Dänemark-Guide · Kapitel 6 von 10

Krankenversicherung: kommt mit der CPR-Nummer
Das dänische Gesundheitswesen ist steuerfinanziert. Du zahlst keinen eigenen Beitrag, sondern hohe Einkommensteuer – und bist mit der CPR-Nummer automatisch versorgt. Die gelbe Karte, die dann per Post kommt, ist gleichzeitig Versichertenkarte und Ausweis.
Gruppe 1 oder Gruppe 2 – die Wahl bei der Anmeldung
Bei der CPR-Anmeldung musst du dich entscheiden. Für praktisch alle ist Gruppe 1 richtig: kostenlos, und die zugeteilte Hausärztin ist der Zugang zum ganzen System.
| Gruppe 1 | Gruppe 2 | |
|---|---|---|
| Hausärztin | wird dir zugeteilt | frei wählbar, jedes Mal neu |
| Kosten beim Hausarzt | keine | Zuzahlung |
| Zum Facharzt | nur mit Überweisung | ohne Überweisung, mit Zuzahlung |
| Wer nimmt das? | fast alle | wer freie Arztwahl will und zahlt |
Was in der Lücke passiert
Zwischen Ankunft und gelber Karte vergehen zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung – und bis zur Anmeldung selbst können Wochen ins Land gehen. Diese Lücke deckt die Europäische Krankenversicherungskarte deiner deutschen Kasse ab, aber nur für unaufschiebbare Behandlungen.
- EHIC vor der Abreise besorgen und mitnehmen
- Bei Rentenbezug: Formular S1 der deutschen Kasse bei der Anmeldung vorlegen
- Eine private Auslandskrankenversicherung schließt die Lücke vollständig
Was Dänemark nicht bezahlt
Der Zahnarzt ist der Posten, der Zugezogene regelmäßig überrascht. Viele schließen deshalb eine Zusatzversicherung (Sygeforsikringen danmark) ab – die ist privat und freiwillig.
- Zahnbehandlung für Erwachsene – nur ein Zuschuss, der Rest ist Selbstzahlung
- Physiotherapie und Psychologie meist nur anteilig
- Brillen und Kontaktlinsen
- Rezeptgebühren nach einem Staffelmodell
In deinem Plan
Krankenversicherung vergleichenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Dänemark hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
