Familienkasse Bayern Nord in Hof
Familienkasse Bayern Nord in Hof – Foto: PantheraLeo1359531 · CC BY 4.0

Kindergeld im Ausland: wann es weiterläuft und wann es endet

Für die meisten Familien endet das deutsche Kindergeld mit dem Wegzug. Es gibt aber Fälle, in denen es weiterläuft – und innerhalb Europas zahlt manchmal Deutschland den Unterschied dazu.

Kindergeld hängt in Deutschland nicht am Pass, sondern am Wohnsitz und an der Steuerpflicht. Wer mit der Familie auswandert, verliert den Anspruch deshalb meistens. Ob doch etwas bleibt, entscheiden drei Fragen: Wo wohnt das Kind? Arbeitet ein Elternteil weiter in Deutschland oder bekommt eine deutsche Rente? Und liegt das neue Land in der EU, im EWR oder in der Schweiz?

Innerhalb Europas stimmen sich die Länder ab, wer zuerst zahlt. Wer dagegen in die USA, nach Thailand oder in die Emirate zieht, fällt aus dem deutschen System in aller Regel ganz heraus.

Kurz beantwortet

Läuft das Kindergeld weiter? Sechs typische Fälle

259 €

Kindergeld pro Kind und Monat seit 1. Januar 2026.

§ 66 EStG; Familienkasse, Merkblatt Kindergeld, Stand Juli 2026

  • Familie zieht außerhalb Europas

    endet

    USA, Thailand, Emirate: Ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es keinen Anspruch, und Kinder außerhalb von EU, EWR und Schweiz zählen nicht mit.

  • Familie zieht innerhalb Europas

    neues Land zahlt

    Arbeitet niemand mehr in Deutschland und bezieht keiner eine deutsche Rente, zahlt das neue Land seine eigenen Familienleistungen. Das deutsche Kindergeld endet.

  • Ein Elternteil arbeitet weiter in Deutschland

    Deutschland zahlt

    Lebt das Kind mit dem anderen Elternteil in einem EU-Land, ist Deutschland wegen der Beschäftigung vorrangig zuständig – gezahlt wird an den Elternteil, bei dem das Kind lebt.

  • Deutsche Rente, Wohnsitz in Europa

    möglich

    Wer eine deutsche Rente bezieht und in der EU, im EWR oder in der Schweiz lebt, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen.

  • Weggezogen, aber in Deutschland angestellt

    möglich

    Bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig, aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt der Anspruch.

  • Fast alle Einkünfte aus Deutschland

    auf Antrag

    Wer die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger beantragt, kann Kindergeld bekommen – wenn die Kinder in Deutschland, der EU, dem EWR oder der Schweiz leben. Wie der Antrag geht, steht unter Beschränkte Steuerpflicht.

EU, EWR und Schweiz

Wer zuerst zahlt: die Rangfolge in Europa

Haben in Europa zwei Länder gleichzeitig Anspruch, entscheidet eine feste Reihenfolge aus der EU-Verordnung 883/2004. Sie gilt in allen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

  1. Land der ArbeitZuerst zahlt das Land, in dem ein Elternteil angestellt oder selbstständig arbeitet.
  2. Land der RenteArbeitet niemand, zahlt das Land, aus dem eine gesetzliche Rente kommt.
  3. WohnlandGibt es weder Arbeit noch Rente, ist das Land zuständig, in dem gewohnt wird.

Haben beide Länder Anspruch aus demselben Grund – etwa weil beide Eltern in verschiedenen Ländern arbeiten –, zahlt zuerst das Land, in dem das Kind wohnt. Das vorrangige Land zahlt voll. Ist dessen Kindergeld niedriger als das deutsche und Deutschland nachrangig zuständig, zahlt Deutschland den Unterschied. Ist es höher, gibt es kein deutsches Kindergeld.

Beispiel der Familienkasse: Familie wohnt in Deutschland, der Vater pendelt zur Arbeit nach Österreich. Österreich zahlt zuerst, Deutschland gegebenenfalls den Unterschied.

Außerhalb Europas

Wenn Kind oder Familie außerhalb der EU leben

  • Kind lebt außerhalb Europas

    zählt nicht

    Kinder ohne Wohnsitz in Deutschland, der EU, dem EWR oder der Schweiz werden nicht berücksichtigt – auch wenn die Eltern in Deutschland wohnen. Ausnahme: Das Kind lebt im Haushalt eines Elternteils, der im Ausland für eine deutsche öffentliche Stelle arbeitet und deshalb in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

  • Leistungen aus dem Ausland

    schließen aus

    Gibt es außerhalb Europas eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung für das Kind, entfällt das deutsche Kindergeld ganz – auch wenn sie niedriger ist. Differenzkindergeld gibt es nur innerhalb von EU, EWR und Schweiz.

Vor dem Umzug

Was du der Familienkasse melden musst

Änderungen musst du der Familienkasse unverzüglich mitteilen (§ 68 EStG). Wer weiter Kindergeld bekommt, obwohl der Anspruch weggefallen ist, muss es zurückzahlen.

  1. Wegzug meldenWenn du oder ein Kind ins Ausland geht (nicht bei Urlaub), wenn du dort eine Arbeit aufnimmst oder entsandt wirst.
  2. Ausländische Leistungen angebenAuch wenn das neue Land Familienleistungen für das Kind zahlt, gehört das gemeldet.
  3. In grenzüberschreitenden Fällen die richtigen VordruckeAntrag KG 1, Anlage Kind, Anlage Ausland (KG 51) und die Arbeitgeberbescheinigung (KG 54).

Was sonst beim Auswandern mit Kindern wichtig ist – Schule, Krankenversicherung, Sorgerecht –, steht im Ratgeber Auswandern mit Kindern.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld, wenn ich ins Ausland ziehe?

In der Regel nicht mehr. Deutsches Kindergeld bekommt, wer in Deutschland wohnt oder trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig ist (§ 62 EStG). Weiter möglich ist es unter anderem, wenn du in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibst, eine deutsche Rente beziehst und in der EU, im EWR oder in der Schweiz lebst, oder wenn fast alle deine Einkünfte in Deutschland versteuert werden und du die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger beantragst.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 Euro im Monat für jedes Kind, seit 1. Januar 2026 (§ 66 EStG, Merkblatt Kindergeld der Familienkasse).

Gibt es Kindergeld, wenn das Kind außerhalb der EU lebt?

Grundsätzlich nicht. Kinder, die weder in Deutschland noch in der EU, im EWR oder in der Schweiz wohnen, werden beim Kindergeld nicht berücksichtigt (§ 63 Abs. 1 EStG). Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt, der etwa als Beamter im Auslandsdienst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

Was ist Differenzkindergeld?

Haben innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz zwei Länder Anspruch auf Kindergeld, zahlt eines zuerst und voll. Ist dessen Kindergeld niedriger als das deutsche, zahlt Deutschland den Unterschied dazu, wenn es nachrangig zuständig ist. Familienleistungen aus Ländern außerhalb davon schließen das deutsche Kindergeld dagegen ganz aus, auch wenn sie niedriger sind.

Muss ich der Familienkasse melden, dass ich auswandere?

Ja, unverzüglich (§ 68 EStG). Die Familienkasse nennt ausdrücklich: wenn du oder ein Kind ins Ausland geht (außer Urlaub), wenn du im Ausland eine Beschäftigung aufnimmst oder dorthin entsandt wirst und wenn es im Ausland vergleichbare Leistungen für das Kind gibt. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld musst du zurückzahlen.

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