Belgien-Guide · Kapitel 6 von 10

Krankenversicherung: Pflicht, aber du musst selbst hin
Belgien hat eine gesetzliche Krankenversicherung, die dem deutschen System auf den ersten Blick ähnelt. Zwei Unterschiede entscheiden aber über den Alltag: Du musst einer Krankenkasse aktiv beitreten, und du zahlst beim Arzt erst einmal selbst.
Wie der Zugang entsteht
- Du wählst eine Krankenkasse und trittst ihr bei – christliche, sozialistische, liberale und neutrale Kassen sowie die staatliche Hilfskasse stehen zur Wahl
- Bei Anstellung meldet dich der Arbeitgeber zur Sozialversicherung an, den Kassenbeitritt erledigst du selbst
- Rentnerinnen und Rentner aus Deutschland: über das Formular S1 der deutschen Krankenkasse
- Für die Übergangszeit: die europäische Krankenversicherungskarte
Niemand erinnert dich an den Beitritt. Die Sozialabgaben laufen über den Lohn, aber ohne Mitgliedschaft bei einer Kasse bekommst du keine Erstattung – du zahlst also Beiträge und stehst trotzdem ohne Schutz da. Das ist der häufigste Fehler im ersten Halbjahr.
Erstattung statt Karte
Beim Arzt zahlst du in der Regel die Rechnung und reichst den Beleg bei deiner Kasse ein; erstattet werden meist etwa drei Viertel des Betrags. Für Krankenhaus und Apotheke gibt es die Drittzahlerregelung, bei der die Kasse direkt abrechnet.
Die Schritte
- Ausweiskarte
- Nationalregisternummer
In deinem Plan
Krankenversicherung vergleichenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Belgien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.