Kapitel 2 von 11

Aufenthalt: die zwei Anmeldungen
Als deutsche Staatsangehörige darfst du dich in Österreich niederlassen und arbeiten – kein Visum, kein Aufenthaltstitel, keine Arbeitserlaubnis. Was du erledigen musst, sind zwei Anmeldungen mit verschiedenen Fristen. Sie werden ständig verwechselt, weil beide „Anmeldung“ heißen und beide mit einem Zettel enden.
- Anmeldebescheinigung44 €Bundesgebühr, Stand 2026 – bis Ende 2025 waren es 22 Euro
- Meldezettelkostenlosdie Anmeldung selbst ist kostenlos
Die zwei auseinanderhalten
Der Meldezettel ist das Gegenstück zur deutschen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Die Anmeldebescheinigung hat kein deutsches Gegenstück – sie dokumentiert, dass du als Unionsbürgerin ein Aufenthaltsrecht über drei Monate hinaus hast.
| Meldezettel | Anmeldebescheinigung | |
|---|---|---|
| Frist | 3 Tage nach Bezug der Wohnung | 4 Monate ab Einreise |
| Behörde | Meldeservice / Gemeindeamt | Niederlassungsbehörde (in Wien: MA 35) |
| Wozu | Wohnsitz im Melderegister | Nachweis des EU-Aufenthaltsrechts |
| Kosten | kostenlos | 44 Euro Bundesgebühr |
Die Reihenfolge ist vorgegeben: erst der Meldezettel, dann die Anmeldebescheinigung – denn die Niederlassungsbehörde will den gemeldeten Hauptwohnsitz sehen.
Das Formular muss auch die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber unterschreiben – in der Regel deine Vermieterin. Kläre das vor dem Einzug, sonst steht die Unterschrift zwischen dir und der Frist.
- Ausgefülltes Meldezettel-Formular
- Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Formular
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Urkunde über einen akademischen Grad, wenn er eingetragen werden soll
Sie ist unbefristet gültig – einmal erledigt, nie wieder. Die Gebühr wurde zum Jahreswechsel 2026 von 22 auf 44 Euro verdoppelt; ältere Ratgeber im Netz nennen noch den halben Betrag.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (bei Selbstständigen: Nachweis der Selbstständigkeit)
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- Meldezettel
Die vier Monate laufen ab der Einreise, nicht ab dem Arbeitsbeginn und nicht ab dem Meldezettel. Wer im März zur Wohnungssuche kommt und im Mai anfängt zu arbeiten, hat trotzdem im Juli Frist.
Nach fünf Jahren: der Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Sie ist keine Pflicht, aber der sauberste Nachweis, dass dein Aufenthaltsrecht nicht mehr an Arbeit oder Existenzmitteln hängt.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanWie es bei anderen lief
Für Österreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.