Work & Travel mit Working-Holiday-Visum

Ein Jahr jobben und reisen: mit welchen Ländern Deutschland ein Abkommen hat, wo die Altersgrenze wirklich liegt und welche Rücklage du nachweisen musst.

Working Holiday ist kein Sammelbegriff für „mit dem Rucksack los", sondern ein konkretes Visum aus einem zwischenstaatlichen Abkommen. Laut Auswärtigem Amt hat Deutschland solche Programme mit zwölf Ländern: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Dazu kommt Kanada über ein eigenes Jugendmobilitätsprogramm. Für alle anderen Ziele gibt es diesen Weg schlicht nicht, egal wie gern man hinwollte.

„In Deutschland hatte ich sehr schwerfällig im Büro gearbeitet, in Australien war ich dann auf einer Kamelfarm südlich von Alice Springs. Ich habe Mangos gepflückt, im Supermarkt gearbeitet, auf einem Rummel gearbeitet und bin mit denen durchs Land gezogen.“

Das Alter kennt keine Ausnahme

Die Altersgrenze ist die härteste Bedingung und kennt keine Ausnahmen. In den meisten Ländern gilt 18 bis 30, in Südkorea bis 34, in Australien und Kanada bis 35. Und meist gibt es pro Land nur ein solches Visum. Die Ausnahmen: Australien verlängert auf ein zweites und drittes Jahr, wenn du vorher drei bzw. sechs Monate bestimmte Arbeit geleistet hast, Neuseeland um drei Monate nach Saisonarbeit im Wein- oder Obstbau, Japan erlaubt seit 2025 einen zweiten Aufenthalt, und in Kanada darfst du zweimal teilnehmen, aber in verschiedenen Kategorien.

Was am Schalter verlangt wird

Fast alle Länder verlangen einen Nachweis über Rücklagen – umgerechnet meist zwischen rund 1.500 und 3.200 Euro – und oft ein Rückflugticket oder das Geld dafür. Die genauen Beträge stehen in der Tabelle unten. Nimm den Nachweis ernst: Wer ihn bei der Einreise nicht führen kann, riskiert, trotz gültigen Visums zurückgeschickt zu werden.

Die Versicherung ist oft Pflicht

Der Punkt, den fast alle unterschätzen, ist die Krankenversicherung. Deine deutsche gesetzliche Kasse deckt dich im Working-Holiday-Land nicht ab. In Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea, Argentinien und mehreren anderen Ländern ist eine eigene Versicherung sogar Voraussetzung für das Visum – Australien empfiehlt sie nur, aber dringend.

Ein Wort zur Steuer in Australien

Und ein steuerlicher Hinweis, weil er regelmäßig überrascht: In Australien werden Working Holiday Makers ab dem ersten verdienten Dollar besteuert, ohne Grundfreibetrag. Wer damit rechnet, plant sein Budget richtig; wer erst bei der ersten Lohnabrechnung davon erfährt, hält es für einen Fehler.

Alle Working-Holiday-Länder für Deutsche

LandAlterDauerRücklageGut zu wissen
Andorra18–30bis 1 Jahrkeine AngabeVergabe nach Eingang der Anträge
Argentinien18–30bis 12 Monate2.500 €Krankenversicherung ab 30.000 € Deckung, Gebühr 150 €
Australien18–3512 Monate, bis 3 Jahre mit „specified work“rund 5.000 AUD plus RückflugKrankenversicherung empfohlen, keine Pflicht
Brasilien18–30bis 365 Tage600 € pro Monat für 6 Monate plus Rückflug1.000 Plätze im Jahr
Chile18–301 Jahr, einmal verlängerbarkein fester BetragKrankenversicherung inkl. Rücktransport
Hongkong18–30keine Angabe20.000 HKD300 Plätze im Jahr
Israel18–30bis 1 JahrRückflug oder Geld dafürhöchstens 3 Monate beim selben Arbeitgeber
Japan18–301 Jahr, seit 2025 ein zweites Mal2.000 € mit Rückflug, sonst 3.200 €Krankenversicherung Pflicht, kein Kontingent
Kanada18–3512 Monate2.500 CADKontingent: 3.030 Plätze für 2026, Ende September fast ausgeschöpft
Neuseeland18–3012 Monate, +3 nach Saisonarbeit4.200 NZDGebühr 770 NZD, nur einmal im Leben
Südkorea18–34keine Angabe2.300 €, ohne Rückflug 500 € mehrGebühr 81 €, Kranken- und Haftpflicht je 30.000 €
Taiwan18–30180 + 180 Tage2.000 €Gebühr im Gegenwert von 100 USD
Uruguay18–30bis 2 Jahrekein fester Betragkostenlos

Stand 29.09.2026, jeweils bei der Einwanderungsbehörde oder Botschaft des Landes nachgelesen. „Keine Angabe“ heißt: Die Behörde nennt dazu nichts. Kanada: Zahl der Plätze laut IRCC vom 25.09.2026.

Häufige Fragen

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Working-Holiday-Abkommen?

Laut Auswärtigem Amt mit zwölf: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Dazu kommt Kanada über das eigene Programm International Experience Canada.

Bis zu welchem Alter kann ich ein Working-Holiday-Visum beantragen?

In den meisten Ländern bis 30, in Südkorea bis 34, in Australien und Kanada bis 35.

Wie viel Geld muss ich für Work and Travel nachweisen?

Je nach Land unterschiedlich: etwa 4.200 NZD für Neuseeland, rund 5.000 AUD für Australien, 2.500 CAD für Kanada, 2.000 Euro mit Rückflug für Japan. Viele Länder wollen zusätzlich ein Rückflugticket oder das Geld dafür sehen.

Kann ich Working Holiday zweimal machen?

Im selben Land meist nicht. Ausnahmen: Australien verlängert gegen bestimmte Arbeit auf ein zweites und drittes Jahr, Japan erlaubt seit 2025 einen zweiten Aufenthalt, Kanada zwei Teilnahmen in verschiedenen Kategorien. Nacheinander in verschiedenen Ländern geht dagegen immer.

Nur auf diesem Weg

Das kommt bei dir dazu

Working-Holiday-Visum

Die Altersgrenze liegt je nach Land bei 30 oder 35 Jahren, und manche Länder vergeben feste Kontingente, die früh im Jahr vergriffen sind. Das ist der Schritt, der über den ganzen Plan entscheidet. Eine Agentur kann dabei helfen – muss sie aber nicht.

Agenturen und den Alleingang vergleichen

Versicherung für die Zeit im Ausland

Normale Auslandskrankenversicherungen decken oft keine Erwerbsarbeit ab. Für Work & Travel gibt es eigene Policen, die Jobben und längere Aufenthalte einschließen.

Flug und erste Unterkunft

Hin- und Rückflug oder Weiterreiseticket wird bei der Einreise oft verlangt. Für die ersten Nächte reicht ein Hostel – Wohnung suchst du besser vor Ort.

Hat es gemacht

Eddi ist diesen Weg gegangen

Wohin

Diese Länder passen zu diesem Weg

Alle fünf: Working-Holiday-Abkommen mit Deutschland. Gerechnet aus einer einzigen Angabe – deinem Weg. Wer Sprachen, Klima, Nähe und Kosten dazunimmt, bekommt eine andere Reihenfolge.

Mit deinen eigenen Prioritäten rechnen

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Zwischen diesen Wegen schwankt man

Passt dazu

Woher die Angaben kommen

Geprüft: September 2026. Regeln ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.

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