Österreich-Guide · Kapitel 6 von 10

Hier ist Österreich angenehm nah an Deutschland – und weit weg von der Schweiz. Mit einer Anstellung bist du pflichtversichert, dein Arbeitgeber meldet dich an, der Beitrag geht vom Lohn ab und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. Es gibt keine Kopfprämie, keine Kassenwahl und keine Frist, die du reissen könntest.
Die Anmeldung ist Sache des Arbeitgebers, und zwar VOR Arbeitsantritt – elektronisch über das System ELDA an die Österreichische Gesundheitskasse. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Bestätigung dieser Anmeldung, nicht erst, wenn die e-card im Briefkasten liegt.
Die e-card ist deine Versichertenkarte – das Gegenstück zur deutschen Gesundheitskarte. Auf der Rückseite steckt zugleich die Europäische Krankenversicherungskarte für Behandlungen im EU-Ausland.
Seit 1. Jänner 2020 trägt jede neu ausgegebene e-card ab 14 Jahren ein Foto. Bei Deutschen liegt kein Lichtbild im österreichischen Behördenbestand – du musst es also aktiv registrieren lassen. Das Foto muss den Passbild-Kriterien entsprechen und darf nicht älter als sechs Monate sein.
Die Anmeldung ist Pflicht des Arbeitgebers, aber dein Versicherungsschutz hängt daran. Lass dir die Anmeldebestätigung geben – sie ist zugleich der Krankenversicherungsnachweis, den die Niederlassungsbehörde für die Anmeldebescheinigung sehen will.
Einmal im Jahr wird ein Service-Entgelt für die e-card fällig: für das Jahr 2027 sind es 26,85 Euro, eingehoben am 15. November 2026. Dein Arbeitgeber behält es vom Lohn ein, du musst nichts überweisen. Angehörige, Geringfügig Beschäftigte und einige weitere Gruppen sind befreit.
In deinem Plan
Krankenversicherung vergleichenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Österreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.