Thailand-Guide · Kapitel 1 von 10

Thailand fühlt sich unkompliziert an: einsteigen, 60 Tage bleiben, kein Visum nötig. Genau deshalb ziehen viele erst hin und klären den Rest später – und stehen dann unter Zeitdruck bei genau den Entscheidungen, die man nicht unter Zeitdruck trifft. Der Aufenthaltsstatus ist hier keine Formalie am Anfang, sondern ein Dauerthema.
Nicht „wohin in Thailand“, sondern: Auf welchem Weg darfst du bleiben? Davon hängen Geld, Versicherung und Bankkonto ab – und die Wege schließen sich gegenseitig aus.
Innerhalb von 24 Stunden nach deiner Ankunft muss der Unterkunftgeber deine Adresse bei der Einwanderungsbehörde melden (Formular TM.30). Das ist gesetzlich seine Pflicht, nicht deine – nur ausbaden musst du es, wenn er sie vergisst.
Frag im Hotel oder beim Vermieter ausdrücklich nach dem TM.30-Beleg und heb ihn auf. Bei jedem späteren Behördengang kann er verlangt werden, und dann steht plötzlich deine Verlängerung an einem Zettel, den jemand anders hätte einreichen müssen.
Wie es bei anderen lief
Für Thailand hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.