Foto: Andrew Bossi · CC BY-SA 2.5

Steuern: die Quellensteuer

Solange du keinen C-Ausweis hast, wird deine Steuer direkt vom Lohn abgezogen – die Quellensteuer. Du gibst also zunächst keine Steuererklärung ab. Das klingt bequem und ist es meistens auch, hat aber zwei Haken: Abzüge, die du in Deutschland selbstverständlich geltend machst, sind im Tarif pauschal enthalten – und ab einer bestimmten Höhe wird die Erklärung doch zur Pflicht.

Wen sie betrifft

  • Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, die keinen Ausweis C haben – also alle mit L oder B.
  • Nicht betroffen: wer den C-Ausweis hat, und wer mit einer Person verheiratet ist, die einen C-Ausweis oder das Schweizer Bürgerrecht hat.

Wann du doch eine Steuererklärung machst

  • Ab einem Bruttoeinkommen über 120.000 Franken im Jahr ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zwingend.
  • Darunter kannst du sie beantragen – sinnvoll, wenn du Abzüge hast, die der Quellensteuertarif nicht abdeckt.
  • Die Frist für den Antrag endet am 31. März des Jahres nach der Fälligkeit.
  • Einmal eingeleitet, bleibt die ordentliche Veranlagung bestehen – auch wenn dein Einkommen später wieder unter 120.000 Franken fällt.

Die Antragsfrist am 31. März ist eine Ausschlussfrist. Wer sie verstreichen lässt, kann Abzüge für dieses Jahr nicht mehr nachholen.

In deinem Plan

Steuerliche Folgen klären

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

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Wie es bei anderen lief

Für die Schweiz hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

Foto: muffinn · CC BY 2.0