Freiwillige pflanzen Bäume
Freiwillige pflanzen Bäume – Foto: Christian Anold Mosha · CC BY-SA 4.0

Freiwilligenarbeit im Ausland: geförderte Dienste und was sie kosten

Ein Jahr helfen, eine Sprache lernen, ein Land von innen sehen – das geht mit staatlicher Förderung oder als bezahltes Programm. Der Unterschied zeigt sich bei den Kosten und beim Kindergeld.

Wer „Freiwilligenarbeit im Ausland“ sucht, landet schnell bei Anbietern, die Projekte gegen eine Programmgebühr vermitteln. Das ist nicht unseriös, aber es ist nur einer von zwei Wegen. Der andere sind Freiwilligendienste, die der Bund oder die EU bezahlen: Unterkunft, Verpflegung und Versicherung sind dort übernommen, oft auch Flug und Taschengeld.

Die geförderten Dienste haben ihren Preis an anderer Stelle: Sie haben Altersgrenzen, dauern meist ein halbes bis ganzes Jahr und verlangen eine Bewerbung lange vor der Abreise. Wer älter ist, nur ein paar Wochen Zeit hat oder sich das Land frei aussuchen will, landet eher bei einem Anbieter – und sollte dann wissen, was er dort bezahlt. Wie sich ein Freiwilligendienst von Work & Travel und Au-pair unterscheidet, steht im Ratgeber Auslandsjahr nach der Schule.

Auf einen Blick

Fünf geförderte Dienste im Vergleich

Kurz beantwortet

Zwischen 18 und 30 zuerst die geförderten Dienste ansehen

Bist du zwischen 18 und 30, kommen für dich staatlich geförderte Dienste in Frage: weltwärts für ein Jahr im Globalen Süden, der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und das FSJ im Ausland für Einsätze weltweit, das Europäische Solidaritätskorps für Europa – auch für nur ein paar Wochen. Für alle diese Dienste läuft das Kindergeld weiter, solange du unter 25 bist und die übrigen Voraussetzungen stimmen.

Ein bezahltes Programm lohnt sich vor allem dann, wenn keiner dieser Dienste zu deinem Alter oder deiner Zeit passt. Wer im Ausland lieber Geld verdienen will, schaut sich Work & Travel und den Anbietervergleich Work & Travel an; wer mit Kindern arbeiten möchte und dafür in einer Gastfamilie wohnt, Au-pair und den Au-pair-Agenturvergleich.

Die geförderten Dienste

Alter, Dauer, Kosten und Bewerbung

Fast immer bewirbst du dich nicht beim Ministerium, sondern bei einer Organisation, die dich auswählt, vorbereitet und während des Einsatzes betreut. Bei weltwärts und dem IJFD heißt das: rund ein Jahr im Voraus.

Europäisches Solidaritätskorps

EU-Programm der Europäischen Kommission

  • 18–30 Jahre
  • 2 Wochen bis 12 Monate
  • EU und Partnerländer
  • übernommen
Alter
18 bis 30 Jahre, mit Wohnsitz in der EU oder einem anderen beteiligten Land.
Dauer
Allein 2 Wochen bis 12 Monate, im Team 2 Wochen bis 2 Monate – jeweils Vollzeit mit 30 bis 38 Stunden pro Woche.
Übernommen
An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen, Taschengeld und Unterstützung wie Sprachkurse.
Bewerbung
Profil im Portal des Solidaritätskorps anlegen (mit EU-Login) und sich dort auf Angebote bewerben. Die Anmeldung allein garantiert keinen Platz.

FSJ und FÖJ im Ausland

nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz

  • bis 26 Jahre
  • bis 18 Monate
  • Ausland
  • Taschengeld, Unterkunft
Alter
Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht 27 Jahre alt.
Dauer
Nur am Stück und in Vollzeit; eine Entsendung dauert höchstens 18 Monate.
Übernommen
Erlaubt sind nur Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder Geld dafür sowie Mobilitätszuschläge. Bei zwölf Monaten gehören mindestens fünf Wochen Seminare dazu.
Bewerbung
Bei einem zugelassenen Träger des Jugendfreiwilligendienstes.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Bundesfamilienministerium

  • bis 26 Jahre
  • 6 bis 18 Monate
  • 110 Länder
  • Eigenanteil häufig
Alter
Schulpflicht erfüllt, am Ende des Dienstes höchstens 26. Unter 18 nur, wenn der Träger Minderjährige in das Land schickt. Du musst dauerhaft in Deutschland leben.
Dauer
Mindestens 6, höchstens 18 Monate, in der Regel 12. Möglich in derzeit 110 Ländern.
Übernommen
Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und ein Taschengeld von höchstens 350 Euro im Monat – je nach Träger. Der Staat gibt dem Träger 350 Euro pro Monat; das reicht laut Ministerium in der Regel nicht, ein Eigenanteil ist häufig nötig.
Bewerbung
Direkt beim Träger, meist 9 bis 12 Monate vor der Ausreise. Der Platz darf nicht von einer Spende abhängen.

