Kapitel 7 von 11

Steuern in Ungarn: 15 Prozent, und was daneben steht
Ungarn hat einen Einkommensteuersatz von 15 Prozent, und zwar ohne Progression: Wer wenig verdient, zahlt denselben Satz wie jemand mit hohem Einkommen. Das ist der Grund, warum Ungarn auf vielen Listen steht – und es stimmt auch. Es ist nur nicht die ganze Rechnung.
Die drei Zahlen, die zusammengehören
| Abgabe | Satz | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 15 % einheitlich | du, vom Bruttolohn |
| Sozialabgabe | 18,5 % | du, vom Bruttolohn |
| Sozialbeitragssteuer | 13 % | dein Arbeitgeber, zusätzlich |
| Mehrwertsteuer | 27 % Regelsatz | du, bei jedem Einkauf |
Der Vergleich „15 statt 42 Prozent“ ist irreführend. Vom Bruttolohn gehen in Ungarn 33,5 Prozent ab, und beim Ausgeben kommen 27 Prozent Mehrwertsteuer obendrauf. Der Vorteil bleibt bestehen – er ist nur kleiner, als die Zahl 15 vermuten lässt, und er ist bei hohen Einkommen deutlich größer als bei niedrigen.
Wo Ungarn wirklich großzügig ist
Die Steuerpolitik ist ausdrücklich auf Familien ausgerichtet. Zwei Regelungen fallen dabei besonders auf.
- Beschäftigte unter 25 Jahren sind von der Einkommensteuer befreit – allerdings nur bis zu einer monatlichen Obergrenze in Höhe des Durchschnittsbruttolohns (2026: 715.765 Forint im Monat); was darüber liegt, wird normal mit 15 Prozent besteuert
- Mütter werden schrittweise von der Einkommensteuer auf ihren Lohn befreit: mit vier oder mehr Kindern lebenslang, mit drei Kindern seit Oktober 2025, mit zwei Kindern seit Januar 2026 zunächst bis zum 40. Lebensjahr
- Voraussetzung ist ein Anspruch auf ungarisches Familiengeld (oder ein solcher Anspruch über mindestens 12 Jahre) – wer frisch zuzieht, muss ihn erst haben
- Daneben gibt es Freibeträge für Familien mit Kindern
Die deutsche Seite
- Deutschland und Ungarn haben ein Doppelbesteuerungsabkommen
- Deutsche Rentenansprüche bleiben bestehen; innerhalb der EU werden Zeiten zusammengerechnet
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vor dem Umzug; die Deutsche Rentenversicherung braucht die neue Adresse
Die Schritte
Bei Anstellung erledigt das dein Arbeitgeber. Selbstständige beantragen sie selbst.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanPasst dazu
- Steuerfreie LänderOhne Einkommensteuer, nur Inlandssteuer oder Sonderregeln
- Beschränkte SteuerpflichtWas Deutschland nach dem Wegzug noch besteuert
- DoppelbesteuerungsabkommenMit welchen Ländern es eins gibt und was es regelt
- Auswandern als SelbstständigerSteuerpflicht, Gewerbeabmeldung und die Fristen dazu
- Digitaler Nomade oder auswandern?Der Unterschied, der über die Steuern entscheidet
Wie es bei anderen lief
Für Ungarn hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Der Auswanderer-Brief
Alle vier Wochen das Wichtigste zum Auswandern
- Neue Gesetze, Fristen und Zahlen, die dich betreffen
- Neue Länder-Guides und Ratgeber
- Echte Geschichten von Ausgewanderten
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.