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Market Square in Wrocław, polen
Foto: Maksym Kozlenko · CC BY-SA 4.0

Realistischer Zeitplan

Polen ist eines der unkompliziertesten Auswanderungsziele überhaupt – aber es hat drei Anmeldungen statt einer, und sie hängen voneinander ab. Wer die Reihenfolge kennt, ist in ein paar Wochen durch. Wer sie nicht kennt, steht mit einer Wohnung ohne Nummer da und kann weder ein Konto eröffnen noch zum Arzt gehen.

Wohnung und Arbeitsvertrag

Der polnische Mietmarkt ist in Warschau und Krakau angespannt, sonst deutlich entspannter als in Deutschland. Wichtig ist weniger die Geschwindigkeit als eine Sache im Vertrag: Der Vermieter muss dich unter der Adresse melden lassen.

  • Wohnung suchen – und klären, ob die Anmeldung (zameldowanie) unter der Adresse möglich ist
  • Arbeitsvertrag klären. Er ist für den Aufenthalt nicht nötig, bringt aber die Krankenversicherung mit
  • Kündigungsfristen in Deutschland prüfen

Was von Deutschland aus geht

  • Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde vorbereiten
  • Europäische Krankenversicherungskarte für die Übergangszeit dabeihaben
  • Deutsches Konto behalten – Polen hat den Złoty, nicht den Euro
  • Biometrische Passfotos besorgen: für die Registrierung beim Woiwoden werden vier verlangt

Anmelden und PESEL bekommen

Spätestens am 30. Tag nach dem Einzug in die Wohnung meldest du dich beim Gemeindeamt an. Wer noch keine PESEL-Nummer hat, bekommt sie bei dieser Gelegenheit zugeteilt.

Die PESEL ist in Polen das, was in den Niederlanden die BSN ist: Ohne sie läuft weder Konto noch Arztbesuch noch Steuererklärung. Sie kommt automatisch mit der Anmeldung – aber nur, wenn du dich anmelden kannst.

Registrierung beim Woiwoden

Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt beim Woiwoden registrieren lassen – spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der drei Monate ab Einreise. Das ist ein anderes Amt und ein anderer Vorgang als die Meldung beim Gemeindeamt.

Wie es bei anderen lief

Für Polen hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Zum Vergleich

Der Zeitplan in anderen Ländern

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.