Schweiz-Guide · Kapitel 2 von 10

Die Schweiz ist nicht in der EU. Trotzdem brauchst du als Deutsche kein Visum – das regelt das Freizügigkeitsabkommen. Was du brauchst, ist eine Bewilligung, und welche das ist, entscheidet allein die Laufzeit deines Arbeitsvertrags. Das ist der zentrale Unterschied zu Spanien oder Portugal, wo die Registrierung von der Arbeit unabhängig ist.
Du suchst sie dir nicht aus – sie ergibt sich aus dem Vertrag.
| Vertragsdauer | Bewilligung | Gültig |
|---|---|---|
| unter 3 Monaten im Kalenderjahr | keine Bewilligung, nur Online-Meldeverfahren | — |
| 3 Monate bis unter 1 Jahr | Ausweis L EU/EFTA | so lange wie der Vertrag |
| unbefristet oder mindestens 365 Tage | Ausweis B EU/EFTA | 5 Jahre |
| nach 5 Jahren ordnungsgemässem Aufenthalt | Ausweis C (Niederlassung) | unbefristet |
Die Reihenfolge ist vorgegeben: Die Gemeinde meldet dich an, die kantonale Migrationsbehörde stellt daraufhin die Bewilligung aus.
Zuständig ist die Gemeinde, in der du wohnst – nicht die, in der du arbeitest. Viele Kantone bieten das online an.
Wird nach der Anmeldung ausgestellt. Die Gebühr setzt jeder Kanton selbst fest – frag bei der Gemeinde nach dem Betrag, bevor du mit einer Zahl rechnest.
Eigenes Kapitel weiter unten – die Frist läuft parallel und wird häufig übersehen.
Nach fünf Jahren ordnungsgemässem und ununterbrochenem Aufenthalt bekommst du die Niederlassungsbewilligung C. Deutsche gehören zu den Staatsangehörigen, für die das über einen Niederlassungsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Das Aufenthaltsrecht ist damit unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden – und du fällst aus der Quellensteuer heraus (siehe Steuerkapitel).
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für die Schweiz hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.