Norwegen-Guide · Kapitel 2 von 10

Aufenthalt: EWR statt EU – anmelden ist Pflicht
Als deutsche Staatsangehörige darfst du in Norwegen ohne Visum leben und arbeiten. Das folgt aus dem EWR-Abkommen, nicht aus der EU-Mitgliedschaft – im Ergebnis dasselbe Recht. Der Unterschied liegt in der Form: Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich registrieren.
- UDI-Registrierung und Polizeiterminkostenloskostenlos
Zwei Schritte, zwei Behörden
Die Registrierung besteht aus einem Online-Teil bei der Ausländerbehörde UDI und einem persönlichen Termin bei der Polizei, bei dem deine Identität geprüft wird. Erst danach bekommst du die Registrierungsbescheinigung – sie gilt unbefristet und muss nicht erneuert werden.
- Frist: innerhalb von drei Monaten nach der Einreise
- Die Bescheinigung ist unbefristet – kein Verlängern, kein Ablauf
- Termine bei der Polizei sind knapp: früh buchen, notfalls in einer Nachbarkommune
| Deine Lage | Was du vorlegst |
|---|---|
| Angestellt | Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung |
| Selbstständig | Nachweis der Tätigkeit in Norwegen |
| Studium | Zulassung, Mittel, Krankenversicherung |
| Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentner | ausreichende Mittel UND Krankenversicherungsschutz |
D-Nummer oder Personennummer – der Unterschied
Beide sind elfstellig und sehen fast gleich aus – sie können aber nicht dasselbe. Wer dauerhaft bleibt, sollte darauf achten, im Melderegister als wohnhaft eingetragen zu werden, denn daran hängt die Personennummer.
| D-Nummer | Fødselsnummer | |
|---|---|---|
| Für wen | Aufenthalt unter 6 Monaten | Aufenthalt ab 6 Monaten |
| Art | vorläufige Kennung | dauerhafte Personennummer |
| Hausarzt wählen | nein | ja |
| Volle Behördendienste | eingeschränkt | ja |
Die Schritte
Kann schon vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Arbeitsvertrag oder Mittelnachweis
Ohne diesen Termin ist die Online-Registrierung nicht abgeschlossen. Termine sind knapp – gleich nach der Online-Anmeldung buchen.
- Reisepass oder Personalausweis
- Bestätigung der Online-Registrierung
Hier entscheidet sich, ob du eine D-Nummer oder die dauerhafte Personennummer bekommst – abhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Norwegen hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
