Foto: Jeff Croisé · CC BY-SA 4.0

Realistischer Zeitplan

Behördlich ist Luxemburg schnell: Anmeldung bei der Gemeinde, nach drei Monaten die Anmeldebescheinigung, fertig. Der Zeitplan hängt deshalb fast vollständig an der Wohnungssuche – und die beginnt am besten ein halbes Jahr vorher.

Was von Deutschland aus geht

  • Wohnungssuche beginnen – und ehrlich prüfen, ob Wohnen jenseits der Grenze die bessere Rechnung ist
  • Gehaltsangebot mit der Steuerklasse durchrechnen lassen
  • Europäische Krankenversicherungskarte für die Übergangszeit besorgen
  • Bei Rentenbezug: Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse beantragen

Anmeldung bei der Gemeinde

Die Ankunftserklärung erfolgt beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Sie ist unkompliziert, auf Deutsch möglich und Voraussetzung für alles Weitere.

Die Frist von acht Tagen wird in den Gemeinden unterschiedlich streng gehandhabt, gilt aber. Wichtiger als die Strafe ist die Folge: Ohne Anmeldung keine nationale Kennnummer, ohne Kennnummer keine Sozialversicherung und kein Konto.

Anmeldebescheinigung

Wer als EU-Bürgerin länger als drei Monate bleibt, beantragt bei der Gemeinde die Anmeldebescheinigung. Nachgewiesen wird Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel samt Krankenversicherung.

Wie es bei anderen lief

Für Luxemburg hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.