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Realistischer Zeitplan

Ungarn ist einer der unkompliziertesten Umzüge in der EU – kurze Wege, überschaubare Behörden, keine langen Wartezeiten. Die eine Frist, die zählt, ist der 91. Tag: Bis dahin muss die Anmeldung stehen.

Was von Deutschland aus geht

  • Europäische Krankenversicherungskarte für die Übergangszeit besorgen
  • Bei Rentenbezug: Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse beantragen
  • Wohnungssuche starten – in Budapest lohnt sich der Vorlauf, außerhalb ist der Markt entspannt
  • Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt vorbereiten

Vor Ort

  • Wohnung anmieten und die Adresse bestätigen lassen – sie ist Voraussetzung für alles Weitere
  • Bankkonto eröffnen
  • Bei Anstellung: Der Arbeitgeber kümmert sich um die Steuernummer

Anmeldebescheinigung – die einzige harte Frist

Die Anmeldung läuft über die Ausländerbehörde OIF, nicht über das Rathaus. Danach stellt das zuständige Regierungsamt die Adresskarte (lakcímkártya) automatisch aus.

Die Frist läuft ab der Einreise, nicht ab dem Mietvertrag. Wer sie verstreichen lässt, hat keinen rechtmäßigen Aufenthalt – und ohne den gibt es weder Adresskarte noch Sozialversicherungskarte, und damit auch keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Wie es bei anderen lief

Für Ungarn hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.