Dänemark-Guide · Kapitel 2 von 10

Aufenthalt: drei Monate frei, dann das EU-Dokument
Als EU-Bürgerin brauchst du für Dänemark kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Bis zu drei Monate darfst du dich ohne jede Formalität aufhalten, bei Arbeitssuche bis zu sechs. Wer länger bleibt, holt sich ein EU-Aufenthaltsdokument bei SIRI – kostenlos, aber persönlich.
- EU-Aufenthaltsdokumentkostenloskostenlos
- CPR-Nummer und MitIDkostenloskostenlos
Was geprüft wird
Geprüft wird nicht, ob Dänemark dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht nach EU-Recht trägt. Das Dokument bestätigt ein Recht, das du ohnehin hast – es verleiht keines.
- Der Arbeitsvertrag darf beim Eingang bei SIRI nicht älter als 60 Tage sein
- Nach dem Online-Antrag hast du 30 Tage, um persönlich bei einer SIRI-Stelle zu erscheinen – sonst gilt der Antrag als zurückgezogen
- SIRI-Stellen gibt es in Kopenhagen, Odense, Aarhus, Aalborg, Esbjerg, Sønderborg und auf Bornholm
| Deine Lage | Was du vorlegst | Formular |
|---|---|---|
| Angestellt | Arbeitsvertrag oder Arbeitgebererklärung | OD1/A |
| Selbstständig | Nachweis der Tätigkeit in Dänemark | OD1/B |
| Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentner | ausreichende Mittel UND Krankenversicherungsschutz | OD1/C |
| Studium | Einschreibung, Mittel, Versicherungsschutz | OD1/C |
Die Schritte
Online ausfüllen, dann innerhalb von 30 Tagen persönlich erscheinen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen meist nur den Termin selbst.
- Personalausweis oder Reisepass
- Arbeitsvertrag oder Nachweis ausreichender Mittel
Ohne dänische Wohnadresse gibt es keine CPR-Nummer – das ist der Kern des Kreises aus Wohnung, Nummer und Konto. Manche Gemeinden verlangen eine Mindestmietdauer von ein bis drei Monaten.
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Aufenthaltsdokument
- Mietvertrag als Adressnachweis
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde
Die digitale Kennung für Bank, Steuer, Gesundheitsakte und Behördenpost. Ohne sie ist man in Dänemark handlungsunfähig.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Dänemark hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
