
|---|---|
| bis 28.000 Euro | 23 % |
| 28.001 bis 50.000 Euro | 33 % (2026 von 35 % gesenkt) |
| über 50.000 Euro | 43 % |
Was Deutschland weiter besteuert
Ein Umzug nach Italien beendet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Deutsche Renten unterliegen der beschränkten Steuerpflicht; für Rentnerinnen im Ausland ist bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Zuständig für alle, die im Ausland leben und aus Deutschland ausschließlich Rente beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Welches Land besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Italien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.