kulturweit

Deutsche UNESCO-Kommission, gefördert vom Auswärtigen Amt

  • 18–26 Jahre
  • 6 oder 12 Monate
  • Ausland
  • endet 2027

Wichtig: Das Auswärtige Amt stellt die Förderung 2027 ein. Neue Bewerbungen nimmt kulturweit nicht mehr an; der Einsatz vom 1. September 2026 bis 28. Februar 2027 ist nach heutigem Stand der letzte.

Alter
Während des ganzen Dienstes 18 bis 26 Jahre.
Dauer
6 oder 12 Monate – rechtlich ein FSJ im Ausland.
Übernommen
150 Euro Taschengeld und 300 Euro Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung im Monat, die gesamten internationalen Reisekosten, Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie die Beiträge zur Sozialversicherung in Deutschland.

weltwärts

Bundesentwicklungsministerium (BMZ)

  • 18–28 Jahre
  • 6 bis 24 Monate
  • über 60 Länder
  • Eigenanteil möglich
Alter
18 bis 28 Jahre, in Ausnahmefällen bis 35. Dazu ein Schul- oder Berufsabschluss und der deutsche Pass oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Dauer
6 bis 24 Monate, meist etwa 12. Einsatz in über 60 Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa.
Übernommen
Unterkunft, Verpflegung, Seminare, Impfungen, Versicherungen – dazu Flug oder Taschengeld, je nach Organisation auch beides.
Selbst zahlen
Reisepass, Visum (laut weltwärts etwa 30 bis 150 Euro), Fahrten zu Seminaren in Deutschland. Manche Organisationen beteiligen dich am Flug, im Schnitt mit 1.200 bis 1.800 Euro – wer das nicht aufbringen kann, bekommt es auf Antrag vom Staat.
Bewerbung
Direkt bei einer der rund 130 Entsendeorganisationen. Das Verfahren beginnt im September, knapp ein Jahr vor der Ausreise; die Fristen enden je nach Organisation zwischen 30. September und 30. Juni.

Kommerzielle Anbieter

Bezahlte Freiwilligenarbeit: wofür du zahlst

Bei einem kommerziellen Anbieter kaufst du eine Vermittlung: Der Anbieter sucht das Projekt und verlangt dafür eine Gebühr. Was dazugehört, wie lange du bleibst und ab welchem Alter du mitmachen darfst, legt er selbst fest – nicht ein Gesetz oder eine Förderrichtlinie. Staatliche Förderung wie bei weltwärts oder dem IJFD gibt es dafür nicht, und so ein Programm zählt nicht zu den Diensten, für die das Kindergeld weiterläuft.

Bekannte Anbieter in Deutschland, alphabetisch:

Angaben der Anbieter auf ihren Seiten, Stand 8. Oktober 2026. Wir bekommen von keinem dieser Anbieter Geld. Preise nennen wir nicht, weil sie sich je nach Projekt und Saison ändern.

Bevor du buchst, lass dir schriftlich beantworten:

  • Was die Gebühr enthält – Unterkunft, Verpflegung, Flug, Versicherung, Transfers – und was zusätzlich anfällt.
  • Wie viel davon beim Projekt ankommt und wer das Projekt vor Ort trägt.
  • Mit welchem Visum du einreist. Ob du als Tourist mithelfen darfst oder ein eigenes Visum brauchst, regelt das Zielland.
  • Wer dich vor Ort betreut und was im Notfall oder bei einem Abbruch passiert, auch mit dem Geld.
  • Welche Qualifikation die Aufgabe verlangt – gerade bei Arbeit mit Kindern oder im Gesundheitsbereich.

Wer zwischen 18 und 30 ist und sechs bis zwölf Monate Zeit hat, sollte die Gebühr gegen das halten, was ein geförderter Dienst bezahlt. Für Einsätze von wenigen Wochen in Europa gibt es mit den Freiwilligenteams des Solidaritätskorps ebenfalls einen geförderten Weg.

Für Eltern

Kindergeld während des Freiwilligendienstes

Für ein volljähriges Kind gibt es Kindergeld nur in bestimmten Lagen – eine davon ist ein Freiwilligendienst. Das Einkommensteuergesetz zählt die Dienste einzeln auf: FSJ und FÖJ (auch im Ausland, also auch kulturweit), Bundesfreiwilligendienst, Europäisches Solidaritätskorps, Anderer Dienst im Ausland, weltwärts, Freiwilligendienst aller Generationen und IJFD.

