Thailand-Guide · Kapitel 7 von 10

Bei keinem anderen Thema in diesem Guide steht im Netz so viel Veraltetes wie hier. Thailand hat seine Regel für Auslandseinkünfte zum 1. Januar 2024 geändert, seit 2025 wird über eine Ausnahme davon diskutiert – und die ist bis heute nicht in Kraft. Gleichzeitig bleibt deine deutsche Rente ein deutsches Thema. Dieses Kapitel ordnet die Lage; es ersetzt keine Steuerberatung, und das ist hier ausnahmsweise mehr als eine Floskel.
Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 180 Tage in Thailand aufhältst. Dann besteuert Thailand dein thailändisches Einkommen – und den Teil deines ausländischen Einkommens, den du nach Thailand bringst.
Seit 2025 liegt ein Entwurf vor, der Auslandseinkünfte wieder freistellen soll, wenn sie im Jahr des Verdienens oder im Folgejahr überwiesen werden. Stand August 2026 ist er nicht im Königlichen Anzeiger veröffentlicht und damit nicht in Kraft. Wer heute nach einem Ratgeber plant, der diese Freistellung als geltend beschreibt, plant nach einem Gesetz, das es nicht gibt.
Ein Umzug nach Thailand beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Für deutsche Renten gilt seit 2005 die beschränkte Steuerpflicht: Sie können in Deutschland besteuert werden, auch wenn du dort nicht mehr wohnst.
Für alle, die im Ausland leben und aus Deutschland ausschließlich Rente beziehen, ist bundesweit dieses eine Finanzamt zuständig. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes zuständig sein.
Zwischen Deutschland und Thailand gilt ein Abkommen von 1967. Ob Deutschland oder Thailand deine konkreten Einkünfte besteuern darf, hängt von der Einkunftsart ab – bei Renten unterscheidet sich das je nachdem, woher sie stammen. Das ist der Punkt, an dem sich Beratung wirklich rechnet.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Thailand hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.