Der Ungarn-Guide

Geschrieben für deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft nach Ungarn ziehen. Als EU-Bürgerin brauchst du weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis – aber bei einem Aufenthalt über 90 Tage eine Registrierungsbescheinigung der Ausländerbehörde. Wer wegen der 15 Prozent Einkommensteuer kommt, sollte das Kapitel „Steuern“ ganz lesen: Die Zahl stimmt, sie ist nur nicht die ganze Rechnung.

Zusammenfassung öffentlicher Informationen mit Quelle und Prüfdatum an jedem Kapitel – keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

  1. Lake balaton overview, UngarnKapitel 1Realistischer ZeitplanUngarn ist einer der unkompliziertesten Umzüge in der EU – kurze Wege, überschaubare Behörden, keine langen Wartezeiten. Die eine Grenze, die zählt, sind 90 Tage: Wer länger bleibt, braucht die Registrierungsbescheinigung – beantrage sie innerhalb dieser Zeit.
  2. Széchenyi Chain Bridge, June 2013, UngarnKapitel 2Aufenthalt: 90 Tage frei, dann anmeldenAls EU-Bürgerin darfst du dich 90 Tage ohne jede Formalität in Ungarn aufhalten. Wer länger bleibt, meldet sich innerhalb dieser 90 Tage bei der Ausländerbehörde und bekommt eine Registrierungsbescheinigung – und danach die Adresskarte, das eigentliche Alltagsdokument.
  3. Esztergom Panorama 2, UngarnKapitel 3Kosten im DetailDie laufenden Kosten vergleichst du auf auswandern.de/kosten. Dieses Kapitel zeigt, was ein Rechner nicht zeigt: dass die Löhne niedriger sind als in Deutschland und dass beim Einkaufen eine hohe Mehrwertsteuer draufkommt.
  4. Bükk mountain - view from Odorvár, UngarnKapitel 4Wohnung findenAußerhalb von Budapest ist der ungarische Mietmarkt entspannt und günstig. In Budapest ist er das nicht mehr – dort haben Kurzzeitvermietung und Zuzug die Preise in den beliebten Bezirken deutlich nach oben gezogen.
  5. Lake balaton overview, UngarnKapitel 5BankkontoEin ungarisches Konto ist schnell eröffnet, sobald Adresse und Ausweis stehen. Wichtiger als die Wahl der Bank ist die Frage, in welcher Währung du dein Geld hältst – und das ist bei Ungarn eine echte Entscheidung.
  6. Széchenyi Chain Bridge, June 2013, UngarnKapitel 6KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung läuft über den Nationalen Krankenversicherungsfonds NEAK. Der Zugang hängt an der TAJ-Karte, und die hängt an Beschäftigung oder an einem eigenen Beitrag. Wer weder das eine noch das andere hat, ist nicht versichert.
  7. Esztergom Panorama 2, UngarnKapitel 7Steuern: 15 Prozent, und was daneben stehtUngarn hat einen Einkommensteuersatz von 15 Prozent, und zwar ohne Progression: Wer wenig verdient, zahlt denselben Satz wie jemand mit hohem Einkommen. Das ist der Grund, warum Ungarn auf vielen Listen steht – und es stimmt auch. Es ist nur nicht die ganze Rechnung.
  8. Bükk mountain - view from Odorvár, UngarnKapitel 8AlltagUngarn liegt nah – von München sind es sechs Stunden mit dem Auto, von Wien knapp drei. Das macht vieles leichter als bei den weiter entfernten Zielen. Die Sprache macht es dafür schwerer: Ungarisch ist mit keiner der Sprachen verwandt, die Deutsche üblicherweise lernen.
  9. Lake balaton overview, UngarnKapitel 9Anschluss findenIn Ungarn leben seit Jahrhunderten deutschsprachige Gemeinschaften, und die Nähe zu Österreich und Deutschland sorgt für regen Austausch. Der Anschluss gelingt leichter als die Sprache vermuten lässt – wenn man die Sprache trotzdem angeht.
  10. Széchenyi Chain Bridge, June 2013, UngarnKapitel 10Alles der Reihe nachDer ganze Guide in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen. Eine Pflicht ist hart, der Rest ist gut zu schaffen.
  11. Esztergom Panorama 2, UngarnKapitel 11Schule fürs KindDrei sehr unterschiedliche ZfA-Institutionen – eine klassische Begegnungsschule in der Hauptstadt, eine von Audi gegründete Werksschule in Győr, und ein Netzwerk der ungarndeutschen Minderheit mit Ablegern bei Mercedes-Benz in Kecskemét und Bosch in Miskolc.

Dieser Guide fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und nennt zu jedem Kapitel Quelle und Prüfdatum. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.