
Wenn Kinder mitziehen
Auswandern mit Kindern: Sorgerecht, Schule, Kindergeld und Pass
Mit Kindern auszuwandern heißt, für jemanden mitzuentscheiden, der noch nicht selbst entscheiden kann. Vier Fragen solltet ihr klären, bevor die Flüge gebucht sind.
Wenn eine Familie gemeinsam auswandert und beide Eltern den Plan tragen, ist die rechtliche Seite schnell erledigt: Ihr entscheidet zusammen, das Kind kommt mit. Die eigentliche Arbeit liegt dann woanders – bei Schule, Sprache, Papieren und dem Abschied von Freunden. Und bei Dingen, die in Deutschland automatisch liefen, wie das Kindergeld.
Schwierig wird es, wenn die Eltern getrennt leben und nur einer gehen will. Vielleicht wartet im Ausland ein Job, ein neuer Partner oder die eigene Familie. Für den, der bleibt, bedeutet der Umzug dagegen, das Kind nur noch in den Ferien zu sehen. Beide Seiten haben gute Gründe, und genau deshalb hat das Gesetz eine klare Regel dafür, wer hier entscheiden darf.
- Dürft ihr das Kind mitnehmen?Bei gemeinsamer Sorge zählen zwei Unterschriften.
- Wo geht es zur Schule?Die deutsche Schulpflicht endet mit dem Wegzug.
- Was wird aus dem Kindergeld?Es hängt am Wohnsitz, nicht am Pass.
- Hat das Kind den richtigen Pass?Den Kinderreisepass gibt es nicht mehr.
§ 1687 BGB
Ein Umzug ins Ausland ist keine Alltagsentscheidung
Beide Eltern tragen den Plan
Gemeinsam entscheiden
Ihr entscheidet zusammen, das Kind kommt mit.
Familiengericht entscheidet
Das Gericht kann einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen – nach dem Kindeswohl.
Umzug ohne Zustimmung
Rückführung droht
Ohne Einverständnis und ohne Gerichtsentscheidung kann das Kind zurückgebracht werden müssen.
Stehen beide Eltern in gemeinsamer Sorge und leben sie getrennt, braucht eine Entscheidung „von erheblicher Bedeutung“ das gegenseitige Einvernehmen. Allein entscheiden darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nur über Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Das Ausland steht so nicht wörtlich im Gesetz. Es beschreibt Alltagsangelegenheiten aber als solche, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben – ein dauerhafter Umzug ins Ausland ist das Gegenteil davon.
Wenn keine Einigung zustande kommt
Das Familiengericht entscheidet nach dem Kindeswohl
Kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, ihm allein das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts zu übertragen. Das Gericht urteilt dann vor allem nach dem Kindeswohl – ein Umzug gegen den Willen des anderen Elternteils ist nicht ausgeschlossen, etwa wenn berufliche oder familiäre Gründe des umzugswilligen Elternteils überwiegen.
Ein Umzug ohne Zustimmung und ohne gerichtliche Entscheidung ist keine Grauzone, sondern angreifbar – bis hin zur Rückführung des Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Kläre die Zustimmung, bevor Flüge gebucht werden.
Schulpflicht und Schulwahl
Die deutsche Schulpflicht endet an der Grenze
Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache, und sie hängt am Wohnort: In Bayern etwa ist schulpflichtig, wer dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 35 BayEUG). Zieht die Familie weg, meldet ihr das Kind an der Schule ab. Im neuen Land gilt dann dessen Schulrecht, und das kann früher beginnen oder länger dauern als in Deutschland.
Öffentliche Schule vor Ort
Meist kostenlos
Der schnellste Weg in Sprache und Freundeskreis. Für ältere Kinder ohne Sprachkenntnisse oft ein harter Anfang.
Schulgeld
Deutscher Abschluss und deutsche Lehrpläne, aber nur in größeren Städten und mit Schulgeld.
Zurück nach ein paar Jahren?
Früh mitdenken
Wer die Rückkehr plant, sollte vorher klären, wie der Abschluss in Deutschland anerkannt wird.
