Auswandern als Rentner

Was mit Rente, Krankenkasse und Steuern passiert, wenn du im Ruhestand ins Ausland ziehst – und warum die Wahl des Landes vor allem eine Frage der Krankenversicherung ist.

Die Rente selbst ist das kleinste Problem: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt sie in jedes Land der Welt, auf ein deutsches Konto oder auf eines vor Ort. Woran der Ruhestand im Ausland tatsächlich scheitert, ist die Krankenversicherung – und zwar bevor irgendwer über Wetter oder Mietpreise nachdenkt.

Zwei Hälften: mit S1 und ohne

Die Welt zerfällt für dich in zwei Hälften. Innerhalb der EU, in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz bleibt deine gesetzliche Kasse zuständig: Du meldest den Umzug, bekommst das Formular S1, meldest dich damit beim Träger vor Ort an und wirst dort behandelt wie ein Einheimischer. Außerhalb dieser Hälfte endet der deutsche Schutz mit dem Wegzug. Für Thailand, Paraguay oder die Türkei brauchst du eine private Krankenversicherung – und die wird mit jedem Lebensjahr teurer, ab etwa 70 nehmen dich viele Anbieter gar nicht mehr neu auf. Wer diesen Schritt mit 68 plant, hat andere Möglichkeiten als jemand, der mit 75 aufbricht.

Warum Neubrandenburg zuständig wird

Der zweite Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat, ist der Grundfreibetrag. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist mit der deutschen Rente hier nur noch beschränkt steuerpflichtig – und beschränkt Steuerpflichtige bekommen keinen Grundfreibetrag. Aus einer Rente, auf die du im Inland keinen Cent Steuern gezahlt hast, kann so eine Steuerpflicht ab dem ersten Euro werden. Zuständig ist dann nicht mehr dein altes Finanzamt, sondern zentral für alle Rentner im Ausland das Finanzamt Neubrandenburg.

Das Abkommen mit deinem Zielland

Ob es wirklich dazu kommt, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland: Manche sprechen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu, andere lassen es in Deutschland. Und wenn nahezu dein ganzes Einkommen aus Deutschland stammt, kannst du beantragen, weiter als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden – dann gibt es den Freibetrag zurück. Das ist der eine Punkt auf dieser Seite, an dem sich eine Beratung fast immer rechnet, weil ein Abkommen pro Land anders aussieht.

Der blinde Fleck: Pflege

Und ein Detail, das im Alltag mehr wehtut, als es klingt: Die Pflegeversicherung zahlt ins EU-Ausland nur Pflegegeld, keine Sachleistungen. Einen Pflegedienst vor Ort bekommst du nicht gestellt, sondern bezahlst ihn aus dem Pflegegeld – in Ländern mit teurer Pflege ist das eine erhebliche Lücke.

Nur auf diesem Weg

Das kommt bei dir dazu

Krankenversicherung im Ruhestand

Mit deutscher Rente läuft der Zugang über das Formular S1 – deine Kasse bleibt zuständig, behandelt wirst du vor Ort. Ohne Rentenbezug wird es deutlich teurer.

Rentenzahlung ins Ausland

Der Deutschen Rentenversicherung den Wegzug melden, klären auf welches Konto gezahlt wird und wer die jährliche Lebensbescheinigung bestätigt.

Testament und Erbrecht

Wer im Ausland stirbt, wird nach dem Recht seines letzten Wohnsitzes beerbt – wenn er nichts anderes festgelegt hat. Eine Rechtswahl im Testament kann das ändern.

Umzug oder Zweitwohnsitz

Container oder Koffer? Bei einem dauerhaften Umzug im Ruhestand lohnt der Vergleich mehrerer Speditionen.

Wohin

Diese Länder passen zu diesem Weg

Alle fünf: Beliebt im Ruhestand. Gerechnet aus einer einzigen Angabe – deinem Weg. Wer Sprachen, Klima, Nähe und Kosten dazunimmt, bekommt eine andere Reihenfolge.

Mit deinen eigenen Prioritäten rechnen →

Unentschieden?

Zwischen diesen Wegen schwankt man

Woher die Angaben kommen

Geprüft: August 2026. Regeln ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.

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