Dein Weg
Work & Travel mit Working-Holiday-Visum
Ein Jahr jobben und reisen: mit welchen Ländern Deutschland ein Abkommen hat, wo die Altersgrenze wirklich liegt und welche Rücklage du nachweisen musst.
Working Holiday ist kein Sammelbegriff für „mit dem Rucksack los", sondern ein konkretes Visum aus einem zwischenstaatlichen Abkommen. Deutschland hat solche Abkommen mit rund fünfzehn Ländern – Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea, Chile, Argentinien, Uruguay, Israel, Hongkong, Taiwan und einigen mehr. Für alle anderen Ziele gibt es diesen Weg schlicht nicht, egal wie gern man hinwollte.
Das Alter kennt keine Ausnahme
Die Altersgrenze ist die härteste Bedingung und kennt keine Ausnahmen. In den meisten Ländern gilt 18 bis 30, in Australien und Kanada 18 bis 35. Entscheidend ist das Alter bei der Antragstellung, nicht bei der Einreise – wer kurz vor dem Geburtstag steht, beantragt das Visum vorher und reist danach. Und in aller Regel gibt es pro Land genau ein solches Visum im Leben; Australien lässt eine Verlängerung zu, wenn du in der ersten Zeit bestimmte Arbeit auf dem Land geleistet hast.
Was am Schalter verlangt wird
Fast alle Länder verlangen einen Nachweis über Rücklagen – je nach Ziel zwischen zwei- und fünftausend Euro – und oft ein Rückflugticket oder das Geld dafür. Das ist keine Formalität, die am Schalter durchgewunken wird: Es wird stichprobenartig kontrolliert, und wer den Nachweis nicht führen kann, wird zurückgeschickt, obwohl das Visum gültig ist.
Was der Versicherungsschutz kostet
Der Punkt, den fast alle unterschätzen, ist die Krankenversicherung. Deine deutsche gesetzliche Kasse endet mit dem Wegzug, und die Abkommen decken keine Behandlung im Working-Holiday-Land. Eine Auslandskrankenversicherung ist in mehreren Ländern sogar Voraussetzung für das Visum. Rechne mit dreißig bis sechzig Euro im Monat – deutlich weniger als die üblichen Schreckensgeschichten, aber eben nicht null.
Ein Wort zur Steuer in Australien
Und ein steuerlicher Hinweis, weil er regelmäßig überrascht: In Australien werden Working Holiday Makers ab dem ersten verdienten Dollar besteuert, ohne Grundfreibetrag. Wer damit rechnet, plant sein Budget richtig; wer erst bei der ersten Lohnabrechnung davon erfährt, hält es für einen Fehler.
Nur auf diesem Weg
Das kommt bei dir dazu
Working-Holiday-Visum
Die Altersgrenze liegt je nach Land bei 30 oder 35 Jahren, und manche Länder vergeben feste Kontingente, die früh im Jahr vergriffen sind. Das ist der Schritt, der über den ganzen Plan entscheidet.
Versicherung für die Zeit im Ausland
Normale Auslandskrankenversicherungen decken oft keine Erwerbsarbeit ab. Für Work & Travel gibt es eigene Policen, die Jobben und längere Aufenthalte einschließen.
Flug und erste Unterkunft
Hin- und Rückflug oder Weiterreiseticket wird bei der Einreise oft verlangt. Für die ersten Nächte reicht ein Hostel – Wohnung suchst du besser vor Ort.
Wohin
Diese Länder passen zu diesem Weg
Alle fünf: Working-Holiday-Abkommen mit Deutschland. Gerechnet aus einer einzigen Angabe – deinem Weg. Wer Sprachen, Klima, Nähe und Kosten dazunimmt, bekommt eine andere Reihenfolge.
Unentschieden?
Zwischen diesen Wegen schwankt man
Woher die Angaben kommen
Geprüft: August 2026. Regeln ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.