259 Euro

Kindergeld im Monat zahlt die Familienkasse während eines dieser Dienste weiter, bis du 25 wirst – wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen.

§ 66 und § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG

Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, zählt der Dienst nur, wenn du daneben nicht arbeitest – bis zu 20 Stunden pro Woche oder ein Minijob sind erlaubt. Zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Dienst darf außerdem eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten liegen. Bei weltwärts stellt die Organisation am Ende eine Teilnahmebestätigung aus, die als Nachweis für die Familienkasse dient. Was beim Kindergeld gilt, wenn die ganze Familie wegzieht, steht unter Kindergeld im Ausland.

Versicherung

Im Ausland versichert, in Deutschland selbst kümmern

Eine Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung gehört bei weltwärts und kulturweit zum Paket, beim Solidaritätskorps sind Versicherungen ebenfalls übernommen. Was zu Hause passiert, ist eine andere Frage: weltwärts und das Familienministerium beim IJFD schreiben ausdrücklich, dass du selbst dafür sorgen musst, in Deutschland kranken- und pflegeversichert zu bleiben. Wie das bei längeren Auslandsaufenthalten geht, steht unter Krankenversicherung beim Wegzug.

Bei weltwärts zahlt außerdem niemand in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung ein, und es entstehen keine Rentenzeiten. Wer für den Dienst einen Job aufgibt, sollte vorher mit der Arbeitsagentur sprechen. kulturweit dagegen zahlt als FSJ die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland.

Was oft gesucht wird

Häufige Fragen

Was kostet Freiwilligenarbeit im Ausland?

Bei den geförderten Diensten zahlen Staat oder EU Unterkunft, Verpflegung und Versicherung ganz oder zum Teil, oft auch Flug oder Taschengeld. Bei weltwärts zahlst du selbst Pass, Visum und Fahrten zu Seminaren, manchmal einen Anteil am Flug. Beim IJFD ist laut Familienministerium häufig ein Eigenanteil nötig, dessen Höhe vom Land abhängt. Bei kommerziellen Anbietern zahlst du eine Programmgebühr, deren Höhe der Anbieter festlegt.

Kann man kostenlos Freiwilligenarbeit im Ausland machen?

Fast. Beim Europäischen Solidaritätskorps werden An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung und ein Taschengeld übernommen. Bei weltwärts kann der Staat auf Antrag auch den Eigenanteil am Flug und die Visakosten zahlen, wenn dir das Geld fehlt – nur den Reisepass zahlst du immer selbst.

Wie alt muss man für einen Freiwilligendienst im Ausland sein?

In der Regel mindestens 18. Nach oben ist meist mit 26 Schluss (IJFD, FSJ im Ausland), bei weltwärts mit 28 (in Ausnahmefällen 35), beim Europäischen Solidaritätskorps mit 30. Einige IJFD-Träger schicken auch Minderjährige ins Ausland – das musst du beim Träger erfragen.

Bekommen meine Eltern während des Freiwilligendienstes Kindergeld?

Ja, wenn du noch nicht 25 bist und einen der Dienste leistest, die im Einkommensteuergesetz aufgezählt sind: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Europäisches Solidaritätskorps, Anderer Dienst im Ausland, weltwärts, Freiwilligendienst aller Generationen oder IJFD (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG). Die übrigen Voraussetzungen für das Kindergeld müssen weiter erfüllt sein.

Gibt es Kindergeld auch bei einem bezahlten Programm eines Anbieters?

Nicht über die Regel für Freiwilligendienste – die gilt nur für die im Gesetz aufgezählten Dienste. Weiter gezahlt werden kann es aus anderem Grund, etwa in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Das entscheidet die Familienkasse im Einzelfall.

Bin ich während des Freiwilligendienstes krankenversichert?

Im Ausland ja: weltwärts, kulturweit und das Solidaritätskorps nennen die Auslandskrankenversicherung ausdrücklich als Leistung. In Deutschland nicht automatisch – bei weltwärts und beim IJFD musst du selbst dafür sorgen, dass du hier kranken- und pflegeversichert bleibst. Kläre das vor der Abreise mit deiner Kasse.

Ein Jahr raus nach der Schule

Freiwilligendienst, Work & Travel oder Au-pair?

Was die drei üblichen Wege nach dem Abi unterscheidet – und was du für jeden davon vorbereiten musst.

Zum Ratgeber „Auslandsjahr“