Amsterdam Canal Houses (Unsplash), Niederlande
Die Niederlande – nah genug für einen Probeaufenthalt – Foto: Kaci Baum · CC0

Partner will nicht auswandern: was ihr klären solltet, bevor einer geht

Einer von euch träumt seit Jahren vom Leben woanders, der andere sagt Nein. An dieser Stelle bleiben viele Pläne stecken – und manche Paare, die trotzdem gehen, kommen deshalb zurück. Die Lösung beginnt meist mit der Frage, was das Nein eigentlich bedeutet.

Nicht jedes Nein ist gleich

Vier Arten von Nein

„Ich will nicht auswandern“ kann sehr Verschiedenes heißen. Bevor ihr über Länder redet, lohnt es sich herauszufinden, welches Nein es ist:

  • Nicht so. Die Idee ist nicht das Problem, der Plan ist es: zu wenig Geld, zu wenig Vorbereitung, zu viel Risiko. Das lässt sich ändern.
  • Nicht jetzt. Der Job, die Kinder in der Schule, die kranken Eltern. Dann geht es um den Zeitpunkt, nicht um das Ob.
  • Nicht dorthin. Dein Traumland ist nicht das seine. Oft gibt es ein anderes, mit dem beide leben können.
  • Nicht ohne. Ohne Freunde, ohne Sprache, ohne eigenen Beruf. Dann braucht der Plan eine Antwort darauf, bevor er eine Adresse braucht.

Nur ein Nein ist wirklich endgültig: das, hinter dem nichts davon steckt, sondern einfach ein anderes Lebensbild. Auch das herauszufinden, ist ein Ergebnis.

Ein Test in drei Minuten

Macht den Kompass getrennt

Ein einfacher Weg, aus dem Streit ein Gespräch zu machen: Jeder von euch beantwortet die zehn Fragen des Länderkompasses allein, ohne sich abzusprechen. Danach legt ihr eure fünf Länder nebeneinander.

  • Gleiche Länder auf beiden Listen? Dann habt ihr mehr gemeinsam, als der Streit vermuten lässt – und einen Startpunkt.
  • Keine Überschneidung? Dann liegt es wohl nicht am Land, sondern an Budget, Klima, Sprache oder Zeitplan. Schaut euch an, bei welcher Frage ihr am weitesten auseinanderliegt.

Das ungleiche Risiko

Wer mitgeht, riskiert mehr

Oft ist das Nein keine Frage des Mutes, sondern eine nüchterne Rechnung. Wer auswandern will, hat meist einen Grund dort: einen Job, ein Projekt, eine Sehnsucht. Wer mitgeht, lässt seinen Beruf, seine Freunde und seine Rentenjahre zurück – und fängt ohne eigenen Anker an.

Das sollte der Plan ernst nehmen:

  • Arbeit. In der EU dürft ihr beide sofort arbeiten. Außerhalb hängt es am Visum – nicht jedes Visum für Angehörige erlaubt Arbeit.
  • Beruf. Wird der Abschluss im Zielland anerkannt? Braucht es die Landessprache auf Berufsniveau?
  • Rente. Wer im Ausland nicht arbeitet, zahlt nirgends ein. Freiwillige Beiträge an die deutsche Rentenversicherung können die Lücke verkleinern. Was beim Wegzug mit der Rente passiert

Plant das erste Jahr des Partners so sorgfältig wie euer eigenes. Es ist das Jahr, in dem sich entscheidet, ob ihr bleibt.

Und statt einer Entscheidung für immer: ein Versuch mit festem Ende. Ein Winter im Süden als Überwinterer, ein Arbeitsvertrag auf Zeit oder ein Sabbatjahr senken den Einsatz – für den, der zögert, ist ein Rückkehrdatum oft der Unterschied zwischen Nein und Vielleicht.

Hier hört die Diskussion auf

Wenn Kinder dabei sind

Mit gemeinsamen Kindern ist das Nein des Partners nicht nur eine Beziehungsfrage, sondern auch eine rechtliche. Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen beide einem Umzug ins Ausland zustimmen – egal, ob ihr zusammen seid oder getrennt lebt.

Zieht ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind ins Ausland, gilt das rechtlich als Kindesentziehung. Nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen kann der andere Elternteil die Rückführung verlangen – das gilt für Kinder unter 16 Jahren. Einigt ihr euch nicht, entscheidet das Familiengericht, wer darüber bestimmen darf.

Und manchmal gibt es keine gemeinsame Lösung. Dann bleibt eine Fernbeziehung, ein Pendelleben – oder die ehrliche Einsicht, dass zwei Lebensentwürfe nicht zusammenpassen. Dass die Liebe auch in die andere Richtung zieht, zeigt unser Weg Für die Liebe.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Was tun, wenn mein Partner nicht auswandern will?

Erst herausfinden, was genau das Nein bedeutet: nicht so, nicht jetzt, nicht dorthin oder nicht ohne etwas Bestimmtes. Jede dieser Antworten hat eine andere Lösung. Oft hilft ein zeitlich begrenzter Versuch mit festem Rückkehrdatum mehr als eine Grundsatzdebatte.

Darf ich mit meinem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils auswandern?

Bei gemeinsamem Sorgerecht nein. Der Umzug ins Ausland braucht die Zustimmung beider Eltern. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidung übertragen (§ 1628 BGB). Wer ohne Zustimmung geht, riskiert, dass das Kind nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zurückgeführt werden muss – das gilt für Kinder unter 16 Jahren.

Darf mein Partner im Zielland arbeiten?

Innerhalb der EU ja: Als EU-Bürger könnt ihr beide ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Außerhalb der EU hängt es am Visum. Manche Visa für Familienangehörige erlauben Arbeit, andere nicht – das solltet ihr vor der Entscheidung klären, nicht danach.

Was passiert mit der Rente, wenn mein Partner für den Umzug aufhört zu arbeiten?

Wer im Ausland nicht arbeitet, zahlt meist nirgends in eine Rentenversicherung ein – eine Lücke, die sich über Jahre summiert. Deutsche können unter Umständen auch aus dem Ausland freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Ob sich das lohnt, klärt eine kostenlose Beratung der Rentenversicherung.

Für beide, einzeln

Zehn Fragen, fünf Länder – für jeden von euch

Füllt den Kompass getrennt aus und vergleicht eure Ergebnisse. Das ist oft ein besserer Anfang als die nächste Diskussion.

Zum Länderkompass