Ganzen Thailand-Guide lesen

Ko Hong island beach, thailand
Foto: Maksym Kozlenko · CC BY-SA 4.0

Realistischer Zeitplan

Thailand fühlt sich unkompliziert an: einsteigen, 60 Tage bleiben, kein Visum nötig. Genau deshalb ziehen viele erst hin und klären den Rest später – und stehen dann unter Zeitdruck bei genau den Entscheidungen, die man nicht unter Zeitdruck trifft. Der Aufenthaltsstatus ist hier keine Formalie am Anfang, sondern ein Dauerthema.

Zuerst die Frage, die alles andere bestimmt

Nicht „wohin in Thailand“, sondern: Auf welchem Weg darfst du bleiben? Davon hängen Geld, Versicherung und Bankkonto ab – und die Wege schließen sich gegenseitig aus.

  • Rentnerin oder Rentner ab 50: Non-Immigrant O zur Ruhestandsverlängerung – 800.000 Baht Guthaben oder 65.000 Baht Monatseinkommen
  • Ortsunabhängig arbeitend: DTV (Destination Thailand Visa) – 500.000 Baht Guthaben, fünf Jahre gültig
  • Mit hohem Einkommen oder Vermögen: LTR-Visum der Investitionsbehörde BOI – zehn Jahre, deutlich mehr Ruhe, deutlich höhere Hürden

Geld und Papiere, die es nur zu Hause gibt

  • Führungszeugnis und ärztliches Attest besorgen, wenn du das Rentner-Visum beantragst – beide werden im Original verlangt und dürfen nicht alt sein
  • Auslandskrankenversicherung abschließen. Für manche Visa ist sie Pflicht, für alle anderen ist sie trotzdem die wichtigste Entscheidung der ganzen Auswanderung (eigenes Kapitel)
  • Internationalen Führerschein beantragen – geht nur in Deutschland, nicht mehr von Thailand aus
  • Deutsches Konto behalten. Es bleibt dein Anker, bis ein thailändisches Konto steht – und das dauert

Zwei Meldungen, von denen eine nicht dir gehört

Innerhalb von 24 Stunden nach deiner Ankunft muss der Unterkunftgeber deine Adresse bei der Einwanderungsbehörde melden (Formular TM.30). Das ist gesetzlich seine Pflicht, nicht deine – nur ausbaden musst du es, wenn er sie vergisst.

Frag im Hotel oder beim Vermieter ausdrücklich nach dem TM.30-Beleg und heb ihn auf. Bei jedem späteren Behördengang kann er verlangt werden, und dann steht plötzlich deine Verlängerung an einem Zettel, den jemand anders hätte einreichen müssen.

Der Rhythmus, an den du dich gewöhnst

Der erste Punkt trifft jeden. Alles danach hängt davon ab, welchen Weg du gewählt hast – das Aufenthaltskapitel trennt sie sauber.

  • Für jeden: alle 90 Tage die Meldung deines Wohnsitzes bei der Einwanderungsbehörde (Formular TM.47). Nur mit LTR reicht einmal im Jahr
  • Rentner-Weg: einmal im Jahr Verlängerung des Aufenthalts mit erneutem Geld- und Versicherungsnachweis – und vor jeder Auslandsreise ein Re-Entry Permit, sonst verfällt die Verlängerung mit dem Abflug
  • DTV: keine jährliche Verlängerung und kein Re-Entry Permit. Dafür alle 180 Tage die Frage, ob du verlängerst oder ausreist und wieder einreist
  • LTR: der ruhigste Rhythmus – zehn Jahre gültig, Meldung einmal jährlich
  • Wer deutsche Rente bezieht, braucht zusätzlich einmal im Jahr die Lebensbescheinigung

Wie es bei anderen lief

Für Thailand hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Zum Vergleich

Der Zeitplan in anderen Ländern

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.