§ 62 und § 63 EStG
Kindergeld hängt am Wohnsitz, nicht am Pass
Deutsches Kindergeld bekommt, wer in Deutschland wohnt oder trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zieht die ganze Familie weg, endet der Anspruch deshalb in der Regel. Kinder, die außerhalb von EU und EWR leben, zählen ohnehin meist nicht mehr mit.
sofort
musst du der Familienkasse den Wegzug melden. Wer weiter Kindergeld bezieht, obwohl der Anspruch entfallen ist, muss es zurückzahlen.
§ 68 EStG
Innerhalb der EU zahlt in der Regel das neue Land eigene Familienleistungen, die Länder stimmen sich untereinander ab. Die Sonderfälle, etwa wenn fast alle Einkünfte aus Deutschland kommen, stehen unter Kindergeld im Ausland.
Papiere für das Kind
Den Kinderreisepass gibt es nicht mehr
Seit dem 1. Januar 2024 stellen die Behörden keinen Kinderreisepass mehr aus. Ältere gelten bis zum aufgedruckten Datum, lassen sich aber nicht verlängern, und einige Länder wie die USA erkennen sie gar nicht an. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, außerhalb in der Regel nur ein Reisepass – beides gibt es auch für Kinder.
Reist du allein mit deinem Kind, etwa weil der andere Elternteil später nachzieht, empfiehlt das Auswärtige Amt eine formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten. Sie erleichtert der Grenzpolizei die Arbeit, die eine Kindesentziehung ausschließen muss.
- Personalien des Kindes
- Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten
- Reiseroute
- Begleitperson
- Kopie der Geburtsurkunde
Ob die Unterschrift beglaubigt sein muss und ob eine deutsche Beglaubigung dort anerkannt wird, richtet sich nach dem Recht des Ziellands. Verbindlich weiß das nur dessen Botschaft in Deutschland. Welche Urkunden du sonst noch brauchst, steht unter Dokumente zum Auswandern.
Wie der Umzug mit Kindern in der Praxis lief, erzählen andere Familien in den Geschichten. Geht ein Jugendlicher allein, etwa für ein Schuljahr, steht das Wichtigste unter Auslandsjahr; für Pflegekinder gelten eigene Regeln, siehe Auswandern mit Pflegekind.
Was oft gesucht wird
Häufige Fragen
Kann ich mit meinem Kind auswandern, wenn der andere Elternteil dagegen ist?
Bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne Weiteres. Ein dauerhafter Umzug ins Ausland gilt als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB und braucht das Einvernehmen beider Eltern. Ohne Einigung entscheidet das Familiengericht – im Zweifel mit Blick auf das Kindeswohl, nicht automatisch gegen den Umzug.
Was, wenn ich alleiniges Sorgerecht habe?
Dann liegt die Entscheidung bei dir. Das Umgangsrecht des anderen Elternteils bleibt aber bestehen und muss praktisch geregelt werden, etwa über Besuche oder Videotelefonie.
Bekomme ich nach dem Auswandern weiter Kindergeld?
In der Regel nicht. Deutsches Kindergeld bekommt nur, wer in Deutschland wohnt oder trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig ist (§ 62 EStG). Zieht die ganze Familie weg, endet es meist, und du musst den Wegzug der Familienkasse sofort melden. Innerhalb der EU zahlt dann in der Regel das neue Land eigene Familienleistungen.
Gilt die deutsche Schulpflicht nach dem Umzug weiter?
Nein. Die Schulpflicht ist Ländersache und knüpft am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesland an, in Bayern etwa nach Art. 35 BayEUG. Wer wegzieht, meldet das Kind an der Schule ab; im neuen Land gilt dessen Schulrecht.
Welchen Ausweis braucht mein Kind fürs Auswandern?
Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, außerhalb in der Regel nur ein Reisepass. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr; ältere gelten bis zum aufgedruckten Datum, lassen sich aber nicht verlängern, und einige Länder wie die USA erkennen sie nicht an.
Brauche ich eine Reisevollmacht, wenn ich allein mit meinem Kind reise?
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten – sie erleichtert der Grenzpolizei die Arbeit, weil sie eine Kindesentziehung ausschließen muss. Ob sie beglaubigt sein muss, richtet sich nach dem Recht des Ziellands; verbindlich Auskunft gibt dessen Botschaft.
Bevor die Flüge gebucht werden
Finde heraus, welches Land zu eurer Familie passt
Der Kompass fragt nach Sprache, Schulsystem und Budget – die Zustimmung des anderen Elternteils bleibt davon unabhängig zu klären